Rat und Stadtbezirksräte
Anfrage (öffentlich) - 15-00956
Grunddaten
- Betreff:
-
Auswirkungen der Teilgenehmigung der 124. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Braunschweig
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Anfrage (öffentlich)
- Federführend:
- 10 Fachbereich Zentrale Dienste
- Verantwortlich:
- Astrid Buchholz (BIBS) im Stadtbezirksrat 323
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Stadtbezirksrat im Stadtbezirk 323 Wenden-Thune-Harxbüttel
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Entscheidung
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02.11.2015
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Laut Mitteilung der Verwaltung vom 13.10.2015 (Drs. 15-00912) wird die 124. Änderung des Flächennutzungplanes nur in Teilen durch das Amt für regionale Landesentwicklung (ArL) genehmigt. Nach dem bisherigen Kenntnisstand gehen die Mitglieder des Stadtbezirksrates davon aus, dass der Bebauungsplan "TH 22" von dieser Änderung abhängt und daher nur in Teilen rechtskräftig werden kann. In den nicht genehmigten Teilbereichen würde weiterhin das alte Baurecht gelten.
In diesem Zusammenhang bitten wir um die Beantwortung der folgenden Fragen:
1. Sollte es zu einer Klage gegen den Bescheid des ArLs kommen, würde dies den gesamten Bereich der 124. Flächennutzungsplanänderung betreffen oder nur den beanstandeten Teilbereich im Besitz der ansässigen Firmen?
2. Einige Mitglieder des Nds. Landtages sind der Ansicht, dass während eines solchen Klageverfahrens auch nach Ablauf der Veränderungssperre im Dezember keine Baugenehmigungen für dieses Gebiet erteilt werden dürfen. Ist das so korrekt?
Gez. Astrid Buchholz
