Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Stellungnahme - 15-00596-01

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Die Fraktion der CDU bittet um Auskunft, ob es für das Gebiet des Stadtbezirks Heidberg-Melverode ein Kampfmittelkataster gibt.

 

 

Antwort der Verwaltung:

 

Einen speziellen gesetzlichen Auftrag zur planmäßigen Kampfmittelsuche oder zur Führung eines speziellen Kampfmittelkatasters gibt es nicht. Trotzdem untersucht die Stadt Braunschweig das Stadtgebiet systematisch nach Kampfmitteln. Hierfür werden Luftbilder auf dort erkennbare Blindgängerverdachtspunkte hin untersucht. Diese Punkte werden dann durch Sondierungen überprüft. Werden dabei Blindgänger gefunden, werden diese entschärft.

 

Alle Informationen zu den Punkten werden mit ihren Lagekoordinaten in einer Datenbank abgespeichert und sind so wesentlicher Teil des Kampfmittelkatasters der Stadt Braunschweig. Zusätzlich wurden die bombardierten Flächen, militärische Sicherungsanlagen wie Laufgräben, Flak-Stellungen, militärische Nutzungen wie Schießanlagen, Flugplätze und potentielle Kampfmittelentsorgungsflächen durch eine Auswertung von Luftbildern und historischen Daten erfasst, um alle denkbaren Anhaltspunkte für einen Kampfmittelverdacht zu erfassen.

 

Sachstand im Stadtbezirk Heidberg-Melverode:

Die auf der anliegenden Karte grün schraffiert dargestellten Bereiche sind bereits nach Blindgängern abgesucht worden, die auf den Luftbildern erkennbar waren. Überwiegend ist dies vom Kampfmittelbeseitigungsdienst des Landes Niedersachsen im Rahmen des inzwischen eingestellten „Landesräumprogramms“ geleistet worden.

 

Nach dem Abschluss der gerade im Auftrag der Stadt laufenden Arbeiten in Broitzem (rote Schraffur) sollen für der Bereich um den Südsee, und somit für den noch nicht untersuchten Bereich des Stadtbezirks die Luftbilder ausgewertet und Verdachtspunkte überprüft werden. Damit soll in 2016 begonnen werden.


 

Nach der Überprüfung kann allerdings der untersuchte Bereich nicht als kampfmittelfrei angesehen werden: Viele Blindgänger sind auf Luftbildern nicht zu erkennen. Spezielle Kampfmittelerforschungsmaßnahmen vor oder während der Durchführung von Baumaßnahmen sind daher trotzdem erforderlich.

 

 

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Anlagen

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