Rat und Stadtbezirksräte
Stellungnahme - 15-00614-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Sachstand: Errichtung der "Oker Marina" im Eichtal
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Stellungnahme
- Federführend:
- 0630 Referat Bauordnung
- Beteiligt:
- DEZERNAT III - Bau- und Umweltschutzdezernat; 61 Fachbereich Stadtplanung und Umweltschutz; 10 Fachbereich Zentrale Dienste; 0130 Referat Kommunikation
- Verantwortlich:
- Leuer
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Stadtbezirksrat im Stadtbezirk 310 Westliches Ringgebiet
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zur Kenntnis
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22.09.2015
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Im Frühjahr 2013 stellte das Architekturbüro Kloster dem Stadtbezirksrat Westliches Ringgebiet das Bauvorhaben „Oker Marina“ vor, welches unter anderem die Errichtung von Luxuswohnungen sowie eines kleinen Okerhafens auf dem Gelände der ehemaligen Jutespinnerei im Eichtal vorsah. Nach Aussage des Planungsbüros habe die Vorstellung des Bauvorhabens in der Braunschweiger Zeitung im Frühjahr bereits für zahlreiche Vorreservierungen gesorgt. Knapp zweieinhalb Jahre nach der Ankündigung der „Oker Marina“ haben zwar erste Begradigungen des Geländes um die alte Jutespinnerei stattgefunden, obgleich der Baubeginn noch aussteht.
Vor diesen Hintergründen fragt die SPD-Fraktion im Stadtbezirksrat 310 die Verwaltung:
- Welche Elemente des Bauprojektes wurden genehmigt, welche hingegen nicht?
- Wie sehen die Zeitpläne zur Errichtung der (weiteren) „Oker Marina“ aus?
- Wie sehen, sofern es nicht zur Errichtung der „Oker Marina“ kommt, die Pläne der Verwaltung zur Nutzung des Geländes aus?
Zu 1.:
Von dem ersten Bauabschnitt des Bauprojektes „Oker Marina“ wurde bisher nur das Bürogebäude im Zusammenhang mit der Sanierung des unter Denkmalschutz stehenden Juteportals genehmigt. Der der Bauverwaltung vorliegende Bauantrag für den nordwestlichen Bauabschnitt konnte aufgrund fehlender Unterlagen bis dato nicht genehmigt werden.
Zu 2.:
Die Verwaltung hat keine Kenntnis über die aktuelle Zeitplanung des Bauherrn.
Zu 3.:
Der derzeit gültige Bebauungsplan setzt für den Bereich als Gebietsart ein Mischgebiet fest. Zur Entwicklung eines Wohnbauprojektes ist zwingend eine Bebauungsplanänderung erforderlich. Da die betreffenden Flächen sich nicht im Eigentum der Stadt Braunschweig befinden, ist die Schaffung eines entsprechenden Planungsrechtes nur in enger Zusammenarbeit mit dem Grundstückseigentümer und Investor möglich. Da die Verwaltung davon ausgeht, dass der Bauherr seine Pläne weiter verfolgen wird, entwickelt sie derzeit keine Alternativen.
