Rat und Stadtbezirksräte
Stellungnahme - 15-00840-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Planungsstand "Heinrich-der-Löwe-Kaserne"
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Stellungnahme
- Federführend:
- 66 Fachbereich Tiefbau und Verkehr
- Beteiligt:
- 0100 Steuerungsdienst; 0600 Baureferat; DEZERNAT III - Bau- und Umweltschutzdezernat
- Verantwortlich:
- Leuer
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Rat der Stadt Braunschweig
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zur Kenntnis
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06.10.2015
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Anfrage der BIBS-Fraktion:
Im Rahmen der frühzeitigen Bürgerinformation zur 133. Änderung des Flächennutzungsplanes für die ehemalige „Heinrich-der-Löwe-Kaserne“ wurden jüngst neue, detailliertere Pläne vorgestellt. Geplant sind auf dem Gelände im Südosten Braunschweigs u.a. auch rund 400 Wohneinheiten. Im Juli 2015 wurde auf eine Anfrage im Bezirksrat mitgeteilt: „Weitere Grundlage für die Aufstellung des Bebauungsplanes ist u. a. ein Verkehrsgutachten, das sowohl die innere als auch die äußere Erschließung unter Berücksichtigung der bereits heute komplexen Verkehrssituation in diesem Gebiet nachweist. Dieses Gutachten, das als Grundlage für alle weiteren Planungen des Vorhabenträgers im Hinblick auf z. B. die innere Aufteilung des Gebietes dient, liegt bislang nicht vor.“
Vor diesen Hintergrund fragen wir:
1. Liegt das Verkehrsgutachten nunmehr vor und wenn ja, mit welchem Ergebnis?
2. Der VA beschloss in seiner Sitzung vom 18.12.2013 (noch auf Grundlage der damaligen Planungen), dass die Erschließung mit einer östlichen Ausfahrt in Richtung der Autobahnanbindung zum Schöppenstedter Turm / Sickte erfolgen solle. Warum ist dies nicht auch bei den aktuellen Planungen mit berücksichtigt worden?
3. Wie ist der Sachstand bzgl. Absprachen mit anderen Verkehrsträgern bzgl. Autobahnanbindungen?
Stellungnahme der Verwaltung:
Zu Frage 1:
Das Gesamtverkehrsgutachten liegt noch nicht vor. Der Vorhabenträger hat mitgeteilt, dass das Gesamtverkehrsgutachten in ca. 2 Monaten vorgelegt wird.
Der Verwaltung liegt aber ein Vorabzug zum Teil: „Untersuchung möglicher Varianten zur Verkehrsführung“ mit Stand Juli 2015 vor. Vom Gutachter wurde die übergeordnete Erschließungssituation im Bereich zwischen B1, Rautheim und Lindenbergsiedlung / Südstadt untersucht. Dazu wurden verschiedene Varianten der Verkehrsführung im Untersuchungsbereich betrachtet. Zudem wurden Möglichkeiten und Auswirkungen der Reduktion des Verkehrs auf der Braunschweiger Straße zwischen der ehemaligen Heinrich-der-Löwe-Kaserne und der ehemaligen Roselies-Kaserne untersucht. Dieser Teil des Gutachtens ist eine wesentliche Grundlage für die in der frühzeitigen Bürgerbeteiligung präsentierten Planungen des Vorhabenträgers.
Zu Frage 2:
Grundlage der Planungen, die im Jahr 2013 diskutiert wurden, war ein grundlegend anderes Nutzungskonzept für das HdL-Gelände.
Die angesprochene Anbindung an das Gewerbegebiet Rautheim war seinerzeit Teil der Planungen für ein Gewerbegebiet. Danach gab es auf der Rautheimer Straße eine Zufahrt zum Einzelhandelsteil gegenüber der Autobahnabfahrt (so wie auch heute noch geplant) und einer weitere Zufahrt zum Logistikteil etwas weiter südlich. Dieser Anschluss führte durch HdL und band dann im Osten an das vorhandene Gewerbegebiet an.
Nach der Entscheidung für eine Wohnbebauung ergibt sich eine völlig veränderte Planungsaufgabe mit neuen Rahmenbedingungen.
Dennoch hat die Verwaltung den Vorhabenträger aufgefordert, eine Durchbindung zum vorhandenen Gewerbegebiet im aktuellen Verkehrsgutachten zu untersuchen, um die verkehrlichen Auswirkungen einer solchen Lösung im weiteren Planungsprozess berücksichtigen zu können. Dies ist erfolgt. Die Anbindung nach Osten wurde aber aufgrund der damit verbundenen Trennwirkung und Lärmproblematik verworfen.
Zu Frage 3:
Absprachen bezüglich der Autobahnanbindungen fanden mit der Verkehrs GmbH für eine mögliche Stadtbahntrasse entlang der Rautheimer Straße und vor längerer Zeit mit der Niedersächschen Landesstraßenbauverwaltung (NLStBV) im Zusammenhang mit Überlegungen zur zeitgleichen Anbindung der Gebiete Eisenbahnausbesserungswerk (EAW) und HdL statt. Darüber hatte die Verwaltung berichtet. Konkrete Planungen zur Erschließung EAW bestehen aber aktuell nicht. Aus dem derzeit vorliegenden Gutachtenstand ist nicht absehbar, dass für die Erschließung von HdL ohne die Erschließung des Eisenbahnausbesserungswerks bauliche Änderungen an derAutobahnanbindung erforderlich werden.
Welche Maßnahmen im bestehenden Straßennetz – ausgelöst durch das Projekt HdL – tatsächlich erforderlich werden, wird auf Grundlage des Gesamtverkehrsgutachtens noch zu entscheiden sein.
Als Träger öffentlicher Belange wird die NLStBV vom Vorhabenträger selbstverständlich in den laufenden Verfahren beteiligt.
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