Rat und Stadtbezirksräte
Mitteilung - 15-00384
Grunddaten
- Betreff:
-
Thematik "Offene Bücherschränke"
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Mitteilung
- Federführend:
- DEZERNAT IV - Kultur- und Wissenschaftsdezernat
- Beteiligt:
- 41 Fachbereich Kultur und Wissenschaft
- Verantwortlich:
- Dr. Hesse
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Stadtbezirksrat im Stadtbezirk 310 Westliches Ringgebiet
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zur Beantwortung
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22.09.2015
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03.11.2015
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Erledigt
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Stadtbezirksrat im Stadtbezirk 331 Nordstadt
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zur Kenntnis
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24.09.2015
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Sachverhalt
Nachrichtlich: Ausschuss für Kultur und Wissenschaft
Sachverhalt:
Auf Grundlage entsprechender Nachfragen der Stadtbezirksräte 331 und 310 und unter Bezugnahme auf die aktuelle Nachfrage des Stadtbezirksrates 310 (Drs.-Nr. 15-00647) teilt die Verwaltung zu der Thematik der „Offenen Bücherschränke“ Folgendes mit:
I Ausgangssituation:
Der Stadtbezirksrat 310 – Westliches Ringgebiet (Niederschrift, Drs.-Nr. 4588/14) sowie der Stadtbezirksrat 331 – Nordstadt (Niederschrift, Drs.-Nr. 4596/14) hatten in ihren Sitzungen im November 2014 beschlossen, jeweils einen „Offenen Bücherschrank“ aus Mitteln des Bürgerhaushaltes 2015 aufzustellen.
Das Referat Stadtbibliothek nahm inhaltlich zu beiden Beschlüssen am 25.11.2014 Stellung (Drs.-Nr. 14083/14 und 14084/14) und machte aus fachlicher Sicht auf etwaige Probleme, die mit der Errichtung von Bücherschränken verbunden sind, aufmerksam.
Diese sind:
-Beachtung von baurechtlichen Prüfungen und Genehmigungen bei der Aufstellung derartiger Schränke;
-Regelmäßige Kontrolle der Bücherschränke auf unangemessenen Inhalt wie gewaltverherrlichende Schriften o. ä.;
-Reinigung und Instandhaltung vorhandener Bücherschränke
Ungeachtet der von der Verwaltung fortgesetzten Recherche zum Thema wurde im Rahmen der Haushaltsberatungen 2015 die Errichtung der Bücherschränke mit Mitteln aus dem Bürgerhaushalt abgelehnt.
II Referenzuntersuchungen anderer Städte:
In seiner Sitzung am 20.01.2015 hatte der Stadtbezirk Westliches Ringgebiet ergänzend darum gebeten, weitergehende Informationen zu Bücherschränken, u. a. als Stadtvergleich mit Hannover, zu bekommen. Daraufhin wurden die Erfahrungen aus anderen Städten (Bayreuth, Hamm, Frankfurt a. M., Heidenheim und Hannover) durch die Fachverwaltung mit dem folgenden Ergebnis eingeholt:
In Hannover stehen zurzeit ca. 30 „Offene Bücherschränke“. Die Pflege der Bücherschränke übernehmen vom Ortsrat bestimmte „Schrankpaten“. Die Schränke sind einheitlich und werden vom Verein „Werkstatt-Treff Mecklenheide e. V.“ gebaut. Die Fertigungskosten belaufen sich für einen Bücherschrank auf ca. 1.700 €. Die Kosten werden von den jeweiligen Stadtbezirksräten übernommen. Die Stadt Hannover übernimmt in einem nicht bezifferbaren Umfang anfallende Instandhaltungskosten.
Die Bücherschränke werden lt. Aussage aus Hannover vor allem in der ersten Zeit nach Aufstellung gut angenommen. Danach geht das Interesse zurück und es kommt zu folgenden Problemen:
-Kontrolle für Schrankpaten sehr aufwendig, da möglichst regelmäßig:
obeschädigte und jugendgefährdende Bücher entfernen;
omehrere Paten pro Schrank zu benennen;
-mindestens einmal pro Jahr Überarbeitung der Holzschränke erforderlich (Kosten trägt die Stadt);
-Vandalismus (Beschädigung / Verschmutzung);
-Plünderungen durch Flohmarktverkäufer;
-Frage der Haftung für den Fall, dass Bürger bei der Nutzung des Bücherschrankes verletzt werden
Ähnliche Erfahrungen konnten in den anderen Kommunen (Bayreuth, Hamm, Frankfurt a. M. und Heidenheim) gemacht werden. Die Aufstellung der Schränke in den Referenzstädten wurde anfangs teilweise begleitet von der jeweiligen Kulturverwaltung bzw. teilweise auch von der jeweiligen Bauverwaltung; die Bibliotheken waren wegen ihrer grundlegend anders gelagerten Aufgaben nicht involviert. Lt. interkommunalem Abgleich erfolgt die Betreuung über Ehrenamtliche, eine Bürgerstiftung o. ä. Die o. g. Problemstellungen in Hannover wurden auch von den übrigen angefragten Kommunen bestätigt.
