Rat und Stadtbezirksräte
Beschlussvorlage - 15-00952
Grunddaten
- Betreff:
-
Gewährung von Zuschüssen an Sportvereine - Sonstige Sportförderung / Übungsleiterentschädigungen
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 67 Fachbereich Stadtgrün und Sport
- Verantwortlich:
- Geiger
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Sportausschuss
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Vorberatung
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06.11.2015
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Erledigt
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Verwaltungsausschuss
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Vorberatung
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Erledigt
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Rat der Stadt Braunschweig
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Entscheidung
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17.11.2015
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Beschlussvorschlag
Beschluss:
„1. Die Verteilung der städtischen Übungsleiterentschädigungen im Jahr 2015 erfolgt abweichend von Ziffer 3.62 der Sportförderrichtlinien der Stadt Braunschweig durch die Verwaltung.
2. Abweichend von Ziffer 3.62 der Sportförderrichtlinien der Stadt Braunschweig werden im Jahr 2015 auch Trainer/innen, die über eine gültige DOSB-Lizenz verfügen, nebenamtlich tätig sind und für diese Tätigkeit vom Verein eine Vergütung erhalten, bei der Verteilung der städtischen Übungsleiterentschädigungen berücksichtigt.
3. Die in der Anlage unter den laufenden Ziffern 1 – 94 genannten Zuwendungen mit einer Gesamtsumme in Höhe von bis zu 47.049,96 € werden gewährt.“
Sachverhalt
Sachverhalt:
Begründung:
Gemäß Ziffer 3.62 der Sportförderrichtlinien der Stadt Braunschweig (Sportförderrichtlinien) kann die Stadt den Vereinen Zuschüsse bis zu einem Drittel der Entgelte für lizenzierte nebenamtliche Übungsleiter gewähren. Die Stadt zahlt auf prüffähigen Antrag den Gesamtbetrag für Übungsleiter an den Stadtsportbund Braunschweig e.V. (SSB), der die Verteilung dieser Zuwendung an die Vereine innerhalb des jeweils laufenden Haushaltsjahres vornimmt und hierüber Einzelverwendungsnachweise gegenüber der Stadt führt.
Der SSB hat die Verwaltung gebeten, die Verteilung der städtischen Übungsleiterentschädigungen ab dem Jahr 2015 selbst durchzuführen.
Die Verwaltung möchte dieser Bitte nachkommen und schlägt daher vor, abweichend von Ziffer 3.62 der Sportförderrichtlinien die Verteilung der städtischen Übungsleiterentschädigungen selbst vorzunehmen.
Berücksichtigt werden sollen alle Übungsleiter/innen, die im Besitz einer gültigen Lizenz des Deutschen Olympischen Sportbundes e.V. (DOSB) sind, im ersten Halbjahr 2015 nebenamtlich tätig waren und vom Verein für ihre Tätigkeit entsprechend vergütet wurden.
Eine Übersicht der verschiedenen Lizenztypen des DOSB ist der unter Tagesordnungspunkt 3.2 in der Sitzung des Sportausschusses der Stadt Braunschweig vom 6. November 2015 vorliegenden Mitteilung 15-00922 zu entnehmen.
Der DOSB stellt an die Ausbildung von Trainer/innen mindestens gleichwertige Anforderungen wie für die Ausbildung von Übungsleiter/innen. Insbesondere im Bereich der Wettkampfschulung, Talentsichtung- und förderung werden Trainer/innen weiterführende Ausbildungsinhalte vermittelt. Die Verwaltung schlägt daher vor, auch Trainer/innen mit einer gültigen DOSB-Lizenz bei der Verteilung der Übungsleiterentschädigungen zu berücksichtigen, sofern diese die anderen Voraussetzungen der Ausübung der Tätigkeit als nebenamtliche Kraft und der Vergütung durch den Verein erfüllen.
Zur Vorbereitung der Verteilung der Übungsleiterentschädigungen wurden alle Braunschweiger Sportvereine angeschrieben und um Auflistung der im Verein im ersten Halbjahr 2015 aktiv tätigen und entsprechend vergüteten nebenamtlichen Übungsleiter/innen und Trainer/innen, die im Besitz einer gültigen DOSB-Lizenz sind, gebeten. Um einen Gesamtüberblick zu erhalten, wurde darüber hinaus auch um Mitteilung der hauptamtlich tätigen Übungsleiter/innen und Trainer/innen mit DOSB-Lizenz sowie der Anzahl der im Verein vorhandenen folgenden DOSB-Lizenztypen bzw. DOSB-Lizenzvorstufen gebeten:
- Jugendleiter
- Vereinsmanager
- DOSB-Sportpysiotherapie
- Trainerassistent für den sportartspezifischen Breitensport/Leistungssport; Gruppenhelfer
- Übungsleiterassistent für den sportartübergreifenden Breitensport; Gruppenhelfer
- Jugendleiterassistent; Gruppenhelfer
Die Ergebnisse dieser Abfrage sind der oben genannten Mitteilung 15-00922 zu entnehmen.
Nach Prüfung der eingereichten Unterlagen wurde folgender Verteilschlüssel für die Berechnung der den Vereinen zustehenden städtischen Übungsleiterentschädigungen für das erste Halbjahr 2015 verwendet:
Die für die Verteilung der städtischen Übungsleiterentschädigungen im jeweiligen Kalenderhalbjahr zur Verfügung stehenden städtischen Mittel werden ins Verhältnis zu den insgesamt von den Vereinen gezahlten Vergütungen für anzuerkennende Übungsleiter/innen und Trainer/innen gesetzt.
Durch die Verwendung dieses Verteilschlüssels ist es möglich, alle Übungsleiter/innen bzw. Trainer/innen, die die Voraussetzungen erfüllen, zu gleichen Teilen berücksichtigen zu können.
Für das erste Halbjahr 2015 wurden in der Summe 445.317,32 € für die Vergütung von anerkannten Übungsleiter/innen und Trainer/innnen ermittelt. Die Anwendung des Verteilschlüssels ergibt unter Berücksichtigung der zur Verfügung stehenden Mittel für die Verteilung der städtischen Übungsleiterentschädigungen im ersten Halbjahr 2015 in Höhe von 47.050,00 € einen prozentualen Zuschuss in Höhe von 10,57 % an den jeweils vom Verein vergüteten Übungsleiterentschädigungen im ersten Halbjahr 2015.
Die in Ziffer 3.62 der Sportförderrichtlinien geregelte Höchstförderung von einem Drittel der Entgelte wird bei Anwendung dieses Verteilschlüssels eingehalten.
Die sich daraus ergebenden Zuschüsse für die Übungsleiterentschädigungen für das erste Halbjahr 2015 sind aus der Anlage zu entnehmen.
Haushaltsmittel in ausreichender Höhe für die Gewährung der beantragten Zuwendungen stehen im Teilhaushalt des Fachbereichs Stadtgrün und Sport zur Verfügung.
Die Zuständigkeit des Rates ergibt sich aus § 58 Abs. 1 Ziffer 2 NkomVG, da mit dem Beschluss von den Regelungen der Sportförderrichtlinien abgewichen wird.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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107,3 kB
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