Rat und Stadtbezirksräte
Beschlussvorlage - 15-00975
Grunddaten
- Betreff:
-
Haushaltsvollzug 2015 hier: Zustimmung zu über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen bzw. Verpflichtungsermächtigungen gemäß §§ 117 und 119 Abs. 5 NKomVG
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 20 Fachbereich Finanzen
- Verantwortlich:
- Schlimme
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Finanz- und Personalausschuss
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Vorberatung
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05.11.2015
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Erledigt
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Verwaltungsausschuss
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Vorberatung
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Erledigt
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Rat der Stadt Braunschweig
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Entscheidung
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17.11.2015
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Ergebnishaushalt / Finanzhaushalt
1. Teilhaushalt Fachbereich Finanzen
Zeile 26Baumaßnahmen
Projekt4E.210091 Lessinggymnasium, Sanierung
Sachkonto421110 Grundstücke und baul. Anlagen - Instandhaltungen
787110 Hochbaumaßnahmen Projekte
Bei dem o. g. Projekt wird eine überplanmäßige Auszahlung in Höhe von 308.200,00 € beantragt.
Haushaltsansatz 2015 (Aufwand)454.800,00 €
Haushaltsansatz 2015 (Investiv)2.568.400,00 €
Haushaltsvorgriff (Investiv)232.800,00 €
überplanmäßig beantragt (Aufwand):251.200,00 €
überplanmäßig beantragt (Investiv):57.000,00 €
(neu) zur Verfügung stehende Haushaltsmittel 3.564.200,00 €
Die Sanierung des Lessinggymnasiums wird seit 2012 in zwei Bauabschnitten durchgeführt. Hierzu hat der Bauausschuss am 24. April 2012 und 6. November 2012 entsprechende Objekt- und Kostenfeststellungsbeschlüsse gefasst; die festgestellten Gesamtkosten betrugen 4.692.400 € (1. BA) sowie 5.000.000 € (2. BA) - vgl. Ds 15202/12 und 15654/12 -. Die letzten Teilmaßnahmen des Vorhabens werden zum Jahresende 2015 abgeschlossen sein.
Im letzten Viertel der Bauphase hat sich gezeigt, dass Baupreissteigerungen bei bestimmten Gewerken zu Mehrkosten in einer Gesamthöhe von ca. 250.000 € führen werden. Von der Preisteigerung waren und sind insbesondere die Gewerke Trockenbau (Innenwände und Akustikdecken), Stahl- und Glasbau (Fenster, Fassaden) sowie die Wärmedämmung betroffen. Hier schlugen vor allem die seit 2012, als die Kostenberechnungen erstellt worden sind, eingetretenen Preissteigerungen gemäß statistischem Baupreisteigerungsindex zu Buche.
Die Mehrkosten in Höhe von 250.000 € betragen gegenüber den 2012 festgestellten Gesamtkosten 2,5 %. Um die Schlussrechnungen begleichen zu können, ist es erforderlich, die fehlenden Mittel überplanmäßig bereitzustellen.
Von der im geltenden Investitionsprogramm im Finanzplanungsjahr 2016 eingeplanten Schlussrate i. H. v. 291.000 € wurde bereits durch Ratsbeschluss vom 21. Juli 2015 der investive Anteil i. H. v. 232.800 € im Wege eines Haushaltsvorgriffs überplanmäßig bereit-gestellt. Da geplant ist, sämtliche Bauleistungen bis zum Jahresende 2015 zu erbringen, ist auch der Aufwandsanteil der Schlussrate 2016 i. H. v. 58.200 € noch in diesem Jahr überplanmäßig erforderlich. Die Finanzrate 2016 kann somit entfallen. Zur Haushaltslesung soll die entsprechende Anpassung der Finanzrate 2016 erfolgen.
