Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - 15-00507-01

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschluss:


„Den in der Vorlage aufgeführten über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen bzw. Verpflichtungsermächtigungen gemäß §§ 117 und 119 Abs. 5 NKomVG wird unter Inanspruchnahme der aufgezeigten Deckungsmittel zugestimmt.“
 

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Finanzhaushalt

 

1. Teilhaushalt Fachbereich Kinder, Jugend und Familie

Zeile 27Beschaffung von beweglichem Sachvermögen

Projekt5S.51 Neu           Ausstattung für die Unterbringung minderjähriger Flüchtlinge

Sachkonto783110/783125   Vermögensgegenstände ab 150 €


Bei dem o. g. Projekt werden außerplanmäßige Auszahlungen in Höhe von  92.000,00 €

beantragt.

 

Haushaltsansatz 2015

0,00 €

außerplanmäßig beantragt

92.000,00 €

(neu) zur Verfügung stehende Haushaltsmittel:

92.000,00 €

 

Für neue Unterkünfte im Rahmen der Inobhutnahmen von minderjährigen unbegleiteten Flüchtlingen (UmF) in der Neuen Knochenhauerstr. 5, in der Hebbelstr. 40 und im Kinder- und Jugendschutzhaus in Ölper müssen Einrichtungsgegenstände mit einem Einzelwert ab 150,00 € beschafft werden. Aus haushaltstechnischen Gründen sind die Auszahlungen wie folgt abzubilden:

 

a)      geringwertige Vermögensgegenstände ab 150,00 € und bis 1.000,00 € (GVG)

b)      Vermögensgegenstände über 1.000,00 €

 

Aufgrund der aktuellen Flüchtlingssituation besteht akuter Handlungsbedarf. Die Unterbringungssituation ist bereits dramatisch. Am Abend des 3. September 2015 sind 11 neue umF in Braunschweig angekommen und am 5. September 2015 noch 70 weitere, für die keine Plätze mehr vorhanden sind.

 

Die Mittel werden wie folgt benötigt:

 

18.000 Euro für die Hebbelstr. 40

70.000 Euro für die Neue Knochenhauerstr. 5

  3.750 Euro für zusätzliche Plätze im Kinder- und Jugendschutzhaus, Ölper

 

Die Stadt Braunschweig ist gesetzlich verpflichtet, die in Braunschweig angekommenen Kinder und Jugendlichen angemessen unterzubringen und zu betreuen. Bei Einreise eines unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinges sind alle notwendigen Maßnahmen zum Schutz des Kindeswohls im Rahmen des staatlichen Wächteramtes auf der Grundlage des SGB VIII sicherzustellen. Die Betroffenen sind gemäß § 42 Abs. 1 und 3 i. V. m. § 87 SGB VIII durch die Stadt am tatsächlichen Aufenthaltsort in Obhut zu nehmen. Vor diesem Hintergrund ist die Maßnahme sowohl sachlich als auch zeitlich unabweisbar.

 

Zur Deckung stehen nicht mehr benötigte Haushaltsmittel auf folgendem Projekt zur Verfügung:

 

Art der Deckung

Projekt /

Finanzposition

Bezeichnung

Betrag - € -

Minderauszahlung

 

4S.210077/
787110

Schulkindbetreuung 60 % Stufe 2/ Baumaßnahmen, investiv

92.000,00

 

 

Ergebnishaushalt

 

1. Teilhaushalt Fachbereich Finanzen

Zeile 15 Aufwendungen für Sach-/ Dienstleistungen

Projekt4S.210051  Brandschutzmaßnahmen

Sachkonto421110       Grundstücke und bauliche Anlagen/ Instandhaltung


Bei dem o. g. Projekt werden überplanmäßige Aufwendungen in Höhe von 750.000,00 € beantragt.

 

Haushaltsansatz 2015

1.493.000 €

überplanmäßig beantragt

750.000 €

(neu) zur Verfügung stehende Haushaltsmittel:

2.243.000 €

 

Die bei dem o. a. Projekt verfügbaren Haushaltsmittel sind vollständig für größere Brand-schutzmaßnahmen in 24 sowie diverse kleinere Maßnahmen in weiteren rund 30 Objekten verplant. Zusätzlich zu den bereits geplanten und begonnenen Brandschutzmaßnahmen ist die Durchführung von zusätzlichen Brandschutzmaßnahmen bei folgenden Liegenschaften erforderlich:

GS Lindenbergsiedlung, GS Comeniusstraße, GS Edith Stein, GS Heinrichstraße, GS Hinter der Masch, GS Völkenrode, RS Georg-Eckert-Straße, BBS V Abt. Böcklinstraße sowie

BBS V, Abt. Leonhardstraße.

