Rat und Stadtbezirksräte
Stellungnahme - 15-00642-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Ausweisung Landschaftsschutzgebiet
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Stellungnahme
- Federführend:
- 61 Fachbereich Stadtplanung und Umweltschutz
- Beteiligt:
- DEZERNAT III - Bau- und Umweltschutzdezernat; 0630 Referat Bauordnung; 10 Fachbereich Zentrale Dienste
- Verantwortlich:
- Leuer
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Stadtbezirksrat im Stadtbezirk 113 Hondelage
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zur Kenntnis
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28.09.2015
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Im Landschaftsrahmenplan der Stadt Braunschweig aus dem Jahre 2000 werden in der Karte 7 Gebiete dargestellt, die die Voraussetzung zur Unterschutzstellung erfüllen. Auch im Bereich Hondelage sollten die östliche Gemarkung und die Schunteraue als Landschaftsschutzgebiet L29 ausgewiesen werden.
Hierzu wird angefragt:
1. Wann wurde letztmalig ein Schutzgebiet für Braunschweig ausgewiesen?
2. Ist es möglich das Landschaftsschutzgebiet L29 in Hondelage zeitnah auszuweisen?
3. Falls nein, welche konkreten Hindernisse stehen dem entgegen und wie wären sie zu beheben, damit eine Ausweisung erfolgen könnte.
Stellungnahme der Verwaltung:
Frage 1:
Die letzte Ausweisung eines Schutzgebietes (Überarbeitung der Schutzgebietsverordnung mit verändertem räumlichen Umgriff) in der Stadt Braunschweig erfolgte im Januar 2012 durch die Verordnung über das Landschaftsschutzgebiet „Schapener Forst“ (VO vom 16.01.2012; Amtsblatt für die Stadt Braunschweig Nr. 3 vom 31.01.2012).
Frage 2:
Die zitierte Fassung des Landschaftsrahmenplanes (LRP) enthält ca. 100 Teilflächen/Gebiete, die aus damaliger fachlicher Einschätzung die Voraussetzungen zur Sicherung als Landschaftsschutzgebiet (LSG) boten.
Es ist allein vom Arbeitsaufwand her klar, dass nicht alle dieser Gebiete tatsächlich mittels Verordnung gesichert werden können, sondern eine Bewertung und Priorisierung erfolgen muss.
Die Naturschutzbehörden im Land sind vom Umweltministerium angehalten, mit höchster Priorität die Sicherung der an die EU gemeldeten „Flora-Fauna-Habitatgebiete“ (FFH) zu betreiben.
Das zitierte Gebiet in der Gemarkung Hondelage gehört nicht dazu. Nach Abschluss dieser Aufgabe ist dann zu entscheiden, für welches neue Verfahren bzw. welche neue Aufgabe die freiwerdenden Kapazitäten eingesetzt werden sollen.
Frage 3:
Aktuell sind der Stadtverwaltung keine grundsätzlichen Hinderungsgründe einer Unterschutzstellung bekannt.
