Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Mitteilung - 15-00776

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Sachverhalt

Sachverhalt:


In der Sitzung des Grünflächenausschusses am 6. Juli 2015 wurde die Verwaltung um Auskunft zum Sachstand einer Schadensmeldung zu umen mit Trockenschäden am Madamenweg gebeten.

 

Hierzu teilt die Verwaltung Folgendes mit:

 

Herr Ratsherr Schicke-Uffmann wandte sich am späten Abend des 17. Juni 2015 mit einer Schadensmeldung über das Online-Formular an das Ideen- und Beschwerdemanagement (IuBM). Diese Mitteilung wurde am Morgen des 18. Juni an den Fachbereich Stadtgrün und Sport zur Prüfung des Hinweises weitergeleitet.

 

Am 25. Juni 2015 erfolgte eine Stellungnahme des Fachbereichs Stadtgrün und Sport an das Ideen- und Beschwerdemanagement. Der Fachbereich teilte hierzu mit, dass die genannten Bäume, wie auch eine Vielzahl weiterer Bäume im Stadtgebiet, mehrfach gewässert wurden und weitere Wässerungsgänge bis zum Ende der Vegetationsperiode vorgesehen seien.

 

Der Fachbereich Stadtgrün und Sport war zu diesem Zeitpunkt aufgrund des extrem trockenen Frühjahrs an sechs Tagen pro Woche mit allen zur Verfügung stehenden Kapazitäten zu Wässerungszwecken im Einsatz. Zusätzlich erfolgte ein Aufruf über die Braunschweiger Zeitung, in dem diergerinnen undrger Braunschweigs um Unterstützung gebeten wurden.

 

Trotz des hohen Aufwandes war es nicht möglich, alle Straßenbäume vor Trockenschäden zu bewahren. Allgemein gilt für Straßenbäume, dass es sich hier um extreme Standorte handelt. Aufgrund der kleinen Baumscheiben mit entsprechend geringem Wurzelraum sowie Streusalzbelastungen im Winter leiden die Bäume in trockenen Frühjahren besonders stark. Insbesondere für den genannten Baum auf der Mittelinsel kommt erschwerend die beidseitig von der Straße ausgehende Strahlungswärme hinzu, die eine weitere starke Verdunstung über die Blätter verursacht.

 

Eine Rückmeldung an Herrn Schicke-Uffmann zu diesem Sachverhalt erfolgte nicht. Das Ideen- und Beschwerdemanagement teilt diesbezüglich mit, dass auf der von Herrn Schicke-Uffmann genutzten Formularseite das IuBM dem Nutzer u. a. folgenden Hinweis gibt: Eine Eingangsbestätigung bzw. eine Mitteilung, dass der Mangel behoben wurde, erfolgt jedoch nicht. Dafür bitten wir um Verständnis.“

 


Weiterhin teilt das IuBM mit, dass keine Beschwerden von Bürgerinnen und Bürgern erinnerlich sind, die sich gegen die Nichtbeantwortung einer „Schadensmeldung“ richteten. Ausgenommen hiervon sind Nachfragen von einzelnen Bürgerinnen und Bürgern, die z. B. trotz entsprechender Presseveröffentlichungen nach dem Unwetter vom 5. Juli d. J. von einer umgehenden Schadenbeseitigung ausgingen.

 

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