 

Es sind Maßnahmen zur Sicherstellung des 1. Flucht- und Rettungsweges erforderlich. Dazu sind Brandlasten wie Garderobenanlagen zu entfernen und durch Metallspinde oder durch Umnutzung von Aufenthaltsräumen zu ersetzen. Brand- und Rauchschutztüren sind zu ertüchtigen. Ebenso ist die Stellung von Brandwachen notwendig.

 

Weiterhin sind zusätzliche Kompensationsmaßnahmen bei fehlenden 2. Flucht- und Rettungswegen wie z.B. durch Stellung von Gerüsttreppen oder Notleitern und Erweiterung von Brandüberwachungsanlagen notwendig. Ebenso ist die Erneuerung bzw. Aktualiserung von Beschilderungen, Überprüfungen von techn. Anlagen und Bauteilen durch Gutachter und Sachverständige erforderlich.

 

Um eine Nutzungsuntersagung der betroffenen Schulen bzw. Gebäude durch die Bauaufsicht zu vermeiden, ist eine Umsetzung der notwendigen Maßnahmen bis Ende Oktober 2015 erforderlich.

 

Folgende Deckungsmittel stehen zur Verfügung:

 

 

Art der Deckung

Projekt/Kosten-stelle/Kostenart

Bezeichnungen

Betrag - € -

- Mehrerträge -

1.61.6110.01 / 311110

Steuern, allgemeine Zuweisungen/Umlagen / Schlüsselzuweisungen vom Land

590.000,00

- Minderaufwendungen -

004-1003 /

462110

Sonstige allgemeine Finanzwirtschaft / Deckungsreserven Personalaufwendungen

160.000,00 

 

 

2. Teilhaushalt Fachbereich Finanzen

Zeile

Projekt4S.21 Neu   Unbegleitete minderjährige Flüchtlinge/ Unterbringung

Sachkonto4*               diverse Konten


Bei dem o. g. Projekt werden außerplanmäßige Aufwendungen in Höhe von 1.500.000 € beantragt.

 

Haushaltsansatz 2015

0,00 €

außerplanmäßig beantragt Anteil Aufwand

1.200.000 €

außerplanmäßig beantragt Anteil Investiv

300.000 €

außerplanmäßig beantragt gesamt

1.500.000 €

(neu) zur Verfügung stehende Haushaltsmittel:

1.500.000 €

 

Unter den in Braunschweig eingetroffenen Flüchtlingen sind u.a auch unbegleitete minderjährige Flüchtlinge (UmF) angekommen. Da die Stadt Braunschweig zur Inobhutnahme der UmF verpflichtet ist, sind diese derzeit betreut in Jugendzentren und im Kinder- und Jugendschutzhaus Ölper untergebracht. Die Aufnahme in Jugendzentren ist jedoch kein Dauerzustand. Um die Jugendlichen adäquat betreuen und integrieren zu können, ist geplant, die Neue Knochenhauer Straße 5, EG und 1.OG, sowie die Naumburgstraße 23, herzurichten und als Unterkunft bereitzustellen.

 

Die Kosten für die Herrichtung des 1. OG der Neuen Knochenhauer Straße 5 werden auf rund 102.000 € geschätzt und zur Zeit aus dem Projekt "Instandhaltung Allgemeines Grundvermögen (4S.210034)" finanziert. Genaue Planungen der Kosten für das Erdgeschoss Neue Knochenhauer Straße 5 sowie für die Naumburgstraße 23 liegen derzeit jedoch noch nicht vor. Es wird mit Kosten von mindestens 1 Mio. € gerechnet.

 

Die Entwicklung der Flüchtlingszahlen lässt vermuten, dass in absehbarer Zeit mit weiteren Unterbringungsfällen zu rechnen ist. Hierfür werden die bisherigen oben genannten Liegenschaften voraussichtlich nicht ausreichen. Bereits jetzt wird intensiv nach möglichen Räumlichkeiten gesucht.

 

Zur Zeit können noch keine konkreten Kosten für die bevorstehenden o.g. Umbaumaßnahmen und für die bisher noch nicht bekannten ggf. erforderlich werdenden Maßnahmen beziffert werden. Nach Vorliegen von Planungen und Kostenschätzungen ist es erforderlich, unmittelbar weitere Schritte zur Bereitstellung der Unterkünfte einzuleiten. Damit die Stadt Braunschweig in dieser Situation flexibel und kurzfristig handeln kann, wird vorgeschlagen, einer außerplanmäßigen Bereitstellung von Haushaltsmitteln in Höhe von 1,5 Mio. € zuzustimmen. Mit diesen Mitteln sollen alle in Zusammenhang mit der Unterbringung stehenden Kosten abgedeckt werden.

