Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Stellungnahme - 15-00691-01

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Es liegt bisher ein Bauantrag für die Errichtung eines Einfamilienhauses mit Garage vor.

Das Bauantragsverfahren ruht derzeit, weil das Nachweisverfahren für eine ebenfalls zu erteilende wasserrechtliche Genehmigung für die Baumaßnahmen im Überschwemmungsgebiet noch nicht abgeschlossen ist.

 

Es liegt  ein hydraulisches Gutachten vor, in dem dargestellt wird, dass eine Bebauung zu keiner Verschlechterung (Hochwasser HQ100) der IST-Situation führt. Es müssen jedoch noch Unterlagen zum notwendigen Retentionsausgleich innerhalb des Landschaftsschutzgebietes erstellt werden.

 

Bei einem Termin wurde zudem mündlich mitgeteilt, dass die vom Bestandswohnhaus „Am Mühlengraben 7a“ nord-westlich gelegenen Altgebäude (Schuppen) abgerissen werden sollen und zwischen der Straße „Am Mühlengraben“ und dem Bestandwohnhaus ein Einfamilienhaus gebaut werden soll. Wasserrechtlich ist dies derzeit als unkritisch zu bewerten. Ein Bauantrag liegt hierzu bisher nicht vor, ebenfalls nicht für weitere Gebäude.



 

 

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