Rat und Stadtbezirksräte
Beschlussvorlage - 15-00572
Grunddaten
- Betreff:
-
Planung und Ausbau der Schubertstraße
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 66 Fachbereich Tiefbau und Verkehr
- Beteiligt:
- 01 Fachbereich Zentrale Steuerung; 10 Fachbereich Zentrale Dienste; 0600 Baureferat; 0610 Stadtbild und Denkmalpflege; 61 Fachbereich Stadtplanung und Umweltschutz; 20 Fachbereich Finanzen
- Verantwortlich:
- Leuer
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
|
●
Erledigt
|
|
Stadtbezirksrat im Stadtbezirk 131 Innenstadt
|
Vorberatung
|
|
|
|
30.09.2015
| |||
|
●
Erledigt
|
|
Planungs- und Umweltausschuss
|
Entscheidung
|
|
|
|
04.11.2015
|
Sachverhalt
Sachverhalt:
1. Beschlusskompetenz des Planungs- und Umweltausschusses
Die Beschlusskompetenz des Planungs- und Umweltausschusses ergibt sich aus § 76 (3) Satz 1 NKomVG in Verbindung mit § 6 Ziffer 4 lit. a Hauptsatzung.
Im Sinne dieser Zuständigkeitsnorm handelt es sich bei der Vorlage über die Planung und den Ausbau der Schubertstraße um einen Beschluss über die Planung einer Straßenbaumaßnahme, für die der Planungs- und Umweltausschuss beschlusszuständig ist.
2. Anlass
Die Schubertstraße ist mit den Möglichkeiten der Straßenunterhaltung nicht länger wirtschaftlich zu unterhalten. Die Leitungsträger haben mitgeteilt, dass die Hausanschlussleitungen der Kanäle, die Kanäle selbst, die Beleuchtung und weitere Leitungen ebenfalls erneuerungsbedürftig sind. Angesichts dieser Gesamtsituation wurde die Straße überplant.
3. Planung
Die Schubertstraße soll im Jahr 2016 Tempo-30-gerecht mit beidseitigen Parkstreifen und ausreichend breiten Gehwegen ausgebaut werden. Mit Rücksicht auf die Situation im ruhenden Verkehr sollen möglichst viele Parkplätze angeboten werden. Unter Rücksichtnahme z. B. auf die Freistellung des Gaußdenkmales werden jedoch nicht alle freien Flächen zum Parken vorgesehen. So wird die hohe Qualität des Stadtraumes Schubertstraße/Inselwall gewahrt. In den Parkstreifen sind Baumpflanzungen vorgesehen. An einer Stelle wird der sonst durchgehende Fahrbahnquerschnitt von 5,50 m auf 4,00 m eingeengt, um das Geschwindigkeitsniveau zu drosseln. Im Bereich der Einmündung des Inselwalls in die Schubertstraße werden die heute überdimensionierten Fahrbahnflächen reduziert, ebenfalls um das gefahrene Geschwindigkeitsniveau zu senken. Als Oberflächenmaterial ist in den Gehwegen Gehwegpflaster vorgesehen, die Parkstreifen werden in Basaltkleinpflaster gepflastert und die Straßenfläche soll in Asphaltbauweise hergestellt werden. Die Hochborde werden aus Granit bestehen.
Südlich der Schubertstraße soll im Zusammenhang mit der Realisierung der Schubertstraße der Geh- und Radweg im Zuge der Wendenstraße im letzten Abschnitt neu hergestellt werden. Beitragsrechtlich ist diese Maßnahme der Wendenstraße zugeordnet. Die Planung ist als Anlage 2 beigefügt.
4. Anliegerinformation
Am 13. Januar 2015 hatte die Verwaltung die Eigentümer der anliegenden Grundstücke schriftlich sowie die Öffentlichkeit über die Medien eingeladen, um die Planung zu erläutern, die Rahmenbedingungen der Straßenausbaubeitragssatzung zu erklären, Fragen zu beantworten und mit den Anliegern zu diskutieren. Vorgestellt wurde eine Planung, die als Anlage 1 beigefügt ist.
- Mehrere Anlieger sprachen sich aus optischen Gründen für einen Ausbau der Fahrbahn mit Natursteinkleinpflaster (wie heute) aus. Andere Anlieger begrüßten den Vorschlag der Verwaltung, die Fahrbahn in Asphaltbauweise zu realisieren.
