Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - 15-00848

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Sanierungsbeirat:       15.10.2015        Ö

 

 

Beschluss:


Die Verwaltung wird mit dem Mandat ausgestattet, den Mietvertrag für ein Soziokulturelles Zentrum am Westbahnhof 13 mit der WESTand GmbH mit einem Baukostenzuschuss i.H.v. 1,5 Mio. Euro und einer Kaltmiete von 4,50 Euro/m² zu verhandeln.
 

 

Reduzieren

Sachverhalt

Sachverhalt:


Mit Beschluss des Verwaltungsausschusses vom 29. September 2015 wurde die Verwaltung beauftragt, mit der WESTand GmbH und dem Verein KufA e.V. die Errichtung eines Soziokulturellen Zentrums am Westbahnhof 13 in Braunschweig voranzutreiben und entsprechende Verträge abzustimmen. Das vorgelegte Grundraumprogramm sollte dabei Basis der Vertragsgestaltung sein.

 

Für den nächsten Gremienlauf wurde zugesagt, dass der konkretisierte Zuschussbedarf und die erforderlichen Mietkonditionen zum Beschluss vorgelegt werden. Hierfür hat die Verwaltung, parallel zur politischen Beschlussfassung, die Konkretisierung des Raumprogramms zusammen mit KufA e.V. und der WESTand GmbH finalisiert. KufA e.V. hat ausdrücklich erklärt, mit diesem Raumprogramm den soziokulturellen Betrieb adäquat organisieren und gewährleisten zu können. Dieses konkretisierte Raumprogramm wird in der Anlage zur Kenntnisnahme vorgelegt. Im konkretisieren Raumprogramm wird der bauliche Standard, der von den Investoren erwartet wird, präzise niedergelegt. Hierzu wurden insbesondere die Raumgrößen und die baulichen Anlagen konkretisiert.

 

Baukostenzuschuss:

Im Haushalt stehen im Investitionsprogramm 5 Mio. € beim Projekt „Veranstaltungszentrum / Errichtung“ (5E.210140) zur Verfügung. Das nunmehr vorliegende konkretisierte Raumprogramm soll wesentlicher Leistungskatalog des Mietvertrages mit der WESTand GmbH und das Anforderungsprofil für die Abnahme des fertigen Mietobjekts werden. Seine Erfüllung wird Voraussetzung für die Auszahlung des Baukostenzuschusses an den Investor sein.

 

Dieser Baukostenzuschuss ist zweckgebunden und bezieht sich ausschließlich auf die Innenausbauten des Gebäudeteils der Immobilie Westbahnhof 13, der für die Erstellung der Räume für den Verein KufA e. V. hergerichtet wird. Der Baukostenzuschuss wird erst nach Fertigstellung der Immobilie (bezugsfertig) ausgezahlt und vertraglich abgesichert. Weitere entstehende Kosten für die Erstellung der Räume für den Verein Kufa e.V. obliegen dem Risiko des Investors.

Der Baukostenzuschuss ist auf der Grundlage des in der Anlage beigefügten konkretisierten Raumprogramms errechnet worden und sieht den Ausbau der 1.470 m² (1.500m²) nach dem im Raumprogramm festgelegten Standards (s. Anlage) vor.

 

Die Bauvoranfrage für das Gesamtprojekt Westbahnhof 13 wird in den nächsten Tagen beantwortet. Anzumerken ist zum jetzigen Zeitpunkt, dass die Anzahl der Parkplätze für den Betrieb der privatwirtschaftlich betriebenen Veranstaltungshalle ausreichen und von den Investoren in ausreichender Anzahl nachgewiesen werden können. Ob die Parkplatzanzahl für die zusätzliche Unterbringung des KufA e. V. ausreicht, ist nachzuweisen. Sofern zusätzliche Parkplatzkapazität notwendig wird, ob und ggf. welche Kosten daraus resultieren, und ggf. dem „Verursacherprinzip“ folgend, von der Stadt übernommen werden, weil der Verein Kufa e.V. auf Wunsch der Stadt in die Immobilie Westbahnhof 13 integriert wird, muss ggf. mit den Investoren noch abschließend erörtert werden.

 

Vor dem Hintergrund des konkretisierten Raumprogramms erachtet die Verwaltung das Angebot der WESTand GmbH für die Stadt als verfolgenswert. Hierauf basierend wird die Aufnahme der konkreten Vertragsverhandlungen empfohlen und ein entsprechendes Verhandlungsmandat erbeten.

 

Betriebs- und Nebenkosten für den Betrieb des Soziokulturellen Zentrums:

Zusätzlich zum o. a. Baukostenzuschuss und der Kaltmiete würden seitens der Stadt die Betriebs- und Nebenkosten für das Soziokulturelle Zentrum zu übernehmen sein (diese umfassen insbesondere die Kosten für Strom, Wärme, Wasser, Abwasser und weitere Positionen im Sinne der Betriebskostenverordnung). Diese Kosten lassen sich nach derzeitigem Prognosestand auf anfänglich höchstens 110.000 €/Jahr beziffern. Nach den bisherigen Ermittlungen ist davon auszugehen, dass sämtliche Nebenkosten mit dem Gesamtbetrag von 110.000 Euro gedeckt sind.

Dieser Wert müsste jährlich im Rahmen der Betriebskostenabrechnung eine Anpassung an die realen Erfordernisse erfahren. Kaltmiete und Nebenkosten müssten zusätzlich zu den bereits geplanten 150.000 €/Jahr Kontinuitätsförderung in den Haushalt eingestellt werden.

 

Ausstattung:

Im Vorfeld der Eröffnung des Soziokulturellen Zentrums wäre zusätzlich seitens der Stadt einmalig eine zwischen der Stadt und KufA e.V. abzustimmende Ausstattung der Räume für den soziokulturellen Betrieb zu finanzieren. Deren Größenordnung wird gesondert dargestellt werden, wenn die Planungen abgeschlossen sind und erste Abfragen bei Firmen erfolgt sind.

 

Mit dem hier vorgelegten Verhandlungsmandat ausgestattet, wird die Verwaltung nach Entwurfserstellung der Verträge schnellstmöglich mit den Verhandlungen für den Abschluss eines Mietvertrages mit der WESTand GmbH starten. Parallel werden mit KufA e.V. die Verhandlungen über einen unentgeltlichen Nutzungsvertrag sowie über die konkrete Ausstattung beginnen. Eine abschließende Beschlussfassung über das Gesamtprojekt und die zugrundeliegenden Verträge wird für den Jahresanfang 2016 angestrebt. Dies steht in Abhängigkeit zum Prozess der Vertragsverhandlungen mit der WESTand GmbH und KufA e.V.

 

 

Reduzieren

Anlagen

Loading...

Erläuterungen und Hinweise