Deckungsmittel stehen aus eingesparten Mitteln bei folgenden Projekten zur Verfügung:
Art der Deckung | Projekt / Maßnahme/ Kostenart | Bezeichnung | Betrag |
Minderauszahlungen | 4E.210099 / 787110 | Lessinggymnasium, Anbau Aula/ Hochbaumaßnahmen Projekte | 32.000,00 € |
Minderaufwendungen | 4E.210099 / 421110 | Lessinggymnasium, Anbau Aula/ Instandhaltungen | 218.000,00 € |
Minderaufwendungen | 4E.210040/ | Salve Hospes, Dachsanierung Grundstücke und bauliche Anlagen/ Instandhaltungen | 19.200,00 € |
Minderaufwendungen | 4E.210092/ 421110 | Salve Hospes, Brandschutzmaßnahmen/ Grundstücke und bauliche anlagen/ Instandhaltung | 14.000,00 € |
Minderauszahlungen | 4E.210113 / 787110 | GS Hohestieg, Einrichtung Ganztagsbetrieb/ Grundstücke und bauliche Anlagen/ Hochbaumaßnahmen Projekte | 25.000,00 € |
Ergebnishaushalt
1. Teilhaushalt Fachbereich Tiefbau und Verkehr
Zeile 15Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen
Projekt4S.660012 FB 66- Programm Radwege/Neubau
Sachkonto421210 Aufwendungen für Unterhaltung des Infrastrukturvermögens
Bei dem o. g. Projekt werden überplanmäßige Aufwendungen in Höhe von 100.000,00 € beantragt.
Haushaltsansatz 2015 (Aufwand)100.000,00 €
Haushaltsansatz 2015 (Investiv)150.000,00 €
überplanmäßig beantragt (Aufwand)100.000,00 €
(neu) zur Verfügung stehende Haushaltsmittel:350.000,00 €
Um eine bessere Verzahnung des Radverkehrs mit dem ÖPNV als auch um eine generelle Attraktivitätssteigerung des Radverkehrs zu generieren, ist es notwendig im Stadtgebiet weitere Fahrradabstellanlagen unter anderem an besonders frequentierten ÖPNV-Haltestellen aufzustellen. Für diesen Zweck wurden auch Finanzmittel im Projekt „Aufwandszuschüsse Verkehrs-GmbH (4S.660016)“ bereit gestellt.
Es wurde bei der Finanzplanung davon ausgegangen, dass die Fahrradabstellanlagen auf Flächen der Verkehrs-GmbH errichtet werden und entsprechende Zuschüsse gezahlt werden. Die überwiegende Zahl der Fahrradabstellanlagen soll jedoch auf städtischen Flächen aufgestellt werden, sodass die aufzustellenden Anlagen sich auch im Eigentum der Stadt befinden. Die Finanzierung erfolgt aus dem Projekt „FB 66- Programm Radwege/Neubau (4S.660012)“.
Zur Deckung dieses Finanzbedarfes können auf dem Projekt „Aufwandszuschüsse Verkehrs-GmbH (4S.660016)“ die nicht benötigten Finanzmittel herangezogen werden.
Art der Deckung | Projekt / Finanzposition | Bezeichnung | Betrag |
Minderaufwendungen
| 4S.660016 / 421210 | Aufwandszuschüsse Verkehrs-GmbH / Aufwendungen für die Unterhaltung des Infrastrukturvermögens | 100.000,00 € |
Finanzhaushalt
1. Teilhaushalt Fachbereich Tiefbau und Verkehr
Zeile 26Baumaßnahmen
Projekt5E.660109 Hennebergbrücke / Ersatzneubau
Sachkonto787210 Tiefbaumaßnahmen Projekte
Bei dem o. g. Projekt wird eine überplanmäßige Verpflichtungsermächtigung in Höhe von 370.000,00 € beantragt.
Verpflichtungsermächtigung (VE) 2015 zu Lasten 2016380.000,00 €
überplanmäßig beantragte VE:370.000,00 €
(neu) zur Verfügung stehende VE:750.000,00 €
Aufgrund des schlechten Bauwerkszustandes musste die Hennebergbrücke gesperrt werden. Da eine Sanierung nicht wirtschaftlich ist, wurde der Neubau der Brücke projektiert.