Die Verwaltung schlägt vor, die Fahrbahn der Schubertstraße in Asphaltbauweise zu realisieren, da neben niedrigeren Baukosten auch die Geräuschentwicklung beim Überfahren von Asphalt erheblich geringer ist als bei einer Fahrbahn in Pflasterbauweise. Auch wird die Nutzung von Natursteinpflaster vom Radverkehr vielfach vermieden, was sich heute an einer sehr starken Nutzung der Gehwege in der Schubertstraße durch Radfahrer zeigt.
- Einige Anlieger äußerten sich kritisch zu den zwei geplanten Einengungen der Schubertstraße auf 4,00 m und äußerten die Sorge, dass geräuschintensiv gebremst und wieder angefahren werden könnte. Die Verwaltung schlägt vor, auf die ursprünglich geplante Einengung im Bereich der Einmündung Inselwall zu verzichten, hält aber aufgrund der positiven Wirkung auf das Geschwindigkeitsniveau auch weiterhin eine Einengung im Bereich von Haus-Nr. 4 für sinnvoll.
- Die Gestaltung der Einmündung in die Schubertstraße an der Wendenstraße wird von einigen Anliegern kritisch gesehen.
Die Verwaltung hält diese in Braunschweig standardmäßig gewählte Aufpflasterung zu Beginn eines Tempo-30-Bereiches für sinnvoll. So wird dem Autofahrer verdeutlicht, dass er in einen Tempo-30-Bereich einfährt.
- Anlieger kritisierten die zu enge Gestaltung des Einmündungsbereiches des Inselwalls in die Schubertstraße und äußern zum einen die Sorge, dass der Radverkehr unnötigerweise gebremst wird, zum zweiten wird der Wunsch geäußert, dass in diesem Bereich das Wenden von Pkw ohne größere Rangiermanöver weiterhin ermöglicht werden soll.
Auch wenn die Verwaltung eine Behinderung der Radfahrer durch die ursprüngliche Lösung nicht erkennen kann, wurde dem Wunsch der Anlieger nach deutlicher Radverkehrsführung durch eine etwas andere Verkehrsführung entsprochen.
Eine Ermöglichung von Wendeverkehren erfordert eine erhebliche Aufweitung des Platzes, die angesichts einer Verkehrsbelastung von ca.1.400 Kfz/24 h verkehrlich nicht angezeigt ist.
- Einige Anwohner sprechen sich nachdrücklich für den Erhalt einer sehr großen Platane im Bereich der Einmündung des Inselwalls aus. Dies ist vorgesehen.
Durch die neue Bordführung wird der Lebensraum dieses Baumes verbessert.
- Einige Anlieger äußern ihren Unmut über die Höhe der Straßenausbaubeiträge, stellen die Grundlagen der Berechnung in Frage und äußern sich kritisch zu einer beitragsrechtlichen Nichtberücksichtigung der Park- und Grünflächen im westlichen Teil der Schubertstraße.
Die Straßenausbaubeiträge wurden von der Verwaltung auf Basis der vom Rat beschlos-senen Straßenausbaubeitragssatzung und der aktuellen Rechtsprechung ermittelt.
Die Verwaltung hatte nach der ersten Bürgerinformation den Eindruck, dass die Planung zwar grundsätzlich positiv aufgegriffen wurde, jedoch deutlich vorgetragene Änderungswünsche im Bereich der Einmündung in den Inselwall vorlagen.
In insgesamt drei weiteren Anliegerinformationsveranstaltungen wurde die Planung so verfeinert (Anlage 2), dass die Verwaltung den Eindruck hat, dass die Planung von den Anliegern insgesamt positiv aufgenommen wird. Aufgrund der umfangreichen Planungsänderungen erfolgte eine Aktualisierung der Anliegerbeiträge.
5. Finanzierung
Die Straßenbaukosten für den Ausbau der Schubertstraße betragen ca. 400.000 €. Die Leitungsträger beteiligen sich an den Straßenbaukosten (ohne Leitungen) in einer Höhe von ca. 40.000 €. Die Anlieger werden über Straßenausbaubeiträge mit einer Gesamthöhe von ca. 165.000 € an den Ausbaukosten beteiligt. Die erforderlichen Finanzmittel sind bei dem Projekt „Innenstadt Straßenerneuerung (5S.660024)“ im Jahr 2016 eingeplant. Über den Haushalt 2016/das IP 2015 – 2019 wird der Rat voraussichtlich im Dezember 2015 entscheiden.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
|---|---|---|---|---|---|
|
1
|
(wie Dokument)
|
290 kB
|
|||
|
2
|
(wie Dokument)
|
220,5 kB
|
