Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - 15-00924

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschluss:

 

Dem Stadtsportbund Braunschweig e.V. werden im Jahr 2015 zur Finanzierung folgender Aufgaben bzw. Projekte Zuwendungen in einer Gesamthöhe von bis zu 79.788,18 € gewährt:

 

- Sportregion:                                     bis zu   4.407,00 €

- Sportjugend:                                                          bis zu 47.681,18 €

- Deutsches Sportabzeichen:                          3.300,00 €

- Braunschweiger Modell/Sportartenkarussell und         

  Bewegungswerkstatt West:                     bis zu 24.400,00 €„
 

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Die Stadt Braunschweig gewährt gemäß Ziffer 3.6 der Sportförderrichtlinien der Stadt Braunschweig (Sportförderrichtlinien) auf Antrag Zuwendungen.

 

Mit Schreiben vom 4. Juni 2015 hat der Stadtsportbund Braunschweig e.V. (SSB) unter anderem einen Antrag auf Bezuschussung des Geschäftsstellenbetriebs sowie der Aufwendungen für die Sportjugend und des Sportabzeichens im Jahr 2015 gestellt. Das Antragsschreiben ist als Anlage 1 beigefügt.

  

Den vorliegenden Antragsunterlagen war ein Kosten- und Finanzierungsplan für den Betrieb der Geschäftsstelle im Jahr 2015 beigefügt. Dieser beinhaltete auch die voraussichtlichen Einnahmen und Ausgaben der Sportregion und einzelner, vom SSB initiierter Projekte im Jahr 2015.

 

Durch die vorgelegten Unterlagen konnte der Zuschussbedarf im Bereich des Geschäftsstellenbetriebs ermittelt und dem Sportausschuss in seiner Sitzung am 13. Juli 2015 zur Beratung vorgelegt werden. Dem SSB wurde in Folge dessen ein städtischer Zuschuss in Höhe von bis zu 85.022,65 € für den Betrieb der Geschäftsstelle im Jahr 2015 gewährt.


Für die Bereiche der Sportjugend, des Deutschen Sportabzeichens, der Sportregion und der vom SSB im Jahr 2015 durchgeführten Projekte wurden weitere Unterlagen benötigt, die nunmehr eingegangen sind und geprüft wurden.

 


Der Stadtsportbund wird gebeten, den Zuschussantrag für das Jahr 2016 zeitnah nach Verabschiedung des städtischen Haushalts 2016 zu stellen. Er wird außerdem darum gebeten, sich vor dem Hintergrund der städtischen Finanzlage bei seiner Wirtschaftsplanung für das Jahr 2016 vorsorglich auf einen geringeren städtischen Zuschuss einzustellen.

 

Sportregion:

 

Der Landessportbund Niedersachsen e.V. (LSB) hat eine Kooperation der 48 Kreis- und Stadtsportbünde in Niedersachsen zu 17 Sportregionen vorgeschrieben. Dies beeinhaltet auch einen Zusammenschluss des SSB mit den Kreissportbünden Wolfenbüttel und Goslar.

 

In den Sportregionen soll laut LSB eine sportbundübergreifende Bearbeitung der Handlungsfelder Bildung, Sportjugend, Sportentwicklung und Vereinsentwicklung (Organisationsentwicklung) durch hauptberufliche Sportreferenten erfolgen. Durch die Schaffung der Sportregionen soll allen niedersächsischen Sportvereinen die gleiche Servicequalität geboten werden.

 

Es ist aus Sicht der Verwaltung nicht zielführend, dass Umstrukturierungen in diesem Umfang ohne vorherige Erörterung mit den Kommunen vorgenommen werden. 

 

Nach Prüfung der Unterlagen und nach Mitteilung des LSB wurde festgestellt, dass der SSB einen Anteil in Höhe von 8.814,00 € für die im Rahmen dieser Sportregion anfallenden Aufwendungen zu tragen hat.


Eine vollständige Deckung der im Rahmen dieser vorgegebenen Sportregion entstehenden Aufwendungen durch den LSB erfolgt nicht. Um den SSB zu unterstützen, wird vorgeschlagen, eine städtische Zuwendung in Höhe von bis zu 4.407,00 € (50 %) in Form einer Anteilsfinanzierung für den vom SSB zu tragenden Anteil an den Regionsaufwendungen zu gewähren.

 

Sportjugend:

 

Gemäß den der Verwaltung vorliegenden Unterlagen existiert im Bereich der Sportjugend des SSB ein Fehlbetrag in Höhe von 47.681,18 zur Deckung der voraussichtlichen zuwendungsfähigen Gesamtausgaben in Höhe von 204.036,18 €. Der maßgebliche Kosten- und Finanzierungsplan ist als Anlage 2 beigefügt.

 

Die Verwaltung schlägt vor, dem SSB einen Zuschuss in Höhe von bis zu 47.681,18 € in Form einer Anteilsfinanzierung für die Aufgaben der Sportjugend im Jahr 2015 zu gewähren. Das sind 23,37 % der voraussichtlichen zuwendungsfähigen Gesamtausgaben in Höhe von 204.036,18 €.