Die Brücke ist ein wichtiger Bestandteil des Fahrrad- und Fußwegenetzes und befindet sich in der Verlängerung des Fahrradstraßensystems des östlichen Ringgebiets. Im Zuge des Neubaus ist auch der Abriss der alten Brücke vorgesehen. Dieser Abriss ist erforderlich, um die Verkehrssicherheit auf der Oker dauerhaft zu erhalten. Auch bei einer Verschiebung des Projektes wäre ein Brückenabriss in 2016 unumgänglich. Eine Kombination von Abriss und Neubau stellt gegenüber der Trennung in zwei unterschiedliche Projekte die wirtschaftlichere Vorgehensweise dar.
Die Maßnahme muss jetzt begonnen werden um die Zielvorgabe für die Fertigstellung bis Ende 2016 annähernd einhalten zu können. Hierzu müssen bereits in 2015 entsprechende Aufträge vergeben werden. Es ist eine Verpflichtsermächtigung in Höhe von 750.000 € erforderlich. Da nur eine Verpflichtungsermächtigung in Höhe von 380.000 € eingeplant wurde, muss überplanmäßig die Verpflichtungsermächtigung um 370.000 € aufgestockt werden.
Deckungsmittel stehen im Teilhaushalt 66 i. H. v. 400.000 € im Projekt 5S.660044 "Umbau Innenstadtwehre" zur Verfügung. Das Projekt wird 2015 nicht mehr begonnen, da keine Fördermittel eingeworben werden konnten.
Art der Deckung | Projekt / Finanzposition | Bezeichnung | Betrag |
geminderte VE 2016 | 5S.660044 / 787210 | Umbau Innenstadtwehre / Tiefbaumaßnahmen Projekte | 370.000,00 € |
2. Teilhaushalt Fachbereich Tiefbau und Verkehr
Zeile 26Baumaßnahmen
Projekt5E.660112 Ringgleisbrücke Marienberger Str./San.
Sachkonto787210 Tiefbaumaßnahmen Projekte
Bei dem o. g. Projekt wird eine außerplanmäßige Verpflichtungsermächtigung in Höhe von 250.000,00 € beantragt.
Verpflichtungsermächtigung (VE) 2015 zu Lasten 20160,00 €
außerplanmäßig beantragte VE:250.000,00 €
(neu) zur Verfügung stehende VE:250.000,00 €
Für das Projekt „Ringgleisbrücke Marienberger Str./San. (5E.660112)“ sind im Jahr 2016 Finanzmittel in Höhe von 250.000 € eingeplant.
Nunmehr sind die Planungen so weit fortgeschritten, dass die Ausschreibung der für 2016 vorgesehenen notwendigen Arbeiten bereits jetzt erfolgen kann. Eine frühere Ausschreibung wird voraussichtlich ein finanziell günstigeres Ergebnis erbringen als eine Ausschreibung in 2016. Um die Verpflichtung eingehen zu können, ist eine Verpflichtungsermächtigung in Höhe von 250.000 € erforderlich, die außerplanmäßig bereitgestellt werden muss.
Deckungsmittel stehen im Teilhaushalt 66 nicht mehr in voller Höhe zur Verfügung. Es wird daher zusätzlich eine nicht mehr benötigte Verpflichtungsermächtigung im Projekt „Berufsfeuerwehr / Neubauten (5E.210113)“ des FB 65 zur Deckung herangezogen. Die hier eingeplante VE wird in 2015 zu Lasten des Jahres 2016 nicht mehr benötigt.
Art der Deckung | Projekt / Finanzposition | Bezeichnung | Betrag |
geminderte VE 2016 | 5E.210113 / 787110 | Berrufsfeuerwehr / Neubauten / Hochbaumaßnahmen Projekte | 220.000,00 € |
geminderte VE 2016 | 5S.660044 / 787210 | Umbau Innenstadtwehre / Tiefbaumaßnahmen Projekte | 30.000,00 € |
