Rat und Stadtbezirksräte
Beschlussvorlage - 15-00943
Grunddaten
- Betreff:
-
Gewährung von Zuschüssen an Sportvereine - Bau, Erweiterung und Instandsetzung von Sportstätten sowie Erwerb von Sportgeräten
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 67 Fachbereich Stadtgrün und Sport
- Verantwortlich:
- Geiger
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
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●
Erledigt
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Sportausschuss
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Entscheidung
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06.11.2015
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Beschlussvorschlag
Beschluss:
„Den folgenden Antragsstellern werden unter dem Vorbehalt einer gesicherten Gesamtfinanzierung und einer positiven Prüfung durch die zuständigen Fachabteilungen folgende Zuschüsse mit einer Gesamtsumme in Höhe von bis zu 83.937,26 € gewährt.
1. Braunschweiger Judo-Club e.V. (San. Sanitärbereich) bis zu 6.033,69 €
2. BTSV Eintracht e.V. (Reparaturarbeiten Skihütte) bis zu 9.553,90 €
3. FC Wenden 1920 e.V. (Heizungsanlage–Zuschusserweiterung)bis zu 3.570,31 €
4. Freie Turnerschaft Braunschweig e.V. (San. Toiletten) bis zu 9.000,00 €
5. RuF v. 1912 Braunschweig e.V. (Erneuerung Reitplatz Springen) bis zu 21.235,00 €
6. Sportverein Kralenriede 1922 e.V. (Erneuerung Treppe) bis zu 8.182,36 €
7. PSV Braunschweig e.V. 1921 (Bau behindertengerechte Toilette) bis zu 26.362,00 €“
Sachverhalt
Sachverhalt:
Gemäß Ziffer 3.2 der Sportförderrichtlinien der Stadt Braunschweig kann die Stadt für den Bau, die Erweiterung und Instandsetzung von vereinseigenen Sportstätten oder Teilen von Sportstätten wie z.B. Sportfunktionsgebäuden, die im Eigentum bzw. im Erbbaurecht von Sportvereinen stehen, sowie für den Erwerb von Sportgeräten, die unmittelbar der Ausübung des Sports dienen, Zuwendungen gewähren.
Der Verwaltung liegen folgende Zuschussanträge von Sportvereinen mit einem Förderumfang von insgesamt 83.937,26 € vor:
Zu lfd. Nr. 1 Braunschweiger Judo-Club e.V.
(Priorität II - sonstige Instandsetzung)
Der Verein beantragt für Sanierungsarbeiten im Sanitärbereich der vereinseigenen Sporthalle mit voraussichtlichen zuwendungsfähigen Gesamtausgaben in Höhe von 13.619,55 € eine städtische Zuwendung in Höhe von 6.033,69 €. Der Zuschussantrag wurde mit Beschluss des Sportausschusses der Stadt Braunschweig in der Sitzung vom 6. Mai 2015 bis zu einer endgültigen Entscheidung des Landessportbundes Niedersachsen e.V. (LSB) über die Gewährung einer Zuwendung zurückgestellt. Eine Antragsstellung des Vereins beim Stadtsportbund Braunschweig e.V. (SSB) als zuständiger Stelle für die Antragsbearbeitung von LSB-Zuschüssen ist erfolgt. Eine Entscheidung über die Bewilligung des LSB-Zuschusses wird voraussichtlich im Dezember dieses Jahres erfolgen. Um den Verein bei der Umsetzung der Maßnahme zeitnah unterstützen zu können, schlägt die Verwaltung vor, einen städtischen Zuschuss in Höhe von bis zu 6.033,69 € (44,30 %) unter dem Vorbehalt einer gesicherten Gesamtfinanzierung zu gewähren.
Zu lfd. Nr. 2 BTSV Eintracht e.V.
