Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Stellungnahme - 15-00841-01

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Sachverhalt

Sachverhalt:


Das niedersächsische Ministerium für Landwirtschaft hat am 24.06.2015 erklärt, zukünftig keine Ausnahmegenehmigungen mehr für den Einsatz von glyphosathaltigen Herbiziden zu erteilen. Solche Ausnahmegenehmigungen sind Voraussetzung für den Einsatz auf nicht gärtnerisch oder landwirtschaftlich genutzten Flächen, also auch auf öffentlichen Verkehrsflächen. Die Verwaltung hat im Haushaltsplan 2016 vorgesehen, 3,34 zusätzliche Stellen für die herbizidfreie Pflege von Sportflächen einzurichten. Ungeklärt bleibt damit jedoch die Frage, wie auf anderen städtischen Flächen, die bisher mit dem glyphosathaltigen Herbizid „Roundup“ bearbeitet worden sind, zukünftig die Ausbreitung von Wildkräutern in Grenzen gehalten werden soll. Ebenso ist zu klären, inwieweit die städtischen Gesellschaften, insbesondere die Nibelungen Wohnbau GmbH und die Braunschweiger Verkehrs GmbH, zukünftig ihre Freiflächen ohne Herbizide pflegen werden. Vor diesem Hintergrund bitten wir um die Beantwortung folgender Fragen:

 

1.)   Wie wirkt sich die neue Praxis des niedersächsischen Landwirtschaftsministeriums mit eingeschränkten Ausnahmegenehmigungen für den Einsatz von glyphosathaltigen Herbiziden auf die Stadt Braunschweig und ihre Gesellschaften in organisatorischer und finanzieller Hinsicht aus ?

2.)   Wie werden die städtischen Sportanlagen, Grün- und Freiflächen nach Ablauf der noch gültigen Ausnahmegenehmigung gepflegt und unterhalten ?

3.)   Welche Möglichkeiten sieht die Verwaltung, die städtischen Gesellschaften und Auftragnehmer zu veranlassen, auch auf Herbizideinsatz zu verzichten, wo dieser rechtlich noch zulässig wäre ?

 

 

Stellungnahme der Verwaltung:

 

Zu Frage 1:

 

Gemäß Erlass des Niedersächsischen Ministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz vom 6. Mai 2015, der der Verwaltung auf wiederholte Nachfrage nun seit Ende vergangener Woche vorliegt, darf das Pflanzenschutzamt der Landwirtschaftskammer Hannover bis auf weiteres keine Genehmigungen für die Anwendung glyphosathaltiger Pflanzenschutzmittel auf Nichtkulturland erteilen. Zum Nichtkulturland gehören unter anderem auch die sogenannten Tennenlaufbahnen sowie Tennengroßspielfelder auf städtischen Sport- und Schulsportanlagen, auf denen bis zum Jahr 2014 glyphosathaltige Herbizide zur Abtötung des Unkrautbewuchses eingesetzt worden sind, um die Verkehrssicherheit und Benutzbarkeit dieser Flächen sicherzustellen.

Um dies weiter zu gewährleisten, sollen ab 2016 Herbizide, die Wirkstoffe wie Pelargonsäure oder Essigsäure enthalten, zum Einsatz kommen in Verbindung mit einer manuell-mechanischen Beseitigung der Unkräuter.

 

Hierfür hat die Verwaltung in den Stellenplanentwurf 2016 zusätzliche 5 Saisonstellen für den Fachbereich Stadtgrün und Sport aufgenommen. Die vorstehend erwähnten alternativen Mittel haben anders als Glyphosat keine systemische Wirkung und stellen daher auch keine nachhaltige Bekämpfungsmethode dar. Organisatorisch und finanziell bedeutet dies im Ergebnis einen erheblich erhöhten zeitlichen und damit finanziellen Aufwand. Dies gilt naturgemäß unabhängig davon, in wessen Zuständigkeit die Grünflächenpflege liegt.

 

Eine kurzfristige schriftliche Umfrage bei einer Reihe von städtischen Gesellschaften, die über Freiflächen verfügen, hat zusammenfassend Folgendes ergeben, wobei die übermittelten Einschätzungen aufgrund der engen zeitlichen Abläufe nachstehend unkommentiert zusammengefasst wiedergegeben werden:

 

Klinikum Braunschweig

 

An den Standorten Holwedestraße und Celler Straße wird auf den Wegen mit wassergebundener Decke 2 x pro Jahr das Mittel Roundup von den beauftragten Firmen ausgebracht. Hintergrund ist, dass aus Sicherheitsgründen Feuerwehrzufahrten und Gehwege für Patienten, Besucher und Personal von Pflanzenwuchs frei gehalten werden.

 

Gemäß Einschätzung der vom Klinikum beauftragten Firmen ist ein Herbizidverzicht nicht möglich, da auf diesen Flächen eine manuelle Bearbeitung zu einer Zerstörung der dünnen oberen Kiesoberfläche führen würde. Sollte auch dort ein Herbizidverzicht veranlasst werden, wo dieser eigentlich noch rechtlich zulässig ist, so ist mit einem erhöhten personellen, finanziellen und zeitlichen Aufwand zu rechen. Dieser kann vom Klinikum aktuell nicht beziffert werden.

