Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - 15-00539

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschluss:

 

1.„Die während der Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 (2) BauGB sowie der Öffentlichkeit gemäß § 3 (2) BauGB eingegangenen Stellungnahmen sind entsprechend den Vorschlägen der Verwaltung gemäß den Anlagen 5 und 6 zu behandeln.

 

2.Der Bebauungsplan „Sportpark“ Kennel, WI 109, wird in der während der Sitzung ausgehängten Fassung gemäß § 10 (1) BauGB als Satzung beschlossen.

 

3.  Die zugehörige Begründung mit Umweltbericht wird beschlossen.“
 

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Beschlusskompetenz

 

Die Zuständigkeit des Rates für den Satzungsbeschluss ergibt sich aus § 58 Abs. 1 Nr. 5 NKomVG.
 

Aufstellungsbeschluss und Planungsziel

 

Für das Stadtgebiet zwischen Kennelweg, Richmondpark, A 39 und Bahnstrecke Braunschweig  Bad Harzburg hat der Verwaltungsausschuss der Stadt Braunschweig am 18. November 2014 die Aufstellung des Bebauungsplanes „Sportpark Kennel“, WI 109, beschlossen. Auf den bestehenden Sportflächen soll ein Nachwuchsleistungszentrum (NLZ) für die Jugend-Leistungsmannschaften des BTSV Eintracht entwickelt werden. Westlich angrenzend sollen auf den Flächen des ehemaligen Wasserwerks Rüningen Hochwasserschutzmaßnahmen durchgeführt werden.

Der Aufbau eines Nachwuchsleistungszentrums für die Teams von der U 12 bis zur U 19 ist im Rahmen des Lizensierungsverfahrens der Deutschen Fußball-Liga (DFL) erforderlich. Zur professionellen Förderung von Talenten gemäß DFL-Anforderungen müssen Neuordnungen von Spielfeldern und Trainingsbereichen sowie die Errichtung von Neubauten erfolgen.
 

 


Eintracht Braunschweig hat bereits zum 1. August 2012 den Sportpark Kennel als Nachwuchsleistungszentrum bezogen. Die Flächen befinden sich im Eigentum der Stadt Braunschweig. Es ist vorgesehen, an Eintracht ein Erbbaurecht zu vergeben.
 

Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 (2) BauGB und sonstiger Stellen

 

Diese Beteiligung wurde in der Zeit vom 11. März 2015 bis 13. April 2015 durchgeführt.

Das Niedersächsische Landesforstamt Wolfenbüttel hat in seiner Stellungnahme vom 19. März 2015 begrüßt, dass die überarbeitete Planung einen 30 m breiten Sicherheitsabstand zum Wald einhält. Es wurden Vorschläge zur Anpassung der Waldflächen und zu vorbeugenden Sicherheitsmaßnahmen gegenüber den zu erhaltenden Bäumen gegeben. Diese Hinweise wurden in der Fassung des Bebauungsplans zur Auslegung gemäß § 3 (2) BauGB berücksichtigt.

Die Stellungnahmen sind in der Anlage 5 aufgeführt und mit einer Stellungnahme und einem Vorschlag der Verwaltung versehen.
 

Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (2) BauGB

 

Am 14. Juli 2015 wurde die öffentliche Auslegung vom Verwaltungsausschuss beschlossen und in der Zeit vom 28. Juli 2015 bis 28. August 2015 durchgeführt.

Das Niedersächsische Landesforstamt Wolfenbüttel hat in seiner Stellungnahme vom 5. August 2015 den Einwand vorgebracht, dass im Bereich der im Norden am Bahndamm geplanten nördlichen öffentlichen Grünfläche sowie im Südwesten innerhalb der Ruderalfläche Waldflächen vorhanden sind, bei denen eventuelle Eingriffe waldrechtlich gemäß § 8 NWaldLG genehmigt werden müssen. Die Hinweise und die Begründung zum Bebauuungsplan wurden entsprechend ergänzt.

 

Der BUND hat die fehlende Auseinandersetzung mit dem Thema Lichtimmissionen bemängelt. Die Begründung wurde entsprechend ergänzt.

Die Stellungnahmen sind in der Anlage 6 aufgeführt und mit einer Stellungnahme und einem Vorschlag der Verwaltung versehen.

 

Planänderungen nach dem Auslegungsbeschluss

 

Die Hinweise und die Begründung zum Bebauungsplan wurden zum Thema „Wald“ und „Licht“ ergänzt. Die Änderungen sind in den Anlagen markiert (Anlage 3: Hinweis Nr. 7. Anlage 4: Kap. 4.5.2, 4.5.7 und 5.6.1). Zeichnerische oder Textliche Festsetzungen wurden nicht geändert.
 

Empfehlung

 

Die Verwaltung empfiehlt, die in den Anlagen 5 und 6 aufgeführten Stellungnahmen den Vorschlägen der Verwaltung entsprechend zu behandeln und den Bebauungsplan „Sportpark Kennel“, WI 109, als Satzung sowie die Begründung mit Umweltbericht zu beschließen

 

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Anlagen

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Erläuterungen und Hinweise