Rat und Stadtbezirksräte
Antrag (öffentlich) - 15-00579
Grunddaten
- Betreff:
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Einführung einer 80-Liter-Restabfalltonne und Abschaffung des Mindestvolumens
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Antrag (öffentlich)
- Federführend:
- 0100 Steuerungsdienst
- Verantwortlich:
- Fraktion Bündnis 90 - DIE GRÜNEN im Rat der Stadt Herlitschke, Holger
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bauausschuss
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Vorberatung
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22.09.2015
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Erledigt
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Finanz- und Personalausschuss
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Vorberatung
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24.09.2015
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Erledigt
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Verwaltungsausschuss
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Vorberatung
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Erledigt
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Rat der Stadt Braunschweig
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Entscheidung
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06.10.2015
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Beschlussvorschlag
Der Rat der Stadt Braunschweig wird gebeten, zu beschließen:
1. Im Rahmen der nächsten Gebührenanpassungen im Bereich der Abfallentsorgung wird zusätzlich zum vorhandenen Behälterangebot eine 80-Liter Tonne für den Restabfall eingeführt.
2. Die Verwaltung wird gebeten, zu prüfen und dem Rat darzustellen, welche Auswirkungen ein Verzicht auf das Vorschreiben eines Mindestvolumens für die Restabfallbehälter in Braunschweig hätte. Hierzu ist eine Darstellung der entsprechenden Faktoren (z.B. Gebührenveränderungen, "wilde Müllkippen" etc.) in vergleichbaren Großstädten vorzulegen. Die Ergebnisse sind so frühzeitig vorzulegen, dass eine Abschaffung oder Minderung des Mindestvolumens in der nächsten Fortschreibung der Abfallentsorgungsgebührensatzung berücksichtigt werden kann.
Sachverhalt
Sachverhalt:
Zu 1.: In der Abfallentsorgungssatzung sind die Behältergrößen für die verschiedenen Abfallsorten sowie das mindestens vorzuhaltenden Volumen je Einwohner festgelegt. Demnach sind mindestens 10 Liter pro Woche und Person für den Restmüll vorzuhalten. Allerdings sind die zur Verfügung gestellten Behälter in Verbindung mit den Abfuhrrhythmen nicht immer passend zur Anzahl der in einem Haushalt lebenden Personen. So wird beispielsweise kein Behälter mit einem Volumen von 80 Litern angeboten, der bei zweiwöchigem Abfuhrrhythmus dem Bedarf für einen Vier-Personen-Haushalt entsprechen würde. Als „Ersatzlösung“ ermöglicht ALBA die Bereitstellung von zwei 40-Liter-Behältern, was jedoch vermutlich dazu führt, dass viele Vier-Personen-Haushalte - um Platz zu sparen und nicht zwei Behälter aufstellen zu müssen - stattdessen einen 120-Liter-Behälter wählen. Dafür müssen sie allerdings dann auch die entsprechenden Gebühren für ein Volumen zahlen, das sie insbesondere nach Einführung der Wertstofftonne kaum ausnutzen. In Braunschweig gibt es ca. 5.000 Vier-Personen-Haushalte, die bisher eine 120 Liter-Tonne nutzen und ca. 530 Haushalte mit zwei 40-Liter-Behältern.
Auch wenn die Mehrkosten pro Haushalt vergleichsweise eher gering sind, gibt es berechtigte Einwände von Bürgerinnen und Bürgern, die von dieser Regelung betroffen sind. In etlichen anderen deutschen Großstädten gibt es ein wesentlich differenzierteres Angebot an Abfallbehältern, auch eine 80-Liter-Tonne ist weit verbreitet. Da bei einer Einführung dieser Tonnengröße tatsächlich die Vier-Personen- Haushalte entweder finanziell oder durch Einsparung von Platz auf dem Grundstück entlastet werden würden und zudem die Tonnenleerung für ALBA kostengünstiger würde (weil nur noch ein 80-Liter-Behälter statt zwei 40-Liter-Behältern geleert werden müsste), steht einer Einführung dieser Behältergröße nichts im Wege. Es ist davon auszugehen, dass die insgesamt aufzubringende Gebührensumme sich nicht nennenswert verändern würde, aber die Gebühr je Liter Tonnenvolumen um ca. 1 %.
Zu 2.: Seit 2001 gilt in Braunschweig nach der Abfallentsorgungssatzung die Regel, dass je Person im Haushalt ein Mindestvolumen an Abfallbehälterkapazität von 10 Liter wöchentlich vorgehalten (und bezahlt) werden muss. In den letzten Jahren haben sich jedoch die Voraussetzungen, unter denen dieses Mindestvolumen einmal festgelegt worden ist, erheblich geändert. So ist neben der Grünen Tonne für kompostierbare Abfälle die Wertstofftonne für Verpackungsabfälle und stoffgleiche Nichtverpackungen eingeführt worden und andere Abfälle, wie Elektrokleingeräte werden ebenso wie Altglas, Altpapier und Altkleider über separate Sammelwege wiederverwertet. In sehr vielen Haushalten steht inzwischen eine blaue Altpapiertonne, die sicher auch zu einer vermehrten Entsorgung des Altpapiers über diesen Weg anstatt über die Restmülltonne beigetragen hat. Die Gesamtmengen an Restabfall haben sich seit 2001 um rund 40 % verringert, so dass eine Absenkung von 10 auf 6 Liter/Woche und Haushaltsmitglied schon rein statistisch gerechtfertigt wäre.
Im Interesse der Abfallvermeidung ist es sinnvoll, dass BürgerInnen, die durch sorgfältiges Trennen der Abfälle oder abfallvermeidendes Einkaufen weniger Restabfall produzieren, dafür auch finanziell belohnt werden. Bisher orientiert sich die Abfallgebühr am Behältervolumen und nicht an der Menge des angelieferten Restabfalls. Die Annäherung der Gebühren an die tatsächlich entsorgten Abfälle würde die Kostenverteilungsgerechtigkeit erhöhen. Einziger Nachteil der Aufhebung des Mindestvolumens könnte ein Missbrauch von Wertstofftonnen für nicht mehr in die Restabfalltonne passenden Restmüll oder die wilde Ablagerung von Abfall in der Natur oder auf öffentlichen Plätzen sein. Da es jedoch etliche Kommunen gibt, in denen auf das Mindestvolumen verzichtet wird, liegt es nahe, deren Erfahrungen mit der Situation in Braunschweig zu vergleichen.
