Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Mitteilung - 15-00773

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Die Eckert & Ziegler Nuclitec GmbH hat mit Datum vom 10. Juni 2015 einen Bauantrag über die Errichtung einer vorgesetzten Fensterwand am Gebäudeteil AB 1.4 bei der Stadt Braunschweig eingereicht. Das Vorhaben umfasst die Errichtung einer zusätzlichen Fensterwand vor der Nordwand des Gebäudes. Die Maßnahme ist aufgrund neuer Brandschutzanforderungen erforderlich.

 

Der Bereich des Vorhabens liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplans „Gieselweg/ Harxbütteler Straße“, TH 22. Der Rat der Stadt Braunschweig hat den Bebauungsplan am 21. Juli 2015 als Satzung beschlossen.

 

Die Maßnahme steht den beschlossenen Festsetzungen des Bebauungsplans nicht entgegen. Der Gebäudeteil AB 1.4 befindet sich innerhalb der Teilfläche GE2 des Bebauungsplans innerhalb der überbaubaren Fläche.

 

Soweit bis zur Entscheidung über den Antrag der Bebauungsplan TH 22 noch nicht in Kraft getreten sein sollte, gilt die hierzu erlassene Veränderungssperre.

 

Von der Veränderungssperre kann gemäß § 14 Abs. 2 BauGB eine Ausnahme zugelassen werden, wenn überwiegende öffentliche Belange nicht entgegenstehen. Aufgrund der vorgenannten Ausführungen und der Geringfügigkeit der Maßnahme bestehen gegen die Erteilung einer Ausnahme keine Bedenken. Die Verwaltung beabsichtigt daher, eine Ausnahme von der Veränderungssperre zu erteilen, soweit auch bauordnungsrechtlich keine Hinderungsgründe vorliegen.

 

Der Stadtbezirksrat 323 Wenden-Thune-Harxbüttel erhält diese Mitteilung als Mitteilung außerhalb von Sitzungen.

 

I. A.

 

 

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