Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Antrag (öffentlich) - 15-01015

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschluss:

Es wird  beantragt, dass die Regelung zur Ausweisung eines Randstreifens auch bei den Verträgen anzuwenden ist, wo eine jährliche Kündigung möglich ist.



 

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:


Mit Ratsbeschluss vom 27.08. 2013 wurde festgelegt, dass bei Neuabschlüssen bzw. bei Verlängerungen von landwirtschaftlichen Verträgen städtischer Grundstücke einen Randstreifen zur Förderung der Biologischen Vielfalt ausgewiesen werden soll.

 

Hierzu wurde auf Anfrage zur Stadtbezirksratssitzung 113 am 28.09.2015 von der Verwaltung mitgeteilt, dass Randstreifen nur bei Neuverträgen ausgewiesen werden.

Bei unbefristeten Verträgen, die sich jährlich verlängern, wenn sie nicht vorher gekündigt werden, ist bisher kein Randstreifen ausgewiesen worden.

 

Gez.

Hoppe-Dominik
 

 

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