Rat und Stadtbezirksräte
Antrag (öffentlich) - 15-00885
Grunddaten
- Betreff:
-
Änderungsantrag zu DS 00574-01-01
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Antrag (öffentlich)
- Federführend:
- 0100 Steuerungsdienst
- Verantwortlich:
- Fraktion der Piratenpartei im Rat der StadtFraktion BIBS im Rat der Stadt
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Gestoppt
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Rat der Stadt Braunschweig
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Entscheidung
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06.10.2015
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Beschlussvorschlag
Die Stellungnahme der Stadt Braunschweig aus DS 00574-01-01 wird wie folgt geändert:
- Der Absatz "Ich lehne mit Nachdruck [...] Wasserschutzgebieten geht." wird wie folgt neu gefasst: "Ich lehne mit Nachdruck die Kohlenwasserstoffgewinnung beziehungsweise -förderung und die Suche nach Kohlenwasserstoffvorkommen, z. B. durch Fracking ab. Auch der Einsatz wassergefährdender chemischer Substanzen für die Aufsuchung und Gewinnung von Kohlenwasserstoffen ist nicht hinnehmbar. Dabei spielt es keine Rolle, ob es um den Einsatz in, an oder abseits von Wasserschutzgebieten geht."
- Der Absatz "Diese Haltung [...] Anlage beigefügt habe" wird wie folgt neu gefasst: "Diese Haltung stützt sich unter anderem auf eine Resolution des Rates der Stadt Braunschweig zum Thema Fracking, sowie auf die Stellungnahme der Stadt Braunschweig zum Landesraumordnungsprogramm aus 2014, die ich in der Anlage beigefügt habe." Die DS 3723/14 ist in der durch DS 3725/14 geänderten und vom Rat beschlossenen Fassung beizufügen.
- Der Absatz "Insbesondere im Hinblick [...] Antrag abzulehnen" wird wie folgt neu gefasst: "Insbesondere im Hinblick auf das öffentliche Interesse an der Vermeidung der Beeinträchtigungen der komplexen Grund- und Oberflächenwasserssysteme (z.B. durch Verunreinigungen oder Schaffung neuer Wegsamkeiten, auch durch Erweiterung vorhandener Bohrungen oder Entsorgungsverpressung in solchen) und der Gefährdung der Umwelt durch den Einsatz und/oder den Verbleib chemischer Substanzen, deren Auswirkungen noch nicht hinreichend erforscht sind, ist der Antrag abzulehnen. Soweit (Probe-)Bohrungen durch Grundwasserschichten erfolgen sollten, wären sie nach § 48 WHG voraussichtlich abzulehnen, da eine Gefährdung des Grundwassers regelmäßig zu besorgen sein wird, insbesondere falls die Verrohrung mit hohen Drücken oder Druckstößen belastet werden soll."
- Nach dem Absatz "Es bestehen auch deshalb Bedenken [...] Schacht Konrad [...] ausgeschlossen werden können." wird ein weiterer Absatz mit dem folgenden Wortlaut eingefügt: "Gleiches gilt für den Schacht Asse, welcher sich in Luftlinienentfernung von ca. 20 km zum Rand des Erlaubnisfelds befindet. In dieser mehrfach sensiblen Region weitere bergrechtliche Nutzungen zu genehmigen, welche kilometerweit Störungen im Untergrund, und Probleme z.B. bei der Rückholung hervorrufen können, sind, gerade im Hinblick auf Ewigkeitsschäden, nicht im öffentliche Interesse und nicht verantwortbar."
- Der Absatz "Aus meiner Sicht [...] vermeiden könnte." wird wie folgt neu gefasst: "Aus meiner Sicht ist bereits der Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis zur Aufsuchung von Kohlenwasserstoffen abzulehnen, insbesondere falls es sich um die Vorbereitung eines „Fracking-Verfahrens“ handelt. Es sollte bereits jetzt deutlich werden, dass ein späterer Antrag auf tatsächliche Aufsuchungshandlungen keinen Erfolg haben würde. Dies ist u. a. aus volkswirtschaftlicher Sicht sinnvoll, da die Antragstellerin die Kosten für die Erstellung der bergrechtlichen Betriebspläne vermeiden könnte."