 

Zur Deckung müssen diverse Projekte herangezogen werden. Weitestgehend handelt es sich tatsächlich um Einsparungen. Lediglich die Mittel des Projektes 5. IGS Heidberg Mobiliar (5S.400045) mit 300.000 € müssen für 2017 nachveranschlagt werden. Es ist vorgesehen, diese Mittelveränderung in die Beratung zur Haushaltslesung einzubringen. Die Mittel für die Grundsanierung der Salzdahlumer Straße (5E.660065) werden derzeit nicht benötigt, da dieses Projekt zunächst von der Entwicklung des Stadtbahnausbaukonzeptes abhängt.

 

Art der Deckung

Projekt/Kosten-stelle/Kostenart

Bezeichnungen

Betrag - € -

- Minderauszahlungen -

004-1003 /

462110

Sonstige allgemeine Finanzwirtschaft / Deckungsreserven Personalaufwendungen

390.000

 

- Minderaufwendungen -

 

5S.400045/ 422900

5. IGS Heidberg Mobiliar/
Festwert

300.000

 

- Minderaufwendungen -

 

4S.000018/

431813

Nationale Projekte des Städtebaus/Zuschüsse an übrige Bereiche

250.000

 

- Minderaufwendungen -

 

1.11.1160.12/

443140

Beteiligungsmanagement/

Prüfungs- und Beratungskosten

110.000

 

- Minderaufwendungen -

 

1.54.5461.01/

443140

BgA Tiefgaragen/

Prüfungs- und Beratungskosten

90.000

 

- Minderaufwendungen -

 

1.51.5114.03/

427110

Kofinanzierungsmittel für Metropolregionsprojekte/

Besondere Verwaltungs- und Betriebsaufwendungen

25.000

 

- Minderaufwendungen -

 

1.57.5711.01/

431710

Steuerungsunterstützung Wirtschaftsförderung/

Zuschuss an private Unternehmen

20.000

 

- Minderaufwendungen -

 

1.11.1165.22.01/

424110

Grundbesitzabgaben/

Grundstücksabgaben

15.000

 

- Minderauszahlungen -

 

5E.660065/

787210

Grundsanierung Salzdahlumer Straße/ Tiefbaumaßnahmen Projekte

300.000

 


 

3. Teilhaushalt Fachbereich Kinder, Jugend und Familie

Zeile 15Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen

Projekt4S.510015    Global-Instandhaltung Jugendzeltlager Lenste

Sachkonto421110/445526       Grundst. u. baul. Anlagen Instandhaltung


Bei dem o. g. Projekt wird ein überplanmäßige Aufwand in Höhe von  84.000,00 €

beantragt.

 

Haushaltsansatz 2015

127.900,00 €

überplanmäßig beantragt

84.000,00 €

(neu) zur Verfügung stehende Haushaltsmittel:

211.900,00 €

 

Der Kinder- und Jugendzeltplatz in Lenste/Grömitz ist/war mit 6 Warmwasserspeichern

à 1.500 Litern ausgestattet, die die Sanitärbereiche in 6 Gebäude-/teilen mit Warmwasser versorgen. Im Januar 2015 wurde festgestellt, dass ein Speicher durchgerostet ist und stillgelegt werden musste.

 

Da alle Speicher das gleiche sehr hohe Alter haben, besteht die Gefahr/Wahrscheinlichkeit, dass auch die restlichen 5 Speicher in kürzester Zeit durchrosten. Wenn noch ein Warmwasserspeicher durchrosten sollte, ist der ordnungsgemäße Betrieb des Zeltplatzes nicht mehr aufrecht zu erhalten.

 

Nach der Vorplanung ist vorgesehen, die Warmwasserversorgung kurzfristig durch eine Solaranlage – ergänzend zur vorhandenen, erst kürzlich erneuerten Heizungsanlage – sicherzustellen. Dies ist zum einen klimaverträglicher und darüber hinaus ist zu erwarten, dass sich die Anlage mittelfristig  (nach 5 bis 8 Jahren) durch Einsparung von Heizkosten amortisiert.

 

Die Umstellung der Warmwasserbereitung auf Solarenergie muss zwingend in diesem Winterhalbjahr durchgeführt werden und vor Beginn des Aufbaus, also bis Mitte März 2016, abgeschlossen sein. Vorher ist zur Planung, Berechnung und Durchführung der Solaranlage ein vor Ort ansässiges Ingenieur-Büro - spätestens im Laufe des Oktober 2015 - zu beauftragen. Die Kosten betragen 84.000 €.

 

Zur Sicherstellung der städtischen Aufgabe und den sich darus ergebenden Verpflichtungen ist es unverzichtbar, die Mittel rechtzeitig bereitzustellen.

 

Zur Deckung stehen nicht mehr benötigte Haushaltsmittel auf folgendem Projekt zur Verfügung:

 

Art der Deckung

Projekt /

Finanzposition

Bezeichnung

Betrag - € -

Minderaufwand

 

4S.210070/
421110

Umb.städt. Kitas für U3 (40 %)

84.000,00

 

 

 

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