Rat und Stadtbezirksräte
Mitteilung - 15-00226
Grunddaten
- Betreff:
-
Umsetzung der Vorschläge aus dem Protokoll der Begehung im Bereich Büchnerstraße - Westbahnhof am 21. April 2015
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Mitteilung
- Federführend:
- 0600 Baureferat
- Beteiligt:
- 0630 Referat Bauordnung; 61 Fachbereich Stadtplanung und Umweltschutz; 66 Fachbereich Tiefbau und Verkehr; 01 Fachbereich Zentrale Steuerung; 0100 Steuerungsdienst; 10 Fachbereich Zentrale Dienste
- Verantwortlich:
- Leuer
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Stadtbezirksrat im Stadtbezirk 310 Westliches Ringgebiet
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Vorberatung
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22.09.2015
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Am 21. April 2015 fand eine gemeinsame Begehung am Westbahnhof statt, an der u.a. die Mitglieder des Stadtbezirksrates 310 und verschiedene Verwaltungsvertreter sowie weitere Interessierte teilgenommen haben. Hierbei wurden zahlreiche Vorschläge gemacht. Herr Bezirksbürgermeister Dölz hat in der Sitzung des Stadtbezirksrates 310 am 12. Mai 2015 über die Begehung berichtet und die Verwaltung um Prüfung der Vorschläge gebeten. Das Protokoll ist als Anlage zu dieser Mitteilung noch einmal beigefügt.
Die (Zwischen-)Ergebnisse der Prüfungen der Verwaltung sind im Folgenden dargestellt:
Zu 1.) Sicherheit an der Ringgleisquerung Hugo-Luther-Straße
Antwort der Verwaltung:
An der genannten Stelle besteht kein auffälliges Unfallgeschehen. Die zulässige Höchstge-schwindigkeit ist auf 30 km/h begrenzt. Für beide Fahrtrichtungen ist das Gefahrzeichen "Radfahrer" aufgestellt, um die Verkehrsteilnehmer auf der Hugo-Luther-Straße für die Situa-tion der querenden Radfahrer zu sensibilisieren. Weitere Maßnahmen sind nicht erforderlich.
Zu 2.) Ausschilderung zum Gewerbegebiet Büchnerstraße, um das Einfahren von Schwerlastverkehr in die Jahnstraße zu verhindern
Antwort der Verwaltung:
Eine eindeutige und auffällige Beschilderung ist vorhanden. Das Verhalten von Lkw-Fahrern, die die vorhandene Beschilderung ignorieren, wird auch durch weitere Schilder nicht zu be-einflussen sein. Es ist damit zu rechnen, dass sich die Zahl der "Falschfahrten" immer weiter reduzieren wird. Die Hinweisbeschilderung wird noch längere Zeit verbleiben müssen, bis Navigationssysteme, Stadtpläne usw., die noch die frühere Zufahrtsregelung zeigen, nicht mehr in Gebrauch sind. Weitere Maßnahmen werden zurzeit nicht für erforderlich gehalten.
Zu 3.) Überprüfung der Genehmigungslage von Gebäuden auf verschiedenen Grundstücken
Antwort der Verwaltung:
Für das Grundstück Büchnerstraße 23 wurde eine Baugenehmigung für die Nutzungsänderung einer Halle in Bäckerei, Café am 19. März 2015 erteilt.
Für das Grundstück Büchnerstraße 19 liegt ein Bauantrag für den Neubau einer Halle vor. Die Genehmigung wurde noch nicht erteilt.
Aufgrund der weiteren Überprüfung der Genehmigungslage wurden Anhörungen
wegen baurechtswidriger Zustände an zwei Grundstückseigentümer verschickt. Die Verfahren sind noch nicht abgeschlossen.
Zu 4.) Nutzung der freien Eckfläche Westbahnhof/Büchnerstraße
Antwort der Verwaltung:
Die Grundstücksverhandlungen verzögerten sich aufgrund vorlaufend wichtiger Abstimmungen des Kaufinteressenten mit einem Nachbarn. Nach Aussagen des Kaufinteressenten sind diese inzwischen abgeschlossen.
Zu 6.) Abknickende Vorfahrt vom Pippelweg zur Büchnerstraße und Ausfahrt aus der Büchnerstraße über die Großmarkteinfahrt
Antwort der Verwaltung:
In der Fahrbeziehung von der Straße Westbahnhof in die Büchnerstraße und von der Boitzemer Straße in den Westbahnhof bestehen abknickende Vorfahrten. Eine abknickende Vorfahrt kann eingerichtet werden, wenn der abbiegende Verkehr so stark ist, dass ihm Vorfahrt gegeben werden sollte. Nach Einschätzung der Verwaltung sind im Einmündungsbereich Pippelweg/Broitzemer Straße zu jeder Zeit ausreichend große Zeitlücken vorhanden, die ein ungehindertes Ein- und Ausbiegen ermöglichen. In der Gesamtabwägung wird die Einrichtung einer abknickenden Vorfahrt hier nicht für erforderlich gehalten.
