Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Anfrage (öffentlich) - 15-00835

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Anfrage zur Schülerbeförderung, wenn ein ärztliches Attest vorliegt und der Transport mit öffentlichen Verkehrsmitteln untersagt ist.

 

Erfolgt die Kostenübernahme dabei durch die Krankenkasse, kann jedes Taxiunternehmen beauftragt werden, ohne den Fachbereich 40 einzubeziehen. Bei keiner Kostenübernahme durch die Krankenkasse, ist die Stadt in der Pflicht, für den Transport zu sorgen. Liegen die voraussichtlichen Kosten unter 250€, werden solche Kosten bisher problemlos übernommen. Liegen die Transportkosten über dieser Schwelle, muss eine Ausschreibung erfolgen. Diese dauert in der Regel ca. 3 Tage, an denen das Kind nicht zur Schule geht, es sei denn, die Eltern treten in Vorkasse, was nicht alle Eltern leisten können.

 

Daher unsere Fragen:

 

Ist der generelle Ablauf wie beschrieben, und wer ist der zuständige Ansprechpartner im Fachbereich?

 

Wie häufig kommt ein solches Verfahren im Allgemeinen pro Jahr vor?

 

Warum wird erst nach Bedarf ausgeschrieben?

 

Warum kann nicht generell eine Ausschreibung für ein Transportunternehmen für das gesamte Stadtgebiet erfolgen, etwa als Rahmenvereinbarung z. B. für ein Jahr?

 

Was geschieht mit Kindern, die keinen Anspruch auf eine Schulfahrkarte haben?

 

gez.

 

Stefan Wirtz

 

 

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