Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - 15-00025

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschluss:


„Dem Verkauf des städtischen Grundstücks Helmstedter Straße 37 an die Stiftung Knabenhof bei St. Leonhard seit 1852 wird zugestimmt.“
 

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:


Die Stadt ist Eigentümerin des Grundstücks Helmstedter Straße 37 (Teilflächen der Flurstücke 533/11 und 556/7, Flur 2, Gemarkung Altewiek) in einer Größe von ca. 20.100 m², welches mit einem Schulgebäude mit separatem Toilettengebäude, einer Turnhalle/Aula, einem Hausmeisterhaus sowie einer Garage bebaut ist (siehe anliegenden Plan). Das Grundstück liegt zum größten Teil nicht im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes. Die planungsrechtliche Zulässigkeit von Bauvorhaben richtet sich somit nach § 34 BauGB – Zulässigkeit von Vorhaben innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile -.

 

Das Grundstück ist seit dem 01.08.2004 zum Betrieb der Internationalen Schule an das Christliche Jugenddorfwerk Deutschlands e. V. (CJD) auf der Grundlage des VA-Beschlusses vom 10.03.2004, Drucksachen-Nr. 8699/04, vermietet. Die Internationale Schule wurde stufenweise ab dem 01.08.2004, beginnend mit den Jahrgängen 1 und 3, ausgebaut. Nachdem alle Jahrgangsstufen errichtet sind, soll ein weiterer Ausbau der Zweizügigkeit erfolgen. Hierfür sind An- und Umbaumaßnahmen erforderlich. Vor Umsetzung dieser Maßnahmen möchte die Stiftung Knabenhof bei St. Leonhard seit 1852 das Schulgrundstück erwerben, da die vorgesehenen umfangreichen Bauarbeiten auf einem Mietgrundstück für die Stiftung nicht zukunftsfähig sind. Die Gremien des CJD haben einen Ankauf des Grundstücks aus wirtschaftlichen Überlegungen abgelehnt. Da das CJD bereits auf einem der Stiftung Knabenhof bei St. Leonhard seit 1852 gehörenden Grundstück die Christopherusschule betreibt, ist das CJD an die Stiftung wegen eines Grundstücksankaufs herangetreten. Die Stiftung Knabenhof möchte das Schulgrundstück erwerben und langfristig dem CJD zur Verfügung stellen.

 


Die Stiftung Knabenhof bei St. Leonhard seit 1852 ist eine selbständige Stiftung bürgerlichen Rechts mit Sitz in Braunschweig. Die Wahrnehmung des Stiftungszwecks wurde vertraglich an das CJD übertragen. Das CJD Braunschweig in Niedersachsen ist eine gemeinnützige Einrichtung mit vielfältigen Angeboten zur schulischen und musischen Bildung. Zudem ist es ein Kompetenzzentrum für Begabtenförderung. Zu den Bereichen gehört eine International School, eine Grundschule, ein Gymnasium, eine Musische Akademie, ein Internat sowie eine Psychologische Beratungsstelle. Die Einrichtung ist Teil des Christlichen Jugenddorfwerk Deutschlands e. V. (CJD). Das CJD bietet jährlich 155.000 jungen und erwachsenen Menschen Orientierung und Zukunftschancen. Sie werden von 9.500 hauptamtlichen und vielen ehrenamtlichen Mitarbeitern an 150 Standorten gefördert, begleitet und ausgebildet. Grundlage ist das christliche Menschenbild mit der Vision „Keiner darf verloren gehen!“.

 

Für die Wirtschafts- und Wissenschaftsregion Braunschweig ist die Internationale Schule Braunschweig – Wolfsburg von entscheidender Bedeutung. Sie ist ein wichtiger Teil der Bildungsinfrastruktur in Braunschweig mit überregionaler Bedeutung und damit ein wichtiger Standortfaktor. Mit der Internationalen Schule wird das öffentliche Schulwesen in Braunschweig ergänzt und bereichert. Deutsche Familien wählen eine Internationale Schule, weil sie ein alternatives Schulangebot suchen und ihre Kinder auf ein internationales Leben und Arbeiten in globalen Verhältnissen vorbereiten möchten. Ausländische Familien, die in Deutschland eine gewisse Zeit leben, spricht die Schule an, da die dort zu erwerbenden internationalen Abschlüsse den Jugendlichen nach einer Rückkehr in ihre Heimat oder nach einem Wohnortwechsel in ein anderes Land eine schnelle Integration in andere Bildungssysteme ermöglichen. Die Internationale Schule verbessert die Chancen für Personalgewinnung von hochqualifizierten Fachkräften in den wissenschaftlichen Einrichtungen und für die heimische Wirtschaft.

 

Im bestehenden Mietvertrag wurde der Stadt entschädigungslos das Recht eingeräumt, die Sportanlagen (Turnhalle/Sportplatz) schultäglich spätestens ab 18 Uhr, an den Wochenenden und in den Schulferien an außerschulische Nutzer (Sportvereine) zu vermieten. Von der Käuferin werden die Vereinbarungen zur Nutzung der Sportanlagen übernommen.

 

Die Verwaltung empfiehlt, den Verkauf des Grundstücks zu beschließen.

 

 

 

 

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Anlagen

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