Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Anfrage (öffentlich) - 15-00841

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Das niedersächsische Ministerium für Landwirtschaft hat am 24.6.2015 erklärt, zukünftig keine Ausnahmegenehmigungen mehr für den Einsatz von glyphosathaltigen Herbiziden zu erteilen. Solche Ausnahmegenehmigungen sind Voraussetzung für den Einsatz auf nicht gärtnerisch oder landwirtschaftlich genutzten Flächen, also auch auf öffentlichen Verkehrsflächen. Die Verwaltung hat im Haushaltsplan 2016 vorgesehen, 3,34 zusätzliche Stellen für die herbizidfreie Pflege von Sportflächen einzurichten. Ungeklärt bleibt damit jedoch die Frage, wie auf anderen städtischen Flächen, die bisher mit dem glyphosathaltigen Herbizid "Roundup" bearbeitet worden sind, zukünftig die Ausbreitung von Wildkräutern in Grenzen gehalten werden soll. Ebenso ist zu klären, inwieweit die städtischen Gesellschaften, insbesondere die Nibelungen Wohnbau GmbH und die Braunschweiger Verkehrs GmbH zukünftig ihre Freiflächen ohne Herbizide pflegen werden. Vor diesem Hintergrund bitten wir um die Beantwortung folgender Fragen:

1. Wie wirkt sich die neue Praxis des niedersächsischen Landwirtschaftsministeriums mit eingeschränkten Ausnahmegenehmigungen für den Einsatz von glyphosathaltigen Herbiziden auf die Stadt Braunschweig und ihre Gesellschaften in organisatorischer und finanzieller Hinsicht aus?

2. Wie werden die städtischen Sportanlagen, Grün- und Freiflächen nach Ablauf der noch gültigen Ausnahmegenehmigungen gepflegt und unterhalten?

3. Welche Möglichkeiten sieht die Verwaltung, die städtischen Gesellschaften und Auftragnehmer zu veranlassen, auch dort auf Herbizideinsatz zu verzichten, wo dieser rechtlich noch zulässig wäre?

 

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