Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Anfrage (öffentlich) - 15-00956

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Sachverhalt

Sachverhalt:


Laut Mitteilung der Verwaltung vom 13.10.2015 (Drs. 15-00912) wird die 124. Änderung des Flächennutzungplanes nur in Teilen durch das Amt für regionale Landesentwicklung (ArL) genehmigt. Nach dem bisherigen Kenntnisstand gehen die Mitglieder des Stadtbezirksrates davon aus, dass der Bebauungsplan "TH 22" von dieser Änderung abhängt und daher nur in Teilen rechtskräftig werden kann. In den nicht genehmigten Teilbereichen würde weiterhin das alte Baurecht gelten.

 

In diesem Zusammenhang bitten wir um die Beantwortung der folgenden Fragen:

 

1. Sollte es zu einer Klage gegen den Bescheid des ArLs kommen, würde dies den gesamten Bereich der 124. Flächennutzungsplanänderung betreffen oder nur den beanstandeten Teilbereich im Besitz der ansässigen Firmen?

 

2. Einige Mitglieder des Nds. Landtages sind der Ansicht, dass während eines solchen Klageverfahrens auch nach Ablauf der Veränderungssperre im Dezember keine Baugenehmigungen für dieses Gebiet erteilt werden dürfen. Ist das so korrekt?
 

Gez. Astrid Buchholz

 

Loading...

Erläuterungen und Hinweise