Die Einbahnregelung in der Broitzemer Straße zwischen Großmarkteinfahrt und Ring-
gleis/Büchnerstraße wurde eingerichtet, um Fahrzeugen vom Großmarkt eine Abfahrt Rich-tung Osten zu ermöglichen und damit kritische Wendefahrten am Knoten Münchenstraße/ A 391 zu vermeiden. Diese Notwendigkeit besteht unverändert, eine "Drehung" der Einbahn-straße ist nicht möglich. Fahrzeuge aus der Büchnerstraße können über den Knoten Pippel-weg/Münchenstraße lichtsignalgesichert in alle Richtungen abfahren. Ein weiterer Vorteil dieser Regelung ist, dass Hin- und Rückweg zum Gewerbegebiet Büchnerstraße auf densel-ben Straßen verlaufen und neue Irritationen vermieden werden. Aus diesen Gründen wird die Drehung der vorgeschriebenen Fahrtrichtung abgelehnt.
Zu 7.) Tempo 30 ab „Jolly Joker“ in die Büchnerstraße
Antwort der Verwaltung:
Für die Einrichtung einer streckenbezogenen Geschwindigkeitsbeschränkung müssen nach der Straßenverkehrsordnung strenge Voraussetzungen vorliegen. Beispielsweise muss auf-grund der besonderen örtlichen Verhältnisse eine Gefahrenlage bestehen, die das allgemeine Risiko einer Beeinträchtigung der Sicherheit und Ordnung des Verkehrs erheblich übersteigt. Dies könnte sein, wenn eine Unfallhäufung im Kausalzusammenhang mit "überhöhter Geschwindigkeit" besteht. Für den fraglichen Abschnitt ist dies nicht gegeben. Daher ist die Maßnahme abzulehnen.
Zu 8.) Nutzung des historischen Grundstücks „Kurth Knoblau“
Antwort der Verwaltung:
Das Grundstück „Westbahnhof 13“ (Gebäude Kurth Knoblau) soll als Standort für ein soziokulturelles Veranstaltungszentrum genutzt werden (vgl. Vorlage Nr. 15-00532).
Zu 9.) Tempo 30 an der Ringgleisquerung Broitzemer Straße
Antwort der Verwaltung:
Eine Beschilderung analog zur Ringgleisquerung an der Hugo- Luther- Straße (Tempo 30 kombiniert mit dem Verkehrszeichen "Radfahrer") wird angeordnet.
Zu 10.) Treppe von der Müchenstraße zum neuen Jugendplatz
Antwort der Verwaltung:
Eine Treppe von der Münchenstraße zum neuen Jugendplatz kann noch in diesem Jahr geplant werden, sofern die zuständigen Gremien zustimmen. Die Realisierung könnte voraussichtlich im Jahr 2016 erfolgen.
Zu 11.) Beleuchtung des Jödebrunnenwegs
Antwort der Verwaltung:
Für die bereits neu hergestellte Wegeverbindung zwischen der Straße „Am Jödebrunnen“ und der Büchnerstraße wurde im Zuge des Wegebaus ein Leerrohr verlegt, um hier eine Beleuchtung im Nachgang realisieren zu können.
Die im Bebauungsplan vorgesehene Wegeverbindung zwischen Jödebrunnen und der Straße Westbahnhof (zwischen Haus Nr. 13 und 14) ist noch nicht gebaut. Die Flächen stehen nicht in städtischem Eigentum.
Zu 13. Errichtung eines Fuß- und Radwegs aus Richtung Jödebrunnen entlang der Münchenstraße zum Westbahnhof/ zur Büchnerstraße
Antwort der Verwaltung:
Ein Fuß- und Radweg von der (Südseite der) Münchenstraße zur Straße Westbahnhof ist aufgrund der beengten Situation sehr aufwändig (grobe Kostenschätzung : 130.000 €) und soll daher solange zurückgestellt werden, bis sich nach dem freihändigen Ankauf privater Flächen eine wirtschaftlichere Lösung umsetzen lässt. Derzeit ist aber eine Verkaufsbereitschaft von Teilflächen nicht zu erwarten.
Zu bedenken ist auch, dass auf der nördlichen Seite der Münchenstraße bereits eine beleuchtete Fuß-/Radwegerampe zum Westbahnhof existiert . Dieser Umweg ist nur ca. 90m länger, was insbesondere für Radfahrer keinen relevant größeren Zeitaufwand darstellt. Da mit diese Wegeführung verstärkt angenommen wird, sollte bereits ab der Haltestelle Jödebrunnen ein geeignetes Wegweisersystem zum Westbahnhof und insbesondere der zukünftigen Kletterhalle sowie dem Jugendplatz installiert werden.
Von der Münchenstraße aus bzw. von der Haltestelle Jödebrunnen kommend besteht zudem die Möglichkeit, den Westbahnhof über die neu angelegte Grünanlage am Jödebrunnen zu erreichen.
Zu 15. Zusätzliche Mülleimer am Jugendplatz:
Antwort der Verwaltung:
Mit der Herstellung des zweiten Bauabschnittes des Jugendplatzes werden zusätzlich noch zwei Mülleimer montiert, wodurch dann insgesamt sechs Behälter auf dem Jugendplatz zur Verfügung stehen. Damit wird eine gute Ausstattung mit Mülleimern erreicht.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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980,7 kB
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