Rat und Stadtbezirksräte
Stellungnahme - 15-00648-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Verkehrsbelastung Wurmbergstraße
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Stellungnahme
- Federführend:
- 0630 Referat Bauordnung
- Beteiligt:
- 61 Fachbereich Stadtplanung und Umweltschutz; DEZERNAT III - Bau- und Umweltschutzdezernat; 0600 Baureferat; 10 Fachbereich Zentrale Dienste; 0130 Referat Kommunikation
- Verantwortlich:
- Leuer
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Stadtbezirksrat im Stadtbezirk 310 Westliches Ringgebiet
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zur Kenntnis
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03.11.2015
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Anwohner der Wurmbergstraße beklagen sich über ein hohes Lkw-Verkehrsaufkommen durch den Umladebahnhof der Firma Ceva (ehemaliges Coca-Cola Werk). Bis zu 30 Lkw würden täglich in der Zeit zwischen 06:00 und 22:00 Uhr (teilweise auch noch später) dort fahren, zum Teil in einer Art Suchverkehr. Inzwischen ist der Betrieb der Firma zwar eingestellt (30.06.2015), doch laut Auskunft der Bauverwaltung gilt aber nach wie vor: „…, dass die Zufahrt der Halle über die Wurmbergstraße von 06:00 – 22:00 Uhr durch die Baugenehmigung abgedeckt ist.“ (Schreiben der Verwaltung, Referat Bauordnung). Zu Recht gehen die Anwohner deshalb davon aus, dass durch eine Nachfolgefirma die Zufahrten von der Seite der Wurmbergstraße weiterhin genutzt werden würden.
Angesichts dieses Sachverhaltes wird die Verwaltung gefragt:
1. Ist der Verwaltung der Missstand bekannt und gab oder gibt es eine Überprüfung hinsichtlich der Verträglichkeit mit der Wohnbebauung?
2. Weshalb gibt es eine Nutzungserlaubnis über die enge Wurmbergstraße (mit gegenüber liegenden Wohnhäusern), obwohl eine sehr große Zufahrt von Seiten der Alten Frankfurter Straße vorhanden ist?
3. Welche Möglichkeiten zur Reduzierung der Belastung der Wurmbergstraße sieht die Verwaltung.
Die Verwaltung beantwortet die Fragen wie folgt:
Zu 1.:
Da die Gebäude auf dem Grundstück aktuell nicht genutzt werden und derzeit auch keine Beschwerden bekannt sind, gibt es keine Überprüfung hinsichtlich der Verträglichkeit mit der Wohnbebauung. Eine Wiederaufnahme der Nutzung der Gebäude/des Grundstückes im Rahmen der bestehenden Baugenehmigung führt auch nicht automatisch zu der vorgenannten Überprüfung. In der Vergangenheit gab es ein bauordnungsrechtliches Verfahren aufgrund einer Beschwerde über die Nutzung des Grundstückes. Es stellte sich jedoch heraus, dass es im Rahmen der vorliegenden Baugenehmigung genutzt wurde.
Zu 2.:
Das Betriebsgebäude (Abfüllbetrieb für Coca-Cola) auf dem Grundstück Alte Frankfurter Straße 181 mit Büro-, Voll- und Leergutlager sowie Werkstätten- und Garagengebäuden wurde 1954 genehmigt und genießt im genehmigten Rahmen Bestandsschutz. Bei einer Änderung der genehmigten Nutzung sowie bei Wegfall des Bestandsschutzes sind für neue Nutzungen insbesondere die Immissionsrichtwerte der angrenzenden Wohn- und Mischgebiete zu berücksichtigen.
Zu 3.:
Die Belastung der Wurmbergstraße hängt maßgeblich von der zukünftigen Nutzung der Immobilie ab. Aus Sicht des Fachbereiches 66, Tiefbau und Verkehr, könnte z. B. im Rahmen der Bauberatung oder in einem Gespräch mit dem Eigentümer darauf hingewirkt werden, dass das Tor in der Wurmbergstraße nur noch als Ausfahrt und nicht mehr als Einfahrt genutzt wird. Dies müsste möglich sein, da das Grundstück und die Gebäude durchfahren werden können.
Des Weiteren könnte durch eine entsprechende Beschilderung verhindert (oder zumindest minimiert) werden, dass Lkw-Fehlfahrten z. B. durch das sich anschließende Wohngebiet stattfinden. Dies sind aber beides Maßnahmen, die nur im Zusammenhang mit der neuen Nutzung objektbezogen geklärt werden können.
Unabhängig davon ist sowohl die Alte Frankfurter Straße als auch die Wurmbergstraße (im östlichen Abschnitt parallel des Gewerbegrundstückes) dem Anscheine nach so ausgebaut, dass Lkw‑Verkehr dort stattfinden kann (asphaltiert, separate öffentliche Parkstreifen, um eine ausreichende Fahrbahnbreite zu erhalten, großzügige Ausrundung im Einmündungsbereich zur Alten Frankfurter Straße).
