Rat und Stadtbezirksräte
Anfrage (öffentlich) - 15-00948
Grunddaten
- Betreff:
-
Gebührenneutralität trotz Rückkauf Stadtentwässerung und konstitutiver Schuldversprechen
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Anfrage (öffentlich)
- Federführend:
- 0100 Steuerungsdienst
- Verantwortlich:
- Fraktion BIBS im Rat der Stadt Rosenbaum, Peter
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Finanz- und Personalausschuss
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zur Beantwortung
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05.11.2015
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Auf Anfrage der BIBS-Fraktion führte die Finanzverwaltung am 22. Juli 2015 unter 15-00436-01 zu vorsorglichen Rückstellungen nach dem Auslaufen des Privatisierungsvertrages der Stadtentwässerung aus, dass dann der Status vor der Privatisierung wieder hergestellt werde. Damals seien über die Sonderrechnung und somit über Gebühren die entsprechenden Abschreibungen und Finanzierungskosten für einen Vermögenszugang finanziert worden.
Seit der Privatisierung (beginnend ab 2006) sind die Gebühren so bemessen, dass die Neuinvestitionen nicht mehr direkt durch den jährlichen Gebührenzugang abgeglichen werden können. Stattdessen nimmt die Stadtentwässerung zusätzliche Bankkredite auf, welche die Stadt mittels jährlichen Schuldscheinen (sog. konstitutive selbstständige Schuldversprechen) gegenüber den finanzierenden Banken absichert. Dazu fragen wir:
1. Gab es solche Schuldversprechen auch schon vor der Privatisierung?
Erläuterung: Vor der Privatisierung 2006 erfolgten die jährlichen Neuinvestitionen summa-summarum in einer inneren Finanzierung des Entwässerungshaushaltes über die Abschreibungen, dagegen dienen ab 2006 die Abschreibungen zur Tilgung der Bankkredite, die für die Neuinvestitionen jedes Jahr aufgenommen werden. Siehe die beigefügte tabellarische Aufstellung aus der Finanzverwaltung, die jeweils einen ausgeglichenen Haushalt aufweist, in dem die Investitionen aus dem laufenden Gebührenhaushalt beglichen werden konnten ohne dass die Stadt jährlich durch zusätzliche Schuldversprechen belastet werden musste (Anlage).
2. Wie kann – unter Berücksichtigung der vorliegenden Tabelle im Anhang – der Gebührenhaushalt nach Beendigung der Privatisierung neutral gehalten werden (ohne Gebührensprung), ohne dass die Stadt Rücklagen anlegt um sowohl für den Rückkauf der Anlagen als auch für die Begleichung der Schuldversprechen Sorge zu tragen?
gez. Peter Rosenbaum(BIBS-Ratsherr)
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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13,5 kB
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