Rat und Stadtbezirksräte
Mitteilung - 15-00525
Grunddaten
- Betreff:
-
Gehwegschäden Nahestraße, Ortstermin am 9. Juni 2015
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Mitteilung
- Federführend:
- 66 Fachbereich Tiefbau und Verkehr
- Beteiligt:
- 10 Fachbereich Zentrale Dienste; 0600 Baureferat
- Verantwortlich:
- Leuer
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Stadtbezirksrat im Stadtbezirk 221 Weststadt
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zur Kenntnis
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30.09.2015
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Am 9. Juni 2015 fand ein Ortstermin in der Nahestraße statt, an dem Mitglieder des Stadtbezirksrates 221, Anlieger der Nahestraße sowie Mitarbeiter der Verwaltung (10.34, 66.33, 67.23) teilgenommen haben. Gegenstand der Diskussion war der Zustand des Gehweges in der Nahestraße vor den Haus-Nrn. 23 und 25.
Der Gehweg in diesem Bereich wurde 2012 großflächig entsiegelt und hat jetzt eine Oberfläche aus Mineralgemisch. Bereits im Jahr 2011 wurde an anderen Stellen in der Nahestraße ähnlich verfahren. Für den Erhalt der straßenbegleitenden Bäume kam eine alternative Möglichkeit nicht in Betracht.
Die Entsiegelungsmaßnahmen wurden dem Stadtbezirksrat per Mitteilung (28. März 2011 und 27. März 2012) zur Kenntnis gegeben. Eine erste Begehung des entsiegelten Gehweges mit Vertretern des Stadtbezirksrates fand am 23. April 2013 statt.
Der Zustand des entsiegelten Gehweges ist sehr gut. Ein besonderer Unterhaltungsaufwand ist bislang nicht entstanden. Die Bauweise wird von Anliegern allerdings heftig kritisiert. Anlieger beschweren sich über einen erhöhten Aufwand bei der Durchführung des Winterdienstes, eine unzumutbare Staubbelastung bei entsprechend trockener und zugleich stürmischer Witterung und eine Unbenutzbarkeit bei Nässe. Der fußläufige Verkehr sei nach Aussagen von Anliegern gezwungen, auf der Fahrbahn zu gehen, da ansonsten die Gefahr bestehe, sich die Kleidung zu beschmutzen. Ferner würde der an den Schuhen anhaftende Schmutz bis in die Wohnungen getragen. Des Weiteren wird die Beschattung der Wohnungen durch die Straßenbegleitbäume kritisiert.
Herr Bezirksbürgermeister Römer bat die Verwaltung daher, folgende Lösungsansätze bis zur Stadtbezirksratssitzung am 30. September 2015 auf ihre Durchführbarkeit und Kosten zu prüfen:
1. Einbau einer durchgängigen Pflasterung
2. Einbau einer durchgängigen Asphaltschicht und
3. Verwendung eines „Naturklebers“ (perma-zyme-Verfahren) zur Verklebung des Mineralgemischs in der ungebundenen Deckschicht
Wie bereits während des Ortstermins dargelegt wurde, wäre zur Neuherstellung des Gehweges in einer Pflasterbauweise das Entfernen des Wurzelwerks erforderlich. Die vier flachwurzelnden Robinien würden dadurch stark geschädigt werden und ihre Standfestigkeit verlieren. In der Folge müssten die Bäume entfernt werden.
Da die Wurzellage vorab nicht ermittelt werden kann, ist die Schädigung des Wurzelwerks und damit der Verlust der Bäume auch bei der Variante „Einbau einer durchgängigen Asphaltschicht“ nicht auszuschließen. Der Wert der Bäume in Höhe von etwa 16.000 € ist in den folgenden Kostenermittlungen nicht berücksichtigt worden.
Beim Verlust der Bäume ist der Parkstreifen mit zu erneuern, weil das Wurzelwerk auch unter dem Parkstreifen vollständig entnommen werden muss. Das gilt sowohl bei der Variante „Einbau einer durchgängigen Pflasterung“ als auch bei der Variante „Einbau einer durchgängigen Asphaltschicht“. Sollten Wurzeln der Robinien unter dem Parkstreifen verbleiben, treiben diese Schösslinge aus und würden den Parkstreifen, aber auch die neue Befestigung aus Pflaster oder Asphalt stark beschädigen.
Die während des Ortstermins besprochene Variante „Verklebung des Mineralgemisches (perma-zyme-Verfahren)“ hat in Braunschweig noch keine Anwendung gefunden. Laut Hersteller wird das Verfahren für die Stabilisierung der Verschleißschicht im Garten- und Landschaftswegebau empfohlen. Die Materialzusammensetzung und die Herstellung sind im höchsten Maße kompliziert und damit fehleranfällig. Nach Auswertung der Literatur wird die Verwaltung diesen Vorschlag nicht weiter verfolgen.
Es ist davon auszugehen, dass sich durch eine Baumaßnahme an diesem Gehwegabschnitt auch andere Anlieger für derartige Instandsetzungs- bzw. Erneuerungsmaßnahmen aussprechen, beispielsweise in der Emscherstraße oder dem Rheinring. Da es sich um bauliche Verbesserungen handelt, sind diese grundsätzlich straßenausbaubeitragspflichtig.
- Einbau einer durchgängigen Pflasterung:
Baumfällung, Rodung der Wurzelstöcke, Entfernung der Wurzeln, Komplettaufbruch des Gehweges und des Parkstreifens, Neuherstellung Parkstreifen und Gehweg jeweils in Pflasterbauweise, Einbau einer Bordanlage, Neuherstellung von Pflanzinseln und Pflanzung von vier Bäumen
Kosten ca. 90.000 €
- Einbau einer durchgängigen Asphaltschicht:
Aufbruch des Gehweges (10 cm), Entfernung einzelner Wurzlen im Gehwegbereich, Einbau einer bituminösen Trag- und Deckschicht
Kosten ca. 15.000 €
mögliche Zusatzkosten beim ersatzlosen Verlust der Bäume (Baumfällung und Rodung der Wurzelstöcke im Gehweg und Parkstreifen, Aufbruch und Neuherstellung des Parkstreifens und der Bordanlage; ohne Neupflanzung)
Kosten ca. 50.000 €
Die Verwaltung sieht derzeit keinen Handlungsbedarf. Die Oberfläche des Gehweges aus Mineralgemisch ist gut begehbar. Der Einbau einer neuen Oberfläche birgt das Risiko des Verlustes der Bäume. In der Abwägung sollte dem Erhalt der Bäume der Vorrang eingeräumt werden.
