Rat und Stadtbezirksräte
Beschlussvorlage - 15-00982
Grunddaten
- Betreff:
-
Auslegung der Fortschreibung des Abfallwirtschaftskonzeptes der Stadt Braunschweig
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 66 Fachbereich Tiefbau und Verkehr
- Beteiligt:
- 01 Fachbereich Zentrale Steuerung; 0600 Baureferat
- Verantwortlich:
- Leuer
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bauausschuss
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Vorberatung
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03.11.2015
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Erledigt
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Verwaltungsausschuss
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Entscheidung
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Beschlusskompetenz:
Die Beschlusskompetenz des Verwaltungsausschusses ergibt sich aus § 76 Abs. 2 S. 1 NKomVG. Im Sinne dieser Zuständigkeitsnorm handelt es sich bei der Entscheidung über die Auslegung der Fortschreibung des Abfallwirtschaftskonzeptes der Stadt Braunschweig um eine Angelegenheit, über die weder der Rat oder die Stadtbezirksräte zu beschließen haben noch der Oberbürgermeister zuständig ist. Daher besteht eine Beschlusszuständig-keit des Verwaltungsausschusses. Diese wurde auch nicht auf einen Ausschuss gemäß
§ 6 Hauptsatzung übertragen. Daher bleibt es bei der Zuständigkeit des Verwaltungs-ausschusses.
Erläuterung:
Das Kreislaufwirtschaftsgesetz des Bundes schreibt für die Kommunen in § 21 die Erstellung von Abfallwirtschaftskonzepten vor. In § 5 des Niedersächsischen Abfallgesetzes (Nds. AbfG) werden die Vorgaben konkretisiert. In § 5 Abs. 2 Nds. AbfG wird festgelegt, dass bei der Aufstellung und Fortschreibung von Abfallwirtschaftskonzepten die Behörden und Stellen, die als Träger öffentlicher Belange von dem Abfallwirtschaftskonzept berührt werden können, zu beteiligen sind. Die Entwürfe sind gemäß des Nds. AbfG für die Dauer von mindestens zwei Wochen öffentlich auszulegen.
Vertraglich ist die ALBA Braunschweig GmbH zur Erstellung der Abfallwirtschaftskonzepte für die Stadt verpflichtet. Zu diesem Zweck hat ALBA zunächst die Abteilung Abfall- und Ressourcenwirtschaft des Leichtweiß-Institutes der Technischen Universität Braunschweig (TU) beauftragt, ein Gutachten zu erstellen.
Wesentliche Zielsetzung des Gutachtens waren
- die Ermittlung wirtschaftlicher und ökologischer Potentiale und Entwicklung geeigneter Maßnahmen zu deren Ausschöpfung
- die Vorbereitung und Anpassung an gesetzliche, technische und organisatorische Entwicklungen.
In Zusammenarbeit zwischen der TU, ALBA und der Stadtverwaltung wurde dann das Abfallwirtschaftskonzept in zwei Teilen erstellt. Es untergliedert sich in einen Hauptteil mit dem umfassenden Gutachten der TU, in dem Ergebnisse und Handlungsempfehlungen ausführlich hergeleitet und in einer mehrseitigen Tabelle zusammengefasst werden, sowie einen ergänzenden Vorbericht der Stadt.
Die Handlungsempfehlungen des Hauptteils gehen in Teilen über den fünfjährigen Betrachtungszeitraum des AWIKO hinaus und zeigen perspektivisch auch mittel- bis langfristige, teilweise visionäre Möglichkeiten der zukünftigen Abfallwirtschaft auf.
In dem Vorbericht werden aus den weitreichenden Handlungsempfehlungen Schwerpunkthandlungsfelder mit Schwerpunktmaßnahmen herausgestellt.
Vorrangig werden diese im Hinblick auf eine kurzfristige Zielerreichung verfolgt.
Das Abfallwirtschaftskonzept wird nun zur Beteiligung der Träger öffentlicher Belange versendet und öffentlich für die Dauer von vier Wochen (die Mindestfrist beträgt zwei Wochen) ausgelegt werden, um den Interessierten ausreichend Möglichkeit zur Einsichtnahme und zum Vorbringen von Bedenken und Anregungen zu geben.
Anschließend wird denjenigen, die Anregungen und Bedenken vorgebracht haben, im Rahmen eines Erörterungstermins Gelegenheit zur Erörterung gegeben.
Abschließend wird das Abfallwirtschaftskonzept dem Rat im Frühjahr 2016 zur Beschlussfassung vorgelegt.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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5,1 MB
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