(Priorität II - sonstige Instandsetzung)
Der Verein beantragt für diverse Arbeiten an der vereinseigenen Skihütte (Verlängerung eines Strom-Netzanschlusses, Dachreparatur der als Lagerraum genutzten Garage, Dachreparatur des Hauptdaches und Erneuerung der Fenster im Keller) mit voraussichtlichen zuwendungsfähigen Gesamtausgaben in Höhe von 20.053,90 € eine städtische Zuwendung in Höhe von 9.553,90 €. Es ist möglich, dass der Verein eine zusätzliche Förderung durch einen LSB-Zuschuss erhalten kann. Eine Entscheidung diesbezüglich ist jedoch noch nicht gefallen. Da der Beginn der Maßnahme vor Einbruch des Winters nach Aussage des Vereins erforderlich ist, schlägt die Verwaltung vor, einen städtischen Zuschuss in Höhe von 9.553,90 € (47,64 %) als Fehlbedarfsfinanzierung zu gewähren. Dadurch könnte der städtische Zuschuss im Falle einer zusätzlichen Förderung durch den LSB vollständig um den betreffenden Betrag gemindert werden.
Zu lfd. Nr. 3 FC Wenden 1920 e.V.
(Priorität II - sonstige Instandsetzung)
Mit Bescheid vom 21. Oktober 2014 hat die Stadt Braunschweig dem FC Wenden 1920 e.V. gemäß Beschluss des Sportausschusses vom 20. Oktober 2014 einen Zuschuss in Höhe von bis zu 37.356,44 € für die Erneuerung der Heizungs- und Duschanlage im vereinseigenen Sportheim, Hauptstraße 46B in 38110 Braunschweig mit voraussichtlichen zuwendungsfähigen Gesamtausgaben in Höhe von 74.712,88 € gewährt. Nunmehr hat der Verein mitgeteilt, dass sich die Gesamtausgaben durch weitere, vorher nicht absehbare, erforderliche Arbeiten um 7.140,63 € auf 81.853,51 € erhöht haben. Der Verein kann die Mehrausgaben nicht vollständig allein tragen und beantragt daher eine Erhöhung der bisher gewährten Zuschusssumme um 3.570,31 €. Da die finanzielle Mehrbelastung nicht vor Beginn der Maßnahme festgestellt werden konnte, schlägt die Verwaltung vor, den bisher gewährten Zuschuss in Höhe von 37.356,44 € um 3.570,31 € auf insgesamt 40.926,75 € zu erhöhen (50 %).
Zu lfd. Nr. 4 Freie Turnerschaft Braunschweig e.V.
(Priorität II - sonstige Instandsetzung)
Der Verein beantragt für die Sanierung der Toiletten im Erdgeschoss des Hauptgebäudes auf der vereinseigenen Sportanlage mit voraussichtlichen zuwendungsfähigen Gesamtausgaben in Höhe von 18.000,00 € eine städtische Zuwendung in Höhe von 9.000,00 €. Der Zuschussantrag wurde mit Beschluss des Sportausschusses der Stadt Braunschweig in der Sitzung vom 6. Mai 2015 bis zu einer endgültigen Entscheidung des LSB über die Gewährung einer Zuwendung zurückgestellt. Eine Antragsstellung des Vereins beim SSB als zuständiger Stelle für die Antragsbearbeitung von LSB-Zuschüssen ist erfolgt. Im betreffenden Gebäude existieren auch Räume, die nicht ausschließlich einer sportlichen Nutzung unterliegen. Gemäß Ziffer 2.3 der Sportförderrichtlinien der Stadt Braunschweig muss die beantragte Förderung sportlichen Zwecken dienen. Förderfähig sind somit Maßnahmen, die unmittelbar mit der Ausübung von Sport verbunden sind. Diese Voraussetzung kann für die beabsichtigte Maßnahme bestätigt werden, so dass diese in vollem Umfang gefördert werden könnte. Der LSB hingegen setzt bei der Zuschussbedarfsermittlung die nicht ausschließlich sportlich genutzten Räumlichkeiten ins Verhältnis zur im Grundriss angegebenen Gesamtfläche des betreffenden Gebäudes. Die vom Antragssteller angegebenen voraussichtlichen zuwendungsfähigen Gesamtausgaben werden um den sich hieraus ergebenen Prozentwert der nicht ausschließlich sportlich genutzten Räumlichkeiten gemindert. Für die Maßnahme der Freien Turnerschaft Braunschweig e.V. bedeutet dies, dass der LSB von voraussichtlichen zuwendungsfähigen Gesamtausgaben in Höhe von 9.867,60 € ausgeht. Die Gewährung eines städtischen Zuschusses in Höhe von 9.000,00 € würde somit nach Ansicht des LSB dazu führen, dass ein LSB-Zuschuss entbehrlich ist, da die vom LSB anerkannten voraussichtlichen zuwendungsfähigen Gesamtausgaben durch den städtischen Zuschuss und den Eigenanteil des Vereins bereits gedeckt wären. Fakt ist jedoch, dass die Freie Turnerschaft Braunschweig e.V. für die ordnungsgemäße Durchführung der Maßnahme 18.000,00 € aufwenden muss. Daher schlägt die Verwaltung vor, den Verein mit der Gewährung eines städtischen Zuschusses in Höhe von 9.000,00 € (50 %) zu unterstützen.