III Realisierung von Bücherschränken in Braunschweig:
Vor der Aufstellung sind entsprechende Belange des Baurechts sowie der Verkehrssicherung zu beachten:
-eine Aufstellung eines „Offenen Bücherschrankes“ bedarf grundsätzlich der baurechtlichen Prüfung (Planungsrecht, Bauordnungsrecht, stadtgestalterische Aspekte, Verkehrssicherheit etc.);
-die Einbeziehung der entsprechenden Fachdienststellen wie FB Stadtplanung und Umweltschutz, FB Tiefbau und Verkehr, Referat Stadtbild und Denkmalpflege und Referat Bauordnung muss sichergestellt werden;
-Versicherungsfragen sind zu klären;
-Bauordnungsrechtlich ist eine Baugenehmigung erst ab einer Höhe von 3,00 m und einem Rauminhalt von mehr als 50 cbm gemäß § 60 NBauO, Anhang Nr. 5.6 erforderlich. Seitens der Verwaltung wird derzeit davon ausgegangen, dass die Bücherschränke diese Größe nicht erreichen;
-Die Aufstellung eines Bücherschrankes muss im Einzelfall geprüft werden, wobei die Belange des Verkehrs und der Stadtbildgestaltung und - je nach Aufstellort - des Denkmalschutzes mit zu berücksichtigen sind;
-Das Planungsrecht der jeweiligen Örtlichkeit muss eingehalten werden und ggf. sind Sondernutzungsgenehmigungen zu beantragen;
-Ausreichende Gehwegbreiten und Sichtbeziehungen müssen erhalten bleiben;
-Die sichere Verankerung im Untergrund muss gewährleistet sein;
-Bei der Auswahl des Schrankmodells sollte auf dauerhafte Einsatzfähigkeit und zeitgemäße, auf das sonstige Stadtmobiliar abgestimmte Gestaltung Wert gelegt werden.
Möglicher Schranktypus:
Hinsichtlich der Auswahl eines Schrankmodells wurde seitens der Verwaltung u. a. der Bücherschranktypus „Model 4“ der Firma „BOKX“ aus Metall recherchiert. Dieser könnte als ein Orientierungsbeispiel, das sich als kostengünstige, nachhaltige und genehmigungsfähige Variante darstellt, herangezogen werden (Anlage 1). Dies bezieht sich ausschließlich auf die Objektgestaltung; unter Berücksichtigung des Wettbewerbsgrundsatzes ist damit keine Festlegung auf diese spezielle Firma verbunden.
Finanzierung der „Offenen Bücherschränke“:
Die im Rahmen des interkommunalen Austausches recherchierten Herstellungskosten variieren, je nach genutztem Material, zwischen 1.700 € (Hannover) und 8.000 € (Frankfurt a. M.); hinzu kommen ggf. Kosten für die Behebung von Vandalismusschäden.
Ein Angebot der Firma „BOKX“, weist für die Herstellung eines stabilen Metallschrankes
(s. o.) Kosten in Höhe von ca. 5.500 € aus. Diese Kalkulation ist als Anhaltspunkt zu verstehen und variiert nach gewünschter Größe.
Für die Realisierung von „Offenen Bücherschränken“ stehen im Budget des Dezernates IV keine Haushaltsmittel zur Verfügung. Die Finanzierung ist insofern durch die jeweiligen Stadtbezirksräte aus dem eigenen Budget sicherzustellen.
Pflichten:
Aus den o. g. Erfahrungen anderer Kommunen lassen sich folgende Hauptaufgaben für die Zeit nach der Aufstellung eines Bücherschrankes ableiten:
-Der Schrank muss regelmäßig auf Schäden und Standsicherheit kontrolliert werden. Dies bezieht die regelmäßige Pflege aufgrund von Witterungseinflüssen ein;
-Die regelmäßige Durchsicht der eingestellten Bücher muss gewährleistet werden, um insbesondere unangemessene Literatur (gewaltverherrlichende, jugendgefährdende Medien) zu entfernen.
Mit Blick auf die Ergebnisse der interkommunalen Recherche wird empfohlen, dass die an der Aufstellung eines Bücherschrankes interessierten Stadtbezirksräte diese Kontrollpflichten, sofern sie nicht von Mitgliedern der Stadtbezirksräte selbst übernommen werden, an mehrere ehrenamtliche „Schrankpaten“ übertragen.
Für Rückfragen der Schrankverantwortlichen zur inhaltlichen Bewertung von in die Bücherschränke eingestellten Medien steht die Kulturverwaltung selbstverständlich zur Verfügung.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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375 kB
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