Rat und Stadtbezirksräte
Stellungnahme - 15-00167-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Erlöse aus Grundstücksverkäufen nach Verlängerung der Straßenbahn M3
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Stellungnahme
- Federführend:
- 66 Fachbereich Tiefbau und Verkehr
- Beteiligt:
- 10 Fachbereich Zentrale Dienste; 0600 Baureferat
- Verantwortlich:
- Leuer
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Stadtbezirksrat im Stadtbezirk 114 Volkmarode
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zur Kenntnis
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21.09.2015
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Anfrage der Fraktionen SPD und Bündnis 90/Die Grünen:
Die Verwaltung der Stadt Braunschweig möge den Stadtbezirksrat darüber informieren, welche Erlöse aus Grundstücksverkäufen nach Verlängerung der Straßenbahnlinie M 3 ins Gebiet Volkmarode-Nord (Endhaltestelle Ziegelwiese mit Wendeschleife und Park-and-Ride-Parkplatz) erzielt werden können. Neben dem Gebiet der heutigen Wendeschleife am Grenzweg (schätzungsweise ein Areal von ca. 4.000 m²) sollte auch der bisherige Park-and-Ride-Parkplatz an der Petzvalstraße (schätzungsweise ein Areal von ca. 6.500 m²) mit einbezogen werden.
Begründung:
Bei der Diskussion um die Verlängerung der Stadtbahnlinie M 3 werden den Bürgern immer nur die Kosten vorgehalten. Angaben zu möglichen Erlösen aus Grundstücken in geradezu idealer Lage zu hohen Quadratmeterpreisen wurden bisher nicht gemacht.
Stellungnahme der Verwaltung:
Die aus einem evtl. Verkauf der Grundstücke der bisherigen Wendeschleife am Grenzweg und die daraus zu erwartenden Erlöse können in die standardisierte Bewertung der Stadtbahnverlängerung nach Volkmarode-Nord nicht direkt einfließen, da dieses in dem deutschlandweit gültigen und durch den Bund zentral festgesetzten Regelwerk der Standardisierten Bewertung nicht vorgesehen ist.
Nur mit Absprache des Fördergebers kann das, wie geschehen, im gut begründeten Einzelfall abweichend gehandhabt werden.
In Volkmarode hätten diese möglichen Erlöse eines unerschlossenen Baugrundstückes keinerlei wesentlichen Einfluss auf das Ergebnis entfaltet.
In den nun anstehenden Berechnungen nach dem Verfahren der standardisierten Bewertung, die die Korridore der ersten Priorität aus dem Stadtbahnausbaukonzept untersuchen, werden anfallende entsprechende Erlöse aus freiwerdenden Grundstücken aufgezeigt und nach Plausibilisierung gegenüber dem Fördergeber in das Verfahren eingehen.
