Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Stellungnahme - 15-00126-01

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Der Entwurf des für die Umsiedlung des Görge-Marktes erforderlichen Bebauungsplanes ist in der Zeit vom 18. Juli bis 18. August 2014 ausgelegt worden. In dieser Zeit ist eine Vielzahl von Einwendungen betroffener Bürger eingegangen, die sich auf unterschiedliche Inhalte bezogen. Dabei ergab sich aufgrund aktueller Rechtsprechung bezüglich des Themas Lärmschutz das Erfordernis der Nachbesserung des Planungskonzeptes.

 

Der Investor hat in den vergangenen Monaten daran gearbeitet, dafür eine tragbare Lösung zu finden. Derzeit zeichnet sich eine Lösung ab, die von den betroffenen Fachdienststellen der Verwaltung geprüft wird. Sobald die Prüfung abgeschlossen und der Entwurf des Bauleitplanes entsprechend angepasst worden ist, wird das überarbeitete Planwerk den politischen Gremien zur Beschlussfassung einer erneuten Auslegung vorgelegt werden.

 

Im Grundstückskaufvertrag von 2012 ist dem Investor ein Rücktrittsrecht für die Dauer von 2 Jahren eingeräumt worden für den Fall, dass bis dahin der vorhabenbezogene Bebauungsplan nicht rechtskräftig geworden ist. Diese Frist wurde bereits einmal verlängert. Da der Zeitbedarf des Bauleitplanverfahrens höher ist als ursprünglich erwartet, war es erforderlich, diese Frist ein weiteres Mal anzupassen.
 

 

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