Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Stellungnahme - 15-00605

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Sachverhalt

Sachverhalt:


Beschluss des Stadtbezirksrates:

 

Der Stadtbezirksrat Rüningen bittet die Verwaltung, die Verkehrszeichen ab Autobahnunterführung zu überprüfen; insbesondere Zeichen 121 (einseitig verengte Fahrbahn) und Zeichen 274 (zulässige Höchstgeschwindigkeit).

 

Stellungnahme der Verwaltung:

 

Die Querungsstelle für Radfahrer und Fußgänger liegt östlich außerhalb der Brücke. Die Markierung und Beschilderung, die den Kfz-Verkehr zur Fahrbahnmitte abweist, liegt unter der Brücke. Die Sichtbarkeit dieser Sperrfläche und der beiden Baken kann bei großen Helligkeitsunterschieden, z. B. bei intensivem Sonnenschein, schwierig sein. Die Verwaltung wird deshalb die Sperrfläche bis außerhalb des Westrandes der Brücke verlängern und die Baken ergänzen.

 

Die zulässige Höchstgeschwindigkeit im Brückenbereich beträgt in beiden Richtungen 50 km/h. Mit der Änderung der Markierung und Beschilderung wird die Sichtbarkeit deutlich verbessert. Eine Änderung der zulässigen Geschwindigkeiten ist nicht erforderlich.
 

 

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