Rat und Stadtbezirksräte
Beschlussvorlage - 15-00519
Grunddaten
- Betreff:
-
Sanierungsgebiet "Westliches Ringgebiet - Soziale Stadt", Modernisierung und Nutzungserweiterung der evang. Kindertagesstätte St. Martini
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 61 Fachbereich Stadtplanung und Umweltschutz
- Beteiligt:
- 0100 Steuerungsdienst; 0130 Referat Kommunikation; 0600 Baureferat; DEZERNAT III - Bau- und Umweltschutzdezernat; 10 Fachbereich Zentrale Dienste; 01 Fachbereich Zentrale Steuerung; 51 Fachbereich Kinder, Jugend und Familie; 20 Fachbereich Finanzen; 0200 Referat Haushalt, Controlling und Beteiligungen
- Verantwortlich:
- Leuer
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Stadtbezirksrat im Stadtbezirk 310 Westliches Ringgebiet
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Anhörung
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03.11.2015
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Erledigt
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Planungs- und Umweltausschuss
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Vorberatung
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04.11.2015
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Erledigt
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Verwaltungsausschuss
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Entscheidung
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Beschlussvorschlag
Beschluss:
„Dem Antrag auf Einsatz von Städtebaufördermitteln zur Modernisierung und Erweiterung der evang. Kindertagesstätte St. Martini, Kreuzstraße 1 c, um einen Multifunktionsraum in Höhe von max. 200.000 € als Zuschuss an die Eigentümerin wird zugestimmt. Die Haushaltsmittel werden aus dem Projekt 4S.610009 „Westliches Ringgebiet – Soziale Stadt“ zur Verfügung gestellt.“
Sachverhalt
Sachverhalt:
Beschlusskompetenz
Die formelle Beschlusskompetenz des Verwaltungsausschusses ergibt sich aus § 76
Abs. 2 NKomVG in Verbindung mit § 4 Abs. 1 der Hauptsatzung und Buchstabe a der Richtlinie des Rates gemäß § 58 Abs. 1 NKomVG zur Auslegung des Begriffes „Geschäfte der laufenden Verwaltung“.
Maßnahmenbeschreibung
1.Begründung und Beschreibung des Investitionsvorhabens
Die Kindertagesstätte (Kita) St. Martini ist eine wichtige soziale Einrichtung, in der 85 Kinder betreut werden, überwiegend aus sozial benachteiligten Haushalten. Die Kita-Kinder stammen etwa zur Hälfte aus dem „Soziale Stadt“- Gebiet.
Bei einer Begehung der Kita durch den Sanierungsträger „GOS“, das Quartiermanagement „Plankontor“ und die Stelle Stadterneuerung wurde deutlich, dass die Kita in ihrem gegenwärtigen Zustand einen zeitgemäßen, den besonderen Anforderungen der betreuten Kinder genügenden Tagesablauf nicht oder nur sehr eingeschränkt zulässt.
Die ev. Kirche beabsichtigt, die Kita zur Verbesserung der Betreuungsqualität an heutige Raumbedarfe anzupassen. Sie hat eine Förderung aus Städtebaufördermitteln in Höhe von 200.000 € beantragt.
2.Erläuterung des Vorhabens
Durch Umstrukturierung soll ein größerer Raum für die Eltern-Kind-Betreuung sowie Elterngespräche u. a. mit der Kitaleitung und der Mitarbeiterschaft geschaffen werden. Die Erweiterung umfasst Toiletten, einen Aufenthaltsraum für die Angestellten sowie einen zusätzlichen Multifunktions-/ Bewegungsraum mit einer Größe von ca. 70 m². Gemäß Empfehlungen der Landesschulbehörde sind zwischen 60 und 80 m² erforderlich. Außerdem soll ein Windfang angebaut werden, um Flächen zum Umziehen und für Stiefelregale zu schaffen.
3.Zeitplanung
Es ist vorgesehen, die Ausführungsplanung nach Zustimmung der Gremien und Abschluss der Fördervereinbarung vorzubereiten. Die Umbaumaßnahmen sollten nach derzeitiger Planung im April 2016 beginnen und im September 2016 abgeschlossen sein.
4.Finanzierung
Die Kosten für die Nutzungserweiterung und Modernisierung werden auf insgesamt 400.000 € inkl. Planungskosten geschätzt.
Da ca. 50% der betreuten Kinder im Sanierungsgebiet „Westliches Ringgebiet“ wohnen, kann die Maßnahme zu 50% aus Städtebaufördermitteln des Projekts „Soziale Stadt-Westliches Ringgebiet (4S.610009)“ gefördert werden. Der Kirche könnte somit ein Zuschuss in Höhe von 200.000 € gewährt werden. Weiterhin erhält die Kirche einen städtischen Zuschuss in Höhe von bis zu 35.333,33 € aus dem Projekt „Global-Investitionszuschuss Kita (4S.510019)“ für den Umbau (Beschluss des Jugendhilfeausschusses vom 24. September 2015, Vorlage 15-00510). Die restlichen Mittel in Höhe von rund 165.000 € sind von der evangelischen Kirche selbst zur Verfügung zu stellen.
Im Projekt „Soziale Stadt - Westliches Ringgebiet (4S.610009)“ sind ausreichend Finanzmittel im Jahr 2016 für den Zuschuss eingeplant [städtischer Eigenanteil 1/3 (rund 66.700 €), Fördermittel 2/3 (rund 133.700 €)]. Über den Haushaltsplan 2016/das
IP 2015 – 2019 entscheidet der Rat voraussichtlich im März 2016.
Im Maßnahmenplan 2015/2016 sind diese unter dem Punkt „Maßnahmen der soz. Infrastruktur“ jeweils 50.000 € in 2015 und 2016, sowie unter dem Punkt „Umbau weiterer Kitabedarf“ im Jahr 2016 100.000 € vorgesehen.
Mit Abschluss der Fördervereinbarung wird mit der ev. Kirche der Stadt vertraglich vereinbart, dass die Kita mindestens 25 Jahre an diesem Standtort erhalten wird.“
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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322,3 kB
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2
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(wie Dokument)
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255,3 kB
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3
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(wie Dokument)
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224,2 kB
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4
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(wie Dokument)
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192,4 kB
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