Zu lfd. Nr. 5 Reit und Fahrverein v. 1912 Braunschweig e.V.
(Priorität II - sonstige Instandsetzung)
Der Verein beantragt für die Erneuerung des Springplatzbodens auf der vereinseigenen Reitsportanlage mit voraussichtlichen zuwendungsfähigen Gesamtausgaben in Höhe von 51.765,00 € eine städtische Zuwendung in Höhe von 21.235,00 €. Der Zuschussantrag wurde mit Beschluss des Sportausschusses der Stadt Braunschweig in der Sitzung vom
6. Mai 2015 bis zu einer endgültigen Entscheidung des LSB über die Gewährung einer Zuwendung zurückgestellt. Eine Antragsstellung des Vereins beim SSB als zuständiger Stelle für die Antragsbearbeitung von LSB-Zuschüssen ist erfolgt. Eine Entscheidung über die Bewilligung des LSB-Zuschusses wird voraussichtlich noch in diesem Jahr getroffen. Um den Verein bei der Umsetzung der Maßnahme zeitnah unterstützen zu können, schlägt die Verwaltung vor, einen städtischen Zuschuss in Höhe von bis zu 21.235,00 € (41,02 %) unter dem Vorbehalt einer gesicherten Gesamtfinanzierung zu gewähren.
Zu lfd. Nr. 6 Sportverein Kralenriede 1922 e.V.
(Priorität II - sonstige Instandsetzung)
Der Verein beantragt für die Erneuerung der Treppe zum vereinseigenen Sportheim mit voraussichtlichen zuwendungsfähigen Gesamtausgaben in Höhe von 8.182,36 € einen städtischen Zuschuss in voller Höhe. Die Treppe zum vereinseigenen Sportheim ist abgängig und eine Erneuerung erforderlich. Der Verein wird den Abriss übernehmen, für den Neubau der Treppe können jedoch keine weiteren Eigenmittel aufgewendet werden. Die Verwaltung schlägt deshalb vor, im Rahmen einer Fehlbedarfsfinanzierung eine Zuwendung in Höhe von 100 % der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben in Höhe von bis zu 8.182,36 € zu gewähren, da die Zweckerfüllung nur bei Übernahme sämtlicher Ausgaben möglich ist. Dies ist gemäß § 3 Abs. 3 der Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen aus Haushaltsmitteln der Stadt Braunschweig zulässig.
Zu lfd. Nr. 7 PSV Braunschweig e.V. 1921
(Priorität IV - Bauliche Erweiterung und Neubau)
Der Verein beantragt für den Bau einer behindertengerechten Toilette mit Dusche und Umkleidemöglichkeit mit voraussichtlichen zuwendungsfähigen Gesamtausgaben in Höhe von 72.550,00 € eine städtische Zuwendung in Höhe von 26.362,00 €. Der Zuschussantrag wurde mit Beschluss des Sportausschusses der Stadt Braunschweig in der Sitzung vom
6. Mai 2015 bis zu einer endgültigen Entscheidung des LSB über die Gewährung einer Zuwendung zurückgestellt. Eine Antragsstellung des Vereins beim SSB als zuständiger Stelle für die Antragsbearbeitung von LSB-Zuschüssen ist erfolgt. Eine Entscheidung über die Bewilligung des LSB-Zuschusses wird voraussichtlich noch in diesem Jahr getroffen. Um den Verein bei der Umsetzung der Maßnahme zeitnah unterstützen zu können, schlägt die Verwaltung vor, einen städtischen Zuschuss in Höhe von bis zu 26.362,00 € (36,34 %) unter dem Vorbehalt einer gesicherten Gesamtfinanzierung zu gewähren.
Ausreichende Haushaltsmittel für die Gewährung der beantragten Zuwendungen stehen im Teilhaushalt des Fachbereichs Stadtgrün und Sport zur Verfügung.
