Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Stellungnahme - 15-00465-01

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:


Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) hat bekanntgegeben, dass es zum 1. Januar 2016 das neue Bundesprogramm „KitaPlus“ im Umfang von 100 Mio. Euro geben wird, um den Ausbau von Betreuungsangeboten in Randzeiten voranzutreiben. Erwerbstätigen Eltern soll dadurch bei der Vereinbarkeit von Familie und Beruf geholfen werden.

 

Über die familienunterstützende und ergänzende Entwicklungsförderung hinaus ist es Aufgabe der Kindertagesstätten darauf hinzuwirken, dass Eltern Erwerbstätigkeit und Kindererziehung besser in Einklang bringen können (SBG § 22 Abs. 2). In diesen Zusammenhang gehört auch die Betrachtung der Betreuungszeiten.

 

Im Nds. Gesetz über Tageseinrichtungen für Kinder (KiTaG, § 8 Abs. 1) wird ergänzend ausgeführt, dass Betreuungszeiten den Belangen der Erziehungsberechtigten Rechnung tragen sollen, aber auch gleichermaßen dem Wohl der Kinder. Anliegen der Erziehungsberechtigten (z. B. durch Nacht- und Schichtdienst) können dabei durchaus im Widerspruch zu Bedürfnissen und Zumutbarkeit für die zu betreuenden Kinder (z. B. Zeitspanne der außerfamiliären Betreuung) oder räumlichen Bedingungen stehen (z. B. fehlende Schlaf- oder Ruheräume).

 

Geplante Aktivitäten zur Ausweitung bzw. Flexibilisierung von Randzeiten müssen im Spannungsfeld Kindeswohl, Elternwunsch und den Grenzen wirtschaftlicher (z. B. durch die Nachfragesituation) sowie organisatorisch/personeller Möglichkeiten betrachtet werden.

 

Detaillierte Informationen vom BMFSFJ zum neuen Bundesprogramm „KitaPlus“ liegen seit Kurzem vor und wurden auch an die freien Träger von Kindertagesstätten in Braunschweig weitergeleitet.

 

In einem ersten Schritt können Träger von Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflegepersonen an einem Interessenbekundungsverfahren teilnehmen und bis zum 31. Okt. 2015 entsprechende Unterlagen einreichen.

 

Vor dem Hintergrund der genannten gesetzlichen Anforderungen und dem Ziel, noch familienfreundlichere Rahmenbedingungen in der Kindererziehung zu schaffen, ist seitens der Stadt Braunschweig eine grundsätzliche Offenheit gegenüber dem beabsichtigten Bundesprogramm gegeben.

 

Es ist angedacht, für 1- bis 2 städtische Kindertagesstätten das Interesse an einer Teilnahme am Programm zu bekunden. Die freien Träger wurden im Rahmen der Weiterleitung der Programminformationen gebeten, den FB Kinder, Jugend und Familie zu informieren, wenn von dort eine Interessenbekundung erfolgt.

 

Eine erste Auswahl der teilnehmenden Einrichtung erfolgt durch das BMFSFJ Anfang November 2015, anschließend werden die Bewerber zur Antragstellung aufgefordert.


 

 

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