Rat und Stadtbezirksräte
Stellungnahme - 15-00332
Grunddaten
- Betreff:
-
Ausweisung von Tempo-30-Zonen in Melverode
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Stellungnahme
- Federführend:
- 66 Fachbereich Tiefbau und Verkehr
- Beteiligt:
- 10 Fachbereich Zentrale Dienste; 0600 Baureferat
- Verantwortlich:
- Leuer
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Stadtbezirksrat im Stadtbezirk 212 Heidberg-Melverode
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zur Kenntnis
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23.09.2015
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Beschluss des Stadtbezirksrates 212 vom 04.02.2015:
Die Verwaltung der Stadt Braunschweig wird gebeten, die in der Karte gekennzeichnete Flä-che in Melverode als Zone 30 auszuweisen.
Protokollnotiz:
Die St.-Wendel-Straße in Lehndorf ist ähnlich zu sehen. Hier wurde eine Zone 30 mit ent-sprechenden Vorfahrtszeichen ausgeschildert.
Entscheidung über den Vorschlag des Stadtbezirksrats nach § 94 (3) NKomVG:
Die in der Karte gekennzeichneten Flächen sind weitgehend bereits als Tempo-30-Zonen ausgewiesen. Die Görlitzstraße, der Coselweg und die Beuthenstraße werden nicht in die bestehenden Tempo-30-Zonen einbezogen.
Begründung:
Die dem vom Stadtbezirksrat beschlossenen Antrag beigefügte Karte kennzeichnet das Straßennetz zwischen Leipziger Straße, HEH-Kliniken, A 395 und dem Straßenzug Schlesiendamm/Glogaustraße.
Mit Ausnahme der Görlitzstraße, des Coselwegs sowie der Beuthenstraße sind bereits sämt-liche Straßen im genannten Gebiet als Tempo-30-Zone ausgewiesen.
Coselweg und Beuthenstraße:
Der Coselweg und die Beuthenstraße könnten von Ihrer Verkehrsbedeutung problemlos in die Tempo-30-Zone einbezogen werden. Dies würde aber, solange die Görlitzstraße keine Tempo-30-Zone ist, separate Zonenanfangs- und Zonenendschilder für diese beiden Straßen erforderlich machen. Der Charakter dieser Straßen als kurze Stichstraßen mit reinem Anliegerverkehr ist aber für die Verkehrsteilnehmer so offensichtlich, dass hier grundsätzlich auf eine separate Tempo-30-Zonen-Beschilderung verzichtet werden kann. Maßgeblich für die Entscheidung, ob diese beiden Straßen in die Tempo-30-Zone einbezogen werden, ist daher die Entscheidung, ob die Görlitzstraße Teil der Tempo-30-Zone wird oder nicht.
Görlitzstraße:
Die Görlitzstraße wird nicht in die Tempo-30-Zone einbezogen, weil auf der Görlitzstraße die Buslinien 431 und 442 fahren. In einer Tempo-30-Zone würde die Vorfahrtregel „Rechts vor Links“ gelten. An jedem der zahlreichen Knotenpunkte würde die Gefahr entstehen, Fahrgäste durch ein ggf. kurzfristig notwendiges, unvorhersehbares abruptes Abbremsen des Busses zu gefährden.
Grundsätzlich darf im Interesse des Buslinienverkehrs in Tempo-30-Zonen durch Beschilderung auch eine andere Vorfahrtregelung als „Rechts vor Links“ ausgewiesen werden. Im Ergebnis wäre die Vorfahrtregelung auf der Görlitzstraße dann aber gegenüber heute unverändert. Eine wichtige und wirksame Maßnahme, dem Verkehrsteilnehmer den Aufenthalt in einer Tempo-30-Zone zu vermitteln, nämlich die „Rechts vor Links“-Regelung würde fehlen. Die Akzeptanz einer solchen Tempo-30-Zone wäre voraussichtlich gering.
Es ist wirksamer, nur die Straßen als Tempo-30-Zonen auszuweisen in denen auch das Erkennungsmerkmal „Rechts vor Links“ gilt und auf anderen Straßen (hier also auf der Görlitzstraße) Tempo-30 streckenbezogen dort anzuordnen, wo eine besondere Gefahrenlage besteht, die das allgemeine Risiko erheblich übersteigt. Auf der Görlitzstraße besteht aus diesem Grund eine streckenbezogene Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h im Bereich der Schule, die unverändert beibehalten wird.
Zur Protokollnotiz:
Die St.-Wendel-Straße hat in hohem Maße unmittelbare Erschließungsfunktion für die angrenzenden Grundstücke, während die Görlitzstraße in erster Linie die Funktion erfüllt, den Verkehr aus dem Wohngebiet zu sammeln und eine Verbindung zum weiter führenden Hauptverkehrsstraßennetz herzustellen. Die Erschließung der Grundstücke erfolgt in diesem Gebiet primär über die Seitenstraßen der Görlitzstraße. Der Charakter und Funktion der beiden Straßen sind somit unterschiedlich.
Die St.-Wendel-Straße in Lehndorf weist nur eine für den Busverkehr relevante Einmündung auf, an der die Vorfahrt ausnahmsweise durch Beschilderung („Vorfahrt“, Zeichen 301) geregelt ist. Die Görlitzstraße weist in nördlicher Fahrtrichtung 5 vergleichbare Einmündungen auf.
Im Ergebnis sprechen Straßencharakter, Straßenfunktion und die Vielzahl der Einmündungen dafür, den Verkehr auf der Görlitzstraße anders zu regeln als auf der St.-Wendel-Straße.
