Rat und Stadtbezirksräte
Beschlussvorlage - 15-00571
Grunddaten
- Betreff:
-
Planung einer neuen Fußgängerüberquerung an der Elbestraße
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 66 Fachbereich Tiefbau und Verkehr
- Beteiligt:
- 01 Fachbereich Zentrale Steuerung; 10 Fachbereich Zentrale Dienste; 0600 Baureferat; 0100 Steuerungsdienst
- Verantwortlich:
- i. A. Hornung
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Stadtbezirksrat im Stadtbezirk 221 Weststadt
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Vorberatung
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30.09.2015
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Erledigt
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Planungs- und Umweltausschuss
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Entscheidung
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04.11.2015
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Sachverhalt
Sachverhalt:
1. Beschlusskompetenz des Planungs- und Umweltausschusses
Die Beschlusskompetenz des Planungs- und Umweltausschusses ergibt sich aus
§ 76 Abs. 2 Satz 1 NKomVG in Verbindung mit der Hauptsatzung der Stadt, § 6 Nr. 4 lit. a und b. Im Sinne dieser Zuständigkeitsnorm handelt es sich bei der Vorlage um einen Beschluss über eine Straßenbaumaßnahme und um einen Beschluss über eine städtische Stellungnahme in Zusammenhang mit einem angestrebten Verzicht auf Planfeststellungsverfahren nach § 28 Personenbeförderungsgesetz (PBefG), für die der Planungs- und Umweltausschuss beschlusszuständig ist.
2. Anlass
Die Stadt hat in den letzten Jahren im Rahmen des Projektes „Stadtumbau West“ die Wohnumfeldqualität durch verschiedene Baumaßnahmen auch im Wegenetz (z. B. Ilmweg) verbessert. Im April 2015 hat der Bezirksrat die Querung der Saalestraße zwischen Ilmweg und Fuhneweg beschlossen. Das Projekt wird in Kürze realisiert. Um die sogenannte Gartenachse (Fuhneweg-Überquerung Saalestraße, Ilmweg-Überquerung Elbestraße (diese Vorlage), Fußweg in die Kleingärten und in den Timmerlaher Busch) durchgehend nutzbar zu gestalten, ist die Anlage einer Fußgängerquerung über die Elbestraße erforderlich.
3. Planung
Um die Sicherheit für die querenden Fußgänger zu erhöhen, ist ein sogenannten
Z-Übergang geplant worden. Durch angebrachte Geländer wird der querende Fußgänger dazu veranlasst, der auf dem Gleiskörper fahrenden Straßenbahn entgegenzublicken und auf diese Weise nicht unbeabsichtigt in den Gleisbereich zu treten, wenn eine Stadtbahn sich nähert. Die schräge Führung der Fußgänger im Gleisbereich ermöglicht ebenfalls den direkten Blickkontakt zu einer sich nähernden Bahn. Die Befestigung im Gleisbereich wird durch höhengleich zu den Gleisanlagen verlaufende Betonplatten hergestellt.
4. Bürgerinformation
Am 24. August 2015 hatte die Verwaltung öffentlich eingeladen, um die Planung zu erläutern, Fragen zu beantworten und mit den Anliegern zu diskutieren. Viele Fragen auch zur weiteren Planung des „Stadtumbaus West“ wurden beantwortet. Die Planung wurde sehr positiv aufgenommen.
5. Weiteres Vorgehen
Nach § 28 PBefG ist für alle planerischen Maßnahmen im Gleisbereich ein Planfeststellungsverfahren erforderlich. Im vorliegenden Fall strebt die Braunschweiger Verkehrs-GmbH, welche in Abstimmung mit der Stadt den Antrag für die Querungshilfe stellen wird, an, bei der Planfeststellungsbehörde einen Verzicht auf Planfeststellung zu erwirken. Alle übrigen beteiligten Träger öffentlicher Belange haben der Planung bereits zugestimmt. Erforderlich ist auch eine formelle Zustimmung der Stadt zur Planung und zum Verzicht auf Planfeststellung. Die Verwaltung schlägt vor, der Planung und dem Bau sowie dem Verzicht auf Planfeststellung zuzustimmen.
6. Finanzierung
Die Kosten für die Querung der Elbestraße betragen ca. 70.000 €. Die benötigten Haushaltsmittel stehen unter der Finanzposition 4S.610020 zur Verfügung. Aufgrund des erforderlichen Verzichtes auf Planfeststellung wird von einer Realisierung erst in 2016 ausgegangen.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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243,1 kB
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