Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Stellungnahme - 15-00579-01

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:


Antrag der Fraktion Bündnis 90 – DIE GRÜNEN:

Der Rat der Stadt Braunschweig wird gebeten, zu beschließen:

  1. Im Rahme der nächsten Gebührenanpassung im Bereich der Abfallentsorgung wird zusätzlich zum vorhandenen Behälterangebot eine 80-Liter-Tonne für den Restabfall eingeführt.
  2. Die Verwaltung wird gebeten, zu prüfen und dem Rat darzustellen, welche Auswirkungen ein Verzicht auf das Vorschreiben eines Mindestvolumens für die Restabfallbehälter in Braunschweig hätte. Hierzu ist eine Darstellung der entsprechenden Faktoren (z. B. Gebührenveränderungen, „wilde Müllkippen“ etc.) in vergleichbaren Großstädten vorzulegen. Die Ergebnisse sind so frühzeitig vorzulegen, dass eine Abschaffung oder Minderung des Mindestvolumens in der nächsten Fortschreibung der Abfallentsorgungsgebührensatzung berücksichtigt werden kann.

 

Stellungnahme der Verwaltung:

1.Zu 1. verweise ich auf die im Bauausschuss am 22. September 2015 zur Vorberatung vorliegende Änderung der Abfallentsorgungssatzung (Drucksachennummer 15-00559), die die Einführung eines 80 l-Restabfallbehälters bereits vorsieht und die dem Rat am 6. Oktober 2015 zur Entschei-dung vorgelegt werden wird.

 

            Ergänzend zu dem Beschlusstext teile ich mit, dass Haushaltungen, die - bei jeweils 14-tägiger Leerung - von einem 120-Liter-Restabfallbehälter auf eine 80-Liter-Restabfallbehälter wechseln, damit die von ihnen individuell zu tragende jährliche Ge-bühr um rd. 70 Euro reduzieren (Grundlage: Gebühren 2015) könnten. Für alle anderen Haushalte würden geringfügige Mehrkosten entstehen.

 

           Geht man für 2016 davon aus, dass von den derzeit rund 5.000 Grundstücken mit Vierpersonenhaushalt und 120 l-Behältern etwa die Hälfte auf einen 80 l-Behälter umstellen werden, dann würde die Restabfallgebührensenkung 2016 für alle Haushalte um ca. 0,7 Prozentpunkte geringer ausfallen als ohne Einführung dieser Gefäßgröße.

 

            Aus abfallwirtschaftlicher Sicht sollte für die Aufstellung eines 80-Liter-Gefäßes auf eine Tonnentauschgebühr im Einführungsjahr verzichtet werden.

 

Die Maßnahme ist mit ALBA abgestimmt.

 

2.Im Rahmen der Arbeiten an der Fortschreibung des Abfallwirtschaftskonzeptes wurden auch Untersuchungen zur Notwendigkeit eines Mindestvolumens von 10 Litern vorgenommen. Dabei wurde festgestellt, dass derzeit im Mittel ein Behältervolumen von knapp 29 Liter pro Person und Woche bereitgestellt wird. Das tatsächlich genutzte Behältervolumen beträgt knapp 24 Liter pro Person und Woche. Im Rahmen dieser Untersuchung wurden auch die verschiedenen Strukturgebiete gesondert betrachtet. Dabei stellte sich heraus, dass das geringste tatsächlich genutzte Behältervolumen mit gut 16 Litern pro Person und Woche in der Südstadt mit einem hohen Anteil von Ein- und Zweifamilienhausbebauung vorliegt.

 

Der unter Punkt 2 geäußerte Prüfauftrag wird im Zuge der Fortschreibung des Abfallwirtschaftskonzeptes abgearbeitet.

 

 

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