Rat und Stadtbezirksräte
Beschlussvorlage - 15-00526
Grunddaten
- Betreff:
-
Geopark Harz . Braunschweig Land . Ostfalen – Umgestaltung der Trägerschaft
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- DEZERNAT VI - Wirtschaftsdezernat
- Verantwortlich:
- Leppa
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Wirtschaftsausschuss
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Vorberatung
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08.09.2015
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Erledigt
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Verwaltungsausschuss
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Vorberatung
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Erledigt
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Rat der Stadt Braunschweig
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Entscheidung
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06.10.2015
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Gründer und Träger des Geopark Harz . Braunschweiger Land . Ostfalen sind der Regionalverband Harz e.V. für den Teilbereich Harz und das Freilicht- und Erlebnismuseum Ostfalen e.V. (FEMO) für den Teilbereich Braunschweiger Land - Ostfalen. Durch eine gemeinsam gegründete GbR sind derzeit die beiden Träger für das Gesamtgebiet dieses Nationalen Geoparks zuständig.
Im Gegensatz zum Regionalverband Harz e.V., in dem die dortigen kommunalen Gebietskörperschaften Mitglieder sind, sind im Teilgebiet Braunschweiger Land - Ostfalen die Gebietskörperschaften (und damit auch die Stadt Braunschweig) lediglich über einen im Jahr 2006 abgeschlossenen öffentlich-rechtlichen Vertrag zur Unterstützung des Geoparks beteiligt (vgl. Wirtschaftsausschuss-Mitteilung DS 8302/06). Neben den Landkreisen Wolfenbüttel und Helmstedt sowie der Stadt Braunschweig, welche den Vertrag 2006 mit dem FEMO e. V. geschlossen haben, ist zwischenzeitlich auch die Stadt Wolfsburg diesem Vertrag beigetreten.
Zur dauerhaften Sicherung und nachhaltigen Entwicklung soll die Trägerschaft des Geoparks für den Teilbereich Braunschweiger Land - Ostfalen entsprechend der Trägerschaft im Teilbereich Harz umgestaltet werden. Der Hauptgrund für einen Wechsel der Trägerstruktur liegt darin, dass der von Privatpersonen geführte Trägerverein FEMO e. V. die Last der Verantwortung für ein regional aufgestelltes Konstrukt nur noch bis zum Jahresende 2015 tragen kann und will.
Daher wurde mit den beteiligten Kommunen und dem FEMO e. V. ein Satzungsentwurf für den neu zu gründenden „Geopark-Trägerverein Braunschweiger Land - Ostfalen e.V.“ erarbeitet. Dieser Verein soll dann an Stelle des FEMO e. V. die Trägerschaft des Geoparks für den Teilbereich Braunschweiger Land - Ostfalen übernehmen.
Diese Umgestaltung der Trägerschaft bedingt für die bisherigen Vereinbarungspartner (Landkreise Helmstedt und Wolfenbüttel sowie die Städte Braunschweig und Wolfsburg) keine finanziellen Auswirkungen, da die Zahlungsverpflichtungen aus dem öffentlich-rechtlichen Vertrag entsprechend in die Zahlungsverpflichtungen an den neuen Trägerverein übernommen worden sind.
Das Mitspracherecht und die Gestaltungsmöglichkeiten sind durch die verankerte Position im Vorstand für die ordentlichen Mitglieder verbessert worden. Die Verwaltung der Mittel, die Koordinierung der Geopark Projektarbeiten etc. wird weiterhin schwerpunktmäßig durch die Mitarbeiter/Innen der Geopark-Geschäftsstelle in Königslutter wahrgenommen.
Die Gründung des „Geopark-Trägerverein Braunschweiger Land – Ostfalen e.V.“ und die Übernahme der Trägerschaft sollen zum Anfang des Jahres 2016 erfolgen. Nach Gründung des Vereins wird der öffentlich-rechtliche Vertrag zur Unterstützung des Geoparks im gegenseitigen Einvernehmen aufgehoben.
Ein Entwurf der Satzung und der Beitragsordnung sind der Vorlage als Anlage beigefügt. Außerdem beigefügt ist ein kurzer Abstrakt über die derzeitigen Aufgaben und die Struktur des Geoparks sowie ein Schaubild der Struktur nach der Umgestaltung.
Bei der Stabsstelle Wirtschaftsdezernat wird der jährliche Unterstützungsbetrag i. H. v. 10.000 € haushaltsrechtlich geführt. Die Stabsstelle Wirtschaftsdezernat wird die Stadt Braunschweig in der Mitgliederversammlung vertreten.
Gemäß § 58 Abs. 1 Ziff. 12 NKomVG entscheidet der Rat über Mitgliedschaften in Vereinen.
Ein Vertreter der Geopark-Geschäftsstelle wird in der Wirtschaftsausschusssitzung für Fragen zur Verfügung stehen.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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1,6 MB
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