Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - 15-00812

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschluss:

„1. Braunschweig Zukunft GmbH

 

Herr Ratsherr Aykut Günderen wird aus dem Aufsichtsrat der Braunschweig Zukunft GmbH abberufen und

 

Herr Ratsherr Michael Ehbrecht

(Vorschlagsrecht der CDU-Fraktion)

wird in den Aufsichtsrat der Braunschweig Zukunft GmbH entsandt.

 

 

2. Struktur-Förderung Braunschweig GmbH

 

Herr Ratsherr Aykut Günderen wird aus der Gesellschafterversammlung der Struktur-Förderung Braunschweig GmbH abberufen und

 

Herr Ratsherr Claas Merfort

(Vorschlagsrecht der CDU-Fraktion)

 

wird in die Gesellschafterversammlung der Struktur-Förderung Braunschweig GmbH entsandt.“

 

 

3. Stadtbad Braunschweig Sport und Freizeit GmbH

 

Herr Ratsherr Kai Florysiak wird aus der Gesellschafterversammlung der Stadtbad Braunschweig Sport und Freizeit GmbH abberufen und

 

Frau Ratsfrau Sonja Brandes

(Vorschlagsrecht der SPD-Fraktion)

 

wird in die Gesellschafterversammlung der Stadtbad Braunschweig Sport und Freizeit
GmbH entsandt.

 

 

4. Aufsichtsrat der Allianz für die Region GmbH

 

Zur Wahl in den Aufsichtsrat der Allianz für die Region GmbH schlägt die Gesellschafterin Stadt Braunschweig

 

Herrn Oberbürgermeister Ulrich Markurth

(Wahl gemäß § 67 NKomVG)

 

vor. Der Vertreter der Stadt in der Gesellschafterversammlung der Allianz für die Region GmbH wird angewiesen, sich in der Gesellschafterversammlung für die Durchsetzung
dieses Vorschlages einzusetzen.“


 

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Zu 1. Und 2.

 

Herr Ratsherr Aykut Günderen ist auf eigenen Wunsch aus dem Rat der Stadt ausgeschieden. Seine Mitgliedschaft endete durch den feststellenden Beschluss des Rates gem. § 52 Abs. 2 NKomVG am 31. Juli 2015 (siehe Drucksache 17636/15, Sitzung am 2. Juni 2015).

 

In diesem Zusammenhang soll die Neubesetzung der bisher von Herrn Günderen wahrgenommenen Mandate im Aufsichtsrat der Braunschweig Zukunft GmbH und in der Gesellschafterversammlung der Struktur-Förderung Braunschweig GmbH erfolgen.

 

Nach § 7 Abs. 2 des Gesellschaftsvertrages der Braunschweig Zukunft GmbH endet die Amtszeit der von der Stadt entsandten Aufsichtsratsmitglieder ohne Weiteres erst mit Ablauf der Wahlperiode des Rates der Stadt Braunschweig. Eine automatische Beendigung der Amtszeit von Herrn Günderen aufgrund der Niederlegung seines Mandats tritt damit nicht ein. Aus diesem Grund ist Herr Günderen zunächst aus dem Aufsichtsrat abzuberufen.

 

Die Vertreterinnen und Vertreter in den Gesellschafterversammlungen der städtischen Gesellschaften und Beteiligungen werden durch den jeweiligen Beschluss des Rates auf unbestimmte Zeit berufen. Bis zu ihrer Abberufung durch den Rat sind sie die entsandten Vertreter der Stadt in der jeweiligen Gesellschafterversammlung. Aus diesem Grund ist vor der neuen Entsendung zunächst die Abberufung von Herrn Günderen als städtischer Vertreter in der Gesellschafterversammlung der Struktur-Förderung Braunschweig GmbH vorzunehmen.

 

Das Vorschlagsrecht für die Neubesetzung der beiden Mandate obliegt der CDU-Fraktion. Die im Beschlussvorschlag genannten Personen entsprechen dem Vorschlag der CDU-Fraktion.

 

Zu 3.

 

Die SPD-Fraktion hat mit Schreiben vom 15. September 2015 darum gebeten, Herrn Ratsherr Kai Florysiak aus der Gesellschafterversammlung der Stadtbad Braunschweig Sport und Freizeit GmbH abzuberufen.

 

Die Vertreterinnen und Vertreter in den Gesellschafterversammlungen der städtischen Gesell-schaften und Beteiligungen werden durch den jeweiligen Beschluss des Rates auf unbestimmte Zeit berufen. Bis zu ihrer Abberufung durch den Rat sind sie die entsandten Vertreter der Stadt in der jeweiligen Gesellschafterversammlung. Aus diesem Grund ist vor der neuen Entsendung zunächst die Abberufung von Herrn Florysiak als städtischer Vertreter in der Gesellschafter-versammlung der Stadtbad Braunschweig Sport und Freizeit GmbH vorzunehmen.

 

Das Vorschlagsrecht für die Neubesetzung des Mandats obliegt der SPD-Fraktion. Die Neubesetzung mit der im Beschlussvorschlag genannten Person entspricht dem Vorschlag der SPD-Fraktion.

 

 

Zu 4.

 

Gemäß den Regelungen des Gesellschaftsvertrages der Allianz für die Region GmbH datiert die Amtszeit der Aufsichtsratsmitglieder bis zur Beendigung der Gesellschafterversammlung die über die Entlastung für das vierte Geschäftsjahr nach dem Beginn der Amtszeit beschließt. Das Geschäftsjahr, in dem die Amtszeit beginnt, wird nicht mitgerechnet. Die Gesellschaft hat mitgeteilt, dass die Amtszeit des Aufsichtsrates mit der Gesellschafterversammlung am 20. Oktober 2015 zur Entlastung von Aufsichtsrat und Geschäftsführung für das Geschäftsjahr 2014 turnusmäßig endet. 
 

Jeder Gesellschafter der Allianz für die Region GmbH hat das Recht mindestens ein Mitglied des Aufsichtsrates vorzuschlagen. Die Aufsichtsratsmitglieder werden mit 2/3-Mehrheit durch die Gesellschafterversammlung gewählt (§ 8 Abs. 2 des Gesellschaftsvertrages). Bisher wurde in den Aufsichtsrat der Gesellschaft jeweils der Oberbürgermeister gewählt. Herr Oberbürgermeister Markurth ist seit 2014 Mitglied im Aufsichtsrat der Gesellschaft und stellvertretender Aufsichtsratsvorsitzender. Es wird vorgeschlagen, diese Regelung beizubehalten. Neben dem Vorschlag der Stadt als Gesellschafterin, Herrn Oberbürgermeister Markurth in den Aufsichtsrat zu wählen, ist es notwendig, sich in der Gesellschafterversammlung für die notwendige Mehrheit einzusetzen.

 

 

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