Rat und Stadtbezirksräte
Beschlussvorlage - 15-00795
Grunddaten
- Betreff:
-
Bebauungsplan mit örtlicher Bauvorschrift "Parkkamp", TH 23 Stadtgebiet in dem Bezirk Thune, Flur 3, Flurstück 540 Aufstellungsbeschluss
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 61 Fachbereich Stadtplanung und Umweltschutz
- Beteiligt:
- 0100 Steuerungsdienst; 0130 Referat Kommunikation; 0600 Baureferat; DEZERNAT III - Bau- und Umweltschutzdezernat; 10 Fachbereich Zentrale Dienste
- Verantwortlich:
- I. A. Hornung
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Stadtbezirksrat im Stadtbezirk 323 Wenden-Thune-Harxbüttel
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Vorberatung
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02.11.2015
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Erledigt
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Planungs- und Umweltausschuss
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Vorberatung
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04.11.2015
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Erledigt
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Verwaltungsausschuss
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Entscheidung
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Planungsziel und Planungsanlass
Für den Bereich zwischen den Straßen Am Grefenhoop, Parkkamp, Mehlholz und Schafwiese existiert ein rechtskräftiger Bebauungsplan mit Gestaltungsvorschrift „Grefenhoop“, TH19, aus dem Jahre 1995, der für das in Anlage 2 dargestellte Stadtgebiet als Art der baulichen Nutzung eingeschränkte Dorfgebiete gemäß § 9 BauGB festsetzt. Die seinerzeitige Planung sah eine Reihenhausbebauung auf verhältnismäßig großen Grundstücken vor.
Eine vom Investor und Grundstückseigentümer erstellte städtebauliche Planung schlägt eine Änderung der für die Garagen vorgesehenen Fläche im Süden des Grundstückes in eine Baufläche für eine zusätzliche Reihenhauszeile mit dann insgesamt 10 bis 12 Wohneinheiten vor. Das beabsichtigte Bauvorhaben wird von der Verwaltung als städtebaulich plausibel angesehen.
Da das von dem Investor vorgelegte Bebauungskonzept den Festsetzungen des gültigen Bebauungsplanes „Grefenhoop“, TH19, widerspricht, ist eine Änderung des Bebauungsplanes für diese Fläche notwendig.
Die ursprünglichen Festsetzungen wurden durch die damals vorhandenen landwirtschaftlichen Betriebe an der Straße Am Grefenhoop beeinflusst. Die landwirtschaftliche Nutzung der südlich benachbarten Grundstücke wurde mit der Zeit eingestellt, sodass eine Erweiterung der Wohnfunktion auf dem Gebiet in Richtung Süden möglich geworden ist.
Ziel des Bebauungsplanes ist es, durch eine Neuordnung des Gebietes die Zielsetzungen des derzeit rechtskräftigen Bebauungsplanes „Grefenhoop“, TH 19, so weit wie möglich beizubehalten und umzusetzen und gleichzeitig eine Erweiterung der Wohnfunktion auf dem in der Anlage 2 dargestellten Stadtgebiet in Richtung Süden zu erreichen. Das Verkehrskonzept, bezogen auf die für die benachbarten und zukünftigen Wohngebäude notwendigen Parkplätze und die Erschließung des geplanten Quartiers von der Wendeanlage Parkkamp aus, soll im Rahmen des Verfahrens ausgearbeitet werden.
Der Stadt entstehen durch das Bebauungsplanverfahren keine Kosten, da der Investor am 27. Juli 2015 bereits einen Planerkostenvertrag unterschrieben hat. Der Grundstücks-kaufvertrag mit der Stadt ist am 30. Juni 2015 abgeschlossen worden.
Der Bebauungsplan dient der Wiedernutzbarmachung von Flächen bzw. einer Maßnahme der Innenentwicklung im Sinne von § 13 a BauGB. Er soll daher als Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren gemäß § 13 a BauGB aufgestellt werden.
Überprüfung der Aufforderungen des Stadtbezirksrates 323:
Im Rahmen der am 16.09.2014 erfolgten Anhörung zum Verkauf des betroffenen Baugrundstückes hat der Stadtbezirksrat 323 die Verwaltung aufgefordert, Planungen für seniorengerechtes Wohnen, Mehrgenerationenwohnungen und Geschosswohnungen mit kleinen Wohneinheiten aufzunehmen. Die Verwaltung hat vorgeschlagen, die Vorstellungen des Stadtbezirksrates an den aktuellen Investor weiterzuleiten und deren Realisierbarkeit im Rahmen des Änderungsverfahrens zum Bebauungsplan zu überprüfen.
Die Überprüfung der Anfrage hat ergeben, dass die vom Stadtbezirksrat gewünschte Nutzung an dieser Stelle schwer umzusetzen ist:
-Der Anschluss des Gebietes erfolgt bereits über die vorhandene Erschließungsachse durch das Wohngebiet mit Einzel- und Doppelhäusern. Das vorhandene Straßennetz ist für den steigenden Bedarf an Parkplätzen und Verkehr zur Versorgung der betreuten Wohnformen nicht vorgesehen.
-Eine vorgeschlagene Nachverdichtung in Form des Geschosswohnungsbaus fügt sich hier nicht in die Eigenart der näheren Umgebung mit Einfamilien- und Reihenhäusern ein. Das im Bebauungsplan TH 19 vorgesehene verdichtete Wohnen auf dem Flurstück 528 wurde bereits aufgrund der mangelnden Nachfrage direkt nach dem Inkrafttreten des Bebauungsplanes in Reihenhausbebauung geändert.
Trotz weiter steigender Nachfrage nach altersbedingten Wohnformen wird dem Vorschlag des Stadtbezirksrates vom 16.09.2014 nicht gefolgt. Das zu untersuchende Gebiet ist aufgrund seiner Lage für die angefragte Nutzungsergänzung nicht geeignet. Die Verwaltung wird bei weiteren Gebietsentwicklungen im Stadtbezirk den Wunsch des Stadtbezirksrates weiterverfolgen und an geeigneter Stelle entstehende Nutzungen vorschlagen.
Empfehlung
Die Verwaltung empfiehlt die Aufstellung des Bebauungsplanes mit örtlicher Bauvorschrift „Parkkamp“, TH 23.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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425,5 kB
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2
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(wie Dokument)
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335,3 kB
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