Rat und Stadtbezirksräte
Beschlussvorlage - 15-00917
Grunddaten
- Betreff:
-
Gewährung von Zuschüssen an Sportvereine – Förderung des Vereinssportbetriebes
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 67 Fachbereich Stadtgrün und Sport
- Verantwortlich:
- Geiger
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Sportausschuss
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Entscheidung
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06.11.2015
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Beschlussvorschlag
Beschluss:
„Den genannten Antragstellern werden im Rahmen der Vereinskooperation mit dem Ziel der Bereitstellung einer neuen Heimstätte für den Welfen-SC Braunschweig e.V. folgende Zuwendungen mit einer Gesamtsumme in Höhe von bis zu 19.500,00 € gewährt:
1. SSC Germania 08 e.V. bis zu 10.000,00 €
2. Welfen-SC Braunschweig e.V. bis zu 9.500,00 €“
Sachverhalt
Sachverhalt:
Gemäß Ziffer 3.44 der Sportförderrichtlinien der Stadt Braunschweig können bei Vereinszusammenschlüssen sowie bei Vereinskooperationen mit dem festen Ziel der mittelfristigen Fusion in einem oder mehreren Haushaltsjahren Zuwendungen zur Verfügung gestellt werden. Dies gilt nicht für Spielgemeinschaften. Die Höhe der Zuwendung wird im Einzelfall festgelegt.
Unter Beachtung der Sportförderrichtlinien wird die Gewährung folgender beantragter Zuwendungen vorgeschlagen:
SSC Germania 08 e.V.:
Der Welfen-SC Braunschweig e.V. (Welfen-SC) ist ab dem 1. Januar 2016 nicht mehr Nutzer der Sportanlage Rote Wiese. Um die Vereinsexistenz nicht zu gefährden, haben die Vereinsverantwortlichen des Welfen-SC mit Unterstützung der Verwaltung nach einer neuen Heimstätte gesucht.
Der SSC Germania 08 e.V. (SSC) kennt die Situation aus eigener Erfahrung, kann eigene Ressourcen einbringen und hat dem Welfen-SC deshalb eine Kooperation vorgeschlagen. Der Welfen-SC kann die Gymnastikhalle des SSC zur Durchführung seines Sportbetriebes nutzen. Darüber hinaus beabsichtigt der SSC von der Braunschweiger Schützengesellschaft 1545 weitere Räumlichkeiten zur Schaffung einer Geschäftsstelle für den Welfen-SC und eines weiteren Umkleidebereichs anzumieten. Die Räumlichkeit für die Geschäftsstelle wird dem Welfen-SC in Form einer Untervermietung überlassen. Der neu entstehende Umkleidebereich wird dem Welfen-SC vom SSC zur Mitbenutzung zur Verfügung gestellt.
Für die im Zuge dieser Kooperation notwendigen Umbaumaßnahmen der neu angemieteten Räumlichkeiten mit voraussichtlichen zuwendungsfähigen Gesamtausgaben in Höhe von 12.660,00 € beantragt der SSC einen städtischen Zuschuss in Höhe von 10.000,00 €. Die Bauzeichnung ist als Anlage beigefügt. Um die Bereitschaft des SSC zu würdigen, dem Welfen-SC im Wege der Vereinskooperation eine neue Heimstätte zur Weiterführung des Vereinsbetriebes zu ermöglichen, schlägt die Verwaltung vor, im Rahmen einer Fehlbedarfsfinanzierung eine städtische Zuwendung in Höhe von bis zu 10.000,00 €
(78,99 %) zu gewähren.
2. Welfen-SC Braunschweig e.V.:
Durch die Nutzung der Gymnastikhalle des SSC im Zuge der unter Ziffer 1 beschriebenen Kooperation der beiden Vereine benötigt der Welfen-SC für die Aufrechterhaltung des Sportbetriebes der Judo-Abteilung 160 qm Judo-Matten und eine Weichbodenmatte.
Die voraussichtlichen zuwendungsfähigen Gesamtausgaben für den Erwerb dieser Sportgeräte betragen nach Angaben des Antragstellers 11.500,00 €. Aufgrund der begrenzten eigenen finanziellen Möglichkeiten beantragt der Welfen-SC einen städtischen Zuschuss in Höhe von 9.500,00 €.
Alternativen in Form von bereits mit Judo-Matten ausgestatteten Hallen stehen momentan nicht zur Verfügung. Da die Mitgliederanzahl der Judo-Abteilung ca. ein Drittel der Gesamtzahl der Vereinsmitglieder ausmacht und eine Auflösung der Judo-Abteilung somit die Vereinsexistenz gefährden würde, schlägt die Verwaltung vor, im Rahmen einer Fehlbedarfsfinanzierung eine städtische Zuwendung in Höhe von bis zu 9.500,00 €
(82,61 %) zu gewähren.
Es ist insgesamt festzuhalten, dass von der geplanten Kooperation ein Impuls für die anderen Braunschweiger Sportvereine ausgehen kann, die Zusammenarbeit und den Zusammenhalt untereinander zu stärken, um dadurch der Braunschweiger Bevölkerung ein breiteres Sportangebot zu bieten. Damit wird auch der Sportstandort Hamburger Straße weiter gestärkt.
Ausreichende Haushaltsmittel für die Gewährung der beantragten Zuwendungen stehen im Teilhaushalt des Fachbereichs Stadtgrün und Sport zur Verfügung.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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571,7 kB
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