Rat und Stadtbezirksräte
Stellungnahme - 15-00819
Grunddaten
- Betreff:
-
Grünanlage vor dem HvF an der Kälberwiese (Ratsinformationssystem Drucksache Nr. 3553/15)
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Stellungnahme
- Federführend:
- 67 Fachbereich Stadtgrün und Sport
- Verantwortlich:
- Loose
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Stadtbezirksrat im Stadtbezirk 310 Westliches Ringgebiet
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zur Kenntnis
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22.09.2015
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Anfrage zur Sitzung des Stadtbezirksrates 310 am 07. Juli 2015:
„An der Kälberwiese befindet sich zwischen der Grundstücksmauer und dem Zaun vor dem HvF eine Grünanlage. Diese Grünanlage ist verwahrlost und bietet deshalb ein unschönes Stadtbild und führt zu einer negativen Vorbildwirkung für private Grundstücke. Aus der Grün-anlage sind Laub und andere Pflanzenreste nach dem Winter nicht entfernt worden, es liegt dort eine Menge Unrat, bis hin zu einem Zirkuswerbeplakat und einem entsorgten Weihnachtsbaum direkt neben dem Zugangstor.
Siehe dazu die beigefügten Fotos.
Vor diesem Hintergrund ergeben sich folgende Fragen an die Verwaltung:
- Ist der Verwaltung der verwahrloste Zustand der Grünanlage bekannt?
- Wer ist für die Pflege und Unterhaltung der Grünanlage zuständig und wie kann eine regelmäßige Reinigung und Pflege sichergestellt werden?
- Wann kann mit einer kurzfristigen Beseitigung der gegenwärtigen Mängel gerechnet werden?“
Stellungnahme der Verwaltung:
zu 1.:
Die genannte Grünanlage erfüllt durch die Art der Anlage und Bepflanzung unterschiedliche Funktionen. Neben einer gestalterischen Abgrenzung des Schulgeländes zu den anliegenden Straßen dient sie als Lebens- und Nahrungsgrundlage einer Vielzahl von heimischen Vögeln und Insekten.
Ein entfernen des Laubes wird aus fachlichen Gründen nicht durchgeführt. Das Laub bildet eine natürliche Humusschicht und versorgt die Pflanzung mit notwenigen Nährstoffen und Spurenelementen. Weiterhin regt das in der Gehölzpflanzung verbliebene Laub die Boden-fauna an und bietet eine essentielle Lebensgrundlage für Insekten. Insbesondere Arten-gruppen die als Nützlinge eingestuft werden profitieren von dieser Humusschicht.
zu 2.:
Das Entfernen von Abfall und Unrat wird vom Fachbereich Hochbau und Gebäude-management durch den jeweiligen Schulhausmeister nach Bedarf durchgeführt.
Die gärtnerische Pflege erfolgt im Rahmen der zur Verfügung stehenden personellen Kapazitäten durch den Fachbereich Stadtgrün und Sport. Da hierbei ein Einsatz von Maschinen unumgänglich ist, erfolgt der Pflegegang in den Sommerferien, um den Schulbetrieb nicht zu stören. Sollten im Jahresverlauf weitere Pflegearbeiten notwendig sein, werden diese zusätzlich nach Bedarf durchgeführt.
zu 3.:
Die genannten Mängel wurden im fachlich notwendigen Umfang durch die Verwaltung beseitigt.
gez.