 

Nibelungen Wohnbau GmbH

 

Auf den Grundstücken der Nibelungen-Wohnbau GmbH und der Wohnstätten GmbH werden glyphosathaltige Herbizide ausschließlich auf genehmigungsfreien gärtnerisch genutzten Flächen angewendet. Befestigte bzw. versiegelte Flächen, welche gemäß Pflanzenschutzgesetz einer Ausnahmegenehmigung bedürfen, wurden und werden auch in Zukunft nur thermisch oder mechanisch umweltschonend gereinigt. Von daher ergeben sich keine signifikanten organisatorischen oder finanziellen Auswirkungen.

 

Die Nibelungen Wohnbau sieht keine Möglichkeit, ohne nachhaltige Verschlechterung des Erscheinungsbildes der Wohnanlagen respektive zusätzlichen personellen und finanziellen Aufwandes für eine manuelle Wildkrautbeseitigung den bereits reduzierten Einsatz von Herbiziden weiter einzuschränken.

 

Stadthalle Braunschweig Betriebsgesellschaft mbH

 

Hier werden keine glyphosathaltigen Herbizide eingesetzt. Wildkraut wird auf allen Frei- und Außenflächen mechanisch mittels Freischneider oder Abbrennen mit Erfolg beseitigt. Dies erfolgt mit entsprechendem personellen und finanziellen Aufwand, der aktuell nicht beziffert werden kann.

 


Hafenbetriebsgesellschaft Braunschweig mbH

 

Die Hafenbetriebsgesellschaft setzt zur Aufwuchsbekämpfung im Gleisbereich im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht und des Bauwerkschutzes glyphosathaltige Blatt- und Bodenherbizide ein. Behandelt werden rund 10 km offenes Schwellengleis.

 

Nach heutigem Stand wird zukünftig auf die Ausbringung von Blattherbiziden verzichtet werden müssen und es werden nur noch Bodenherbizide zum Einsatz kommen. Der Wechsel der Mittel hat erhebliche Kostensteigerungen zur Folge.

 

Braunschweiger Verkehrs-GmbH

 

Seit dem Verbot der Glyphosateinsatzes durch die niedersächsische Landesregierung im Mai 2015 werden die vorher mit Glyphosat vom Wildkraut befreiten Flächen in der Zuständigkeit der Braunschweiger Verkehrs-GmbH nur noch notdürftig manuell bearbeitet, weil es bisher kein erfolgversprechendes Ersatzverfahren gibt. Als Folge davon wachsen die Wildkräuter in den gepflasterten Bereichen in und am Gleisbereich nahezu ungehindert. Die personelle Ausstattung der Gärtnergruppe der Verkehrs-GmbH reicht bei Weitem nicht aus, um die Wildkräuter ausschließlich manuell zu beseitigen.

 

Insofern ist unter den gegebenen Umständen eine gewisse Verkrautung von gepflasterten Flächen nicht vermeidbar.

 

Die mit Schotterbettung/-eindeckung versehenen Gleisbereiche dürfen derzeit noch mittels anderer Herbizide gegen Wildkrautaufwuchs behandelt werden In diesen Gleisnetzabschnitten ist der Einsatz von Herbiziden bislang unverzichtbar, damit die für die Lagesicherheit und Streustromisolierung der Gleise dringend erforderliche Fähigkeit der schnellen Wasserabführung des Schotters erhalten bleibt. Verlöre der Schotter durch Verunkrautung diese technischen Eigenschaften, wäre eine Beschädigung der Gleisanlage zwangsläufig die Folge.

 

Der Einsatz von Herbiziden ist aus Sicht der Verkehrs-GmbH auf deren Gleisanlagen derzeit noch nicht zu substituieren, weil nur damit eine bauteilschonende Wildkrautentfernung zur Sicherung der technischen Unversehrtheit dieser Anlagen möglich ist. Aus Sicht der Verkehrs-GmbH erscheinen durch das sehr gezielte Ausbringen der Herbizide und den Einsatz geschulten Personals die ökologischen Auswirkungen des Herbizideinsatzes aber als äußerst gering, insbesondere im Vergleich mit dem Großflächeneinsatz von Herbiziden in der Landwirtschaft.

 

Vor diesem Hintergrund engagiert sich die Braunschweiger Verkehrs-GmbH im Rahmen einer Arbeitsgruppe unter anderem mit Beteiligung des Braunschweiger Kühnen-Institutes in der Suche nach alternativen Wildkrautbeseitigungsmethoden.

 

Zu Frage 2:

 

Zu den Sportanlagen wurde bereits unter 1. geantwortet. Bezüglich sonstiger Grün- und Freiflächen gilt:

 

Da nach derzeitigem Stand auch über das Jahr 2015 hinaus der Einsatz von glyphosathaltigen Herbiziden gesetzlich zulässig bleiben wird, ergeben sich hinsichtlich der Pflege und Unterhaltung der städtischen Grünflächen bis auf weiteres keine Änderungen gegenüber der bisherigen Praxis.

 


Zu Frage 3:

 

Der Verzicht auf den Einsatz von glyphosathaltigen Herbiziden könnte bei den städtischen Gesellschaften durch einen Anweisungsbeschluss der Gesellschafterversammlung an die jeweilige Geschäftsführung und bei städtischen Auftragnehmern durch eine entsprechende inhaltliche Ausgestaltung der jeweiligen Dienstleistungsverträge realisiert werden.

 

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