Rat und Stadtbezirksräte
Stellungnahme - 15-00659-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Ehemaliger Sportplatz in Lamme
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Stellungnahme
- Federführend:
- 67 Fachbereich Stadtgrün und Sport
- Verantwortlich:
- Loose
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Stadtbezirksrat im Stadtbezirk 321 Lehndorf-Watenbüttel
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zur Kenntnis
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22.09.2015
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Anfrage zur Sitzung des Stadtbezirkes 321 am 22. September 2015:
„Die Verwaltung wird gebeten mitzuteilen:
- Durch welche Maßnahmen der ehemalige Sportplatz in Lamme auch für Mädchen attrak-
tiver gemacht werden kann?
- Ob die Verwaltung bereits entsprechende Veränderungen geplant hat?
- Inwieweit bei Nutzungskonzepten für Grün- und Freiflächen Aspekte der Geschlechter-
gerechtigkeit (Gender Mainstreaming) berücksichtigt werden?
Stellungnahme der Verwaltung:
- Die städtische Liegenschaft „Ehemaliger Sportplatz Frankenstraße“ in Lamme wird seit seiner Auflösung als Sportstätte in differenziert genutzte Einzelbereiche unterteilt. Ein Großteil der Grünfläche ist verpachtet.
Hinsichtlich der Fragestellung dürfte der als Festplatz ausgewiesene Bereich im besonderen Interesse stehen. Aus der Fläche des Festplatzes ist ein kleines Streetballspielfeld (sonstiger Spielbereich) herausgelöst zu betrachten. Dieser Bereich spricht in der Altersklasse Jungen wie Mädchen gleichermaßen an.
Die vorhandenen Bolztore innerhalb des Festplatzes wurden so befestigt, dass eine Demontage im Zuge einer Veranstaltung jederzeit möglich ist. Der Informationsstand der Verwaltung ist der, dass die Freifläche/der Festplatz als solcher zu erhalten ist. Eine Nutzung als Bolzplatz in der veranstaltungsfreien Zeit ist möglich.
- Veränderungen hinsichtlich einer Erweiterung des Spielbereiches (Streetball) sind nicht geplant.
- Die Verwaltung ist bestrebt, den Gender Mainstreaming-Gedanken in der Planung von Spielanlagen sowie Schulhofbereichen insbesondere an Grundschulen aufzugreifen. Die geschlechterspezifischen Anforderungen an Bewegungs-, Spiel- und Aufenthaltsmöglich-keiten werden berücksichtigt.