 

Es ist festzuhalten, dass Aufgaben wie die Abnahme der Jugendleitercard (JuLeiCA) und die Jugenderholung nicht schwerpunktmäßig dem Bereich Sport zuzuordnen sind. In welchem Umfang und welchem Wege eine Förderung der Sportjugend im Jahr 2016 erfolgt, wird noch zu entscheiden sein.

 

Deutsches Sportabzeichen (DSA):

 

Gemäß Ziffer 3.63 der Sportförderrichtlinien unterstützt die Stadt Braunschweig die Sportabzeichenaktionen durch die Gewährung von Zuwendungen an den SSB.

 

In den letzten Jahren hat der SSB für die Abnahme des DSA einen städtischen Zuschuss in Höhe von bis zu 10.800,00 € erhalten.

 


Das DSA ist eine Auszeichnung des Deutschen Olympischen Sportbundes e.V. (DOSB). Die Abnahme des DSA und Begleichung der entstehenden Aufwendungen obliegt somit in erster Linie dem DOSB und seiner angeschlossenen Mitgliedsverbände. Ein den Aufbau des DOSB darstellendes Organigramm ist als Anlage 3 beigefügt. Der LSB als Mitgliedsverband des DOSB zahlt dem SSB einen Kostenbeitrag in Höhe von 0,50 € je DSA. Die erwachsenen Probanden zahlen 3,00 € je DSA. Diese Gelder verbleiben beim SSB.

 

Auf Basis der vom SSB gemeldeten Anzahl der abgenommenen DSA der letzten Jahre konnten folgende finanzielle Unterstützungen der Stadt je DSA ermittelt werden:

 

Jahr

2012

2013

2014

Anzahl der DSA

828

633

825

Förderung je DSA

13,04 €

17,06 €

13,09 €

 

Eine Beibehaltung der bisherigen Förderpraxis würde nach Ansicht der Verwaltung im Vergleich zur finanziellen Beteiligung des LSB eine unverhältnismäßig hohe städtische Förderung bedeuten.

 

Die Verwaltung schlägt daher vor, einen städtischen Zuschuss in Höhe von 3.300,00 € als Festbetragsfinanzierung zu gewähren. Unter Berücksichtigung der Anzahl der im Jahr 2014 abgenommenen DSA ergibt sich eine städtische Förderung in Höhe von 4,00 € je DSA.

 

Wie die Auswertung der bundesweiten Förderpraxis von Sportbünden in Städten unserer Größenordnung zeigt, liegt der vorgeschlagene Zuschussbetrag noch immer im Spitzenfeld der befragten Städte.

 

„Braunschweiger Modell/Sportartenkarussell“ und „Bewegungswerkstatt West“:

 

Der SSB führt seit mehreren Jahren die Projekte „Braunschweiger Modell“ und „Bewegungswerkstatt West“ durch. Die Projektbeschreibungen des SSB sind als Anlage 4 und Anlage 5 beigefügt.

 

Es wird darauf hingewiesen, dass das Projekt „Bewegungswerkstatt-West“ laut Aussage des SSB auf Wunsch der Stadtverwaltung konzipiert wurde. Die Durchführung dieses Projektes orientiert sich an gemeinsam entwickelten Modulen.

 

Die hohe Inanspruchnahme der Projekte hat im Jahr 2014 dazu geführt, die wöchentliche Arbeitszeit der zuständigen Mitarbeiterin von 30 auf 39 Stunden erhöhen zu müssen. Dieser Stundenumfang ist auch im Jahr 2015 erforderlich.


Es ist dem SSB gelungen, unter anderem Spenden in Höhe von 19.500,00 € einzuwerben, die zur Deckung der im Rahmen der Projektdurchführung anfallenden Personalkosten der zuständigen Mitarbeiterin genutzt werden. Es verbleibt jedoch ein Fehlbetrag in Höhe von 24.400,00 €, für den der SSB eine städtische Zuwendung beantragt.

 

Um den SSB bei der Durchführung dieser Projekte zu unterstützen, schlägt die Verwaltung vor, eine städtische Zuwendung in Höhe von bis zu 24.400,00 € für die Personalaufwendungen im Bereich der Projekte „Braunschweiger Modell/Sportartenkarussell“ und „Bewegungswerkstatt West“ als Fehlbedarfsfinanzierung zu gewähren.

 


Zusammenfassung

 

Insgesamt würde der SSB somit eine Förderung in Höhe von 164.810,83 € für das Jahr 2015 erhalten (Beschluss vom 13. Juli 2015 sowie diese Beschlussvorlage). Die Verwaltung hebt hervor, dass damit der im städtischen Haushalt veranschlagte Betrag von 140.000 € deutlich aufgestockt wurde. Ob der Haushaltsansatz für 2016 gehalten werden kann, ist offen. Mit einer erneuten Überschreitung des Haushaltsansatzes sollte keinesfalls gerechnet werden.

 

Ausreichende Haushaltsmittel für die Gewährung der beantragten Zuwendungen stehen im Teilhaushalt des Fachbereichs Stadtgrün und Sport zur Verfügung.
 

 

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