Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Mitteilung - 15-00627

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Der Verwaltungsausschuss hat mit Beschluss vom 28. Januar 2015 die Verwaltung beauf-tragt, den Bedarf an Räumlichkeiten (Lage, Größe, Qualität etc.) für Selbsthilfegruppen in Braunschweig in Zusammenarbeit mit Vertretern der KIBiS im Paritätischen Braunschweig zu ermitteln. Dazu sollten sich die Fachverwaltungen Soziales sowie Kultur und Wissenschaft austauschen und dem Ausschuss für Soziales und Gesundheit sowie dem Ausschuss für Kultur und Wissenschaft über das Ergebnis der Gespräche berichten. In einem weiteren Schritt sollten Vorschläge für mögliche Standorte gemacht werden.

 

Mit Mitteilung (Drucksache Nr. 14360/15) wurde der AfKW in der Sitzung am 30. April 2015 und der AfSG in der Sitzung am 7. Mai 2015 zum aktuellen Sachstand informiert. Es wurde u. a. mitgeteilt, dass über die weiteren Entwicklungen im Ausschuss für Soziales und Gesundheit berichtet wird.

 

Inzwischen haben Gespräche mit KIBiS und dem Paritätischen Wohlfahrtsverband stattge-funden in denen die Bedarfe dargelegt wurden.

 

KIBiS stellt die nachfolgenden Qualitätsstandards an mögliche Räumlichkeiten:

 

gute, barrierefreie Erreichbarkeit mit öffentlichen Verkehrsmitteln

Innenstadt-Randlage, auch von der Fußgängerzone noch fußläufig erreichbar

Parkplatz bzw. gut verfügbare öffentliche Parkplätze

3 Gruppenräume für bis zu 16 Personen

1 Besprechungsraum, ca. 25 m² alternativ 1 Konferenzraum für bis zu 40 Personen

            ca. 80 m²

Barrierefreier Zugang zu den Räumen

1 Teeküche

2 Toiletten Frauen/Männer, einschl. barrierefreier bzw. rollstuhlgerechter Toilette

Wartezone für Besucher

2 Büros mit Beratungsmöglichkeit, je ca. 15 m²

Lagerraum für Material und Akten

 

Seitens der Stadt Braunschweig wurde KIBiS die städtische Liegenschaft Torhaus, Wenden-tor 2 zur Nutzung angeboten. Zum 31. August 2015 hatte die TU Braunschweig die Räum-lichkeiten, die bisher von der „Gründungswerkstatt TOR“ genutzt wurden, gekündigt.

 

Ein gemeinsamer Besichtigungstermin mit Vertretern des Fachbereiches Soziales und Gesundheit, KIBiS und dem Paritätischen Wohlfahrtsverband hat ergeben, dass die Räumlichkeiten nicht für eine Nutzung durch KIBiS geeignet sind. Die Liegenschaft ist nicht barrierefrei zu nutzen, es befinden sich keine behindertengerechten Toiletten in dem Gebäude und das Raumangebot ist nicht ausreichend. Umbaumöglichkeiten, die die Situation verbessern könnten sind aufgrund denkmalschutzrechtlicher Einschränkungen und aufgrund des geringen Platzangebotes nicht möglich.

 

In den Planungen für das neue soziokulturelle Zentrum sind Räumlichkeiten enthalten, die auch von Selbsthilfegruppen genutzt werden könnten. Die Bereitstellung von festen Büroräumen für die Kontaktstelle KIBiS ist jedoch nicht vorgesehen. Der Betreiber des soziokulturellen Zentrums ist an einer möglichst flexiblen Nutzung des Raumangebotes interessiert.

 

Bisher konnte noch keine konkrete Raumlösung gefunden werden. Zurzeit wird vom Fachbereich Soziales und Gesundheit in weiteren Gesprächen und Besichtigungsterminen mit KIBiS und dem Paritätischen Wohlfahrtsverband nach alternativen Raumangeboten außerhalb einer Einbeziehung in die Planungen eines soziokulturellen Zentrums gesucht.

 

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