Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Mitteilung - 15-00966

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Die Mitteilung wird den betroffenen Stadtbezirksräten 221 Weststadt, 310 Westliches Ringgebiet und 321 Lehndorf-Watenbüttel zur Kenntnis gegeben.

 

 

Sachverhalt:

 

Es wird Bezug genommen auf die vorausgegangenen Drucksachennummern DS 13363/13 (Verkehrliche Abwicklung des Tiefbauprogramms), DS 14730/11 (Rückbau Beleuchtung), DS 8674/12 (Lärmminderungs-/Lärmaktionsplanung), DS 2246/12 und DS 12852/13 (Geschwindigkeitsbegrenzung), DS 11103/15 (Verkehrsregelung in Braunschweig bei Stau auf der Autobahn) sowie den mündlichen Vortrag im Bauausschuss vom 07. Juli 2015.

 

Umfang der Bauarbeiten

Im Rahmen der aktuellen Erneuerung der Autobahn 391 beabsichtigt die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr, Geschäftsbereich Wolfenbüttel (NLStBV-WF) als letzten Abschnitt im Jahr 2016 die Strecke zwischen den Autobahnanschlussstellen Lehndorf und Gartenstadt zu erneuern. Die Linienführung, die Lage der Anschlussstellen sowie die Schallschutzeinrichtungen sollen unverändert bleiben.

 

Kostenträger der Baumaßnahme ist die Bundesrepublik Deutschland.

 

Ausführungsdetails des 3. und letzten Projektabschnitts

 

Geplant sind die nachstehenden Bauleistungen:

 

  • Grunderneuerung der Hauptfahrbahnen und der Auf- und Abfahrtsrampen im nördlichen Bereich der Anschlussstelle Lehndorf

Dieser Teilabschnitt beginnt an der Autobahnbrücke der Anschlussstelle Lehndorf und erstreckt sich Richtung Norden bis zum bisherigen Ausbauende (450 m). Die Bauausführung soll zwischen April und Ende der Sommerschulferien 2016 erfolgen. In diesem Bereich ist eine Verkehrsregelung vorgesehen, wie sie auch bei den vorausgegangenen Projektabschnitten Anwendung gefunden hat. Dabei wird der Verkehr jeweils einspurig in beiden Fahrtrichtungen auf einer Fahrbahn abgewickelt, während die andere Fahrbahn erneuert wird. Die Auf- bzw. Abfahrtsrampe der im Bau befindlichen Seite ist jeweils vorübergehend nicht benutzbar. Die Entwässerungs- und die Schutzeinrichtungen werden ebenfalls erneuert.

 

 

 

  • Erneuerung der oberen Asphaltschichten der Hauptfahrbahnen und der Auf- und Abfahrtsrampen zwischen der Anschlussstelle Lehndorf (südlich der Autobahnbrücke) bis einschließlich der Anschlussstelle Gartenstadt

Die Erneuerung der Asphaltschichten der Hauptfahrbahnen ist als konzertierte Maßnahme in den letzten beiden Wochen der Sommerferien 2016 vorgesehen. Dazu ist es erforderlich, die beiden Fahrbahnen (Richtung Salzgitter sowie Richtung Gifhorn) nacheinander voll zu sperren. Auf diese Weise kann eine Beschleunigung der Arbeitsausführung um mehrere Wochen erreicht werden. Auf der nicht im Bau befindlichen bzw. bereits erneuerten Richtungsfahrbahn kann eine Fahrspur - jedoch nur in einer Fahrtrichtung - aufrechterhalten bleiben.

 

Für die Durchführung der vorbereitenden Arbeiten (Erneuerung der Schutzeinrichtungen, Deckschichterneuerung der Auf- und Abfahrtsrampen, weitere Vorbereitungsarbeiten) muss der Autobahnverkehr von März 2016 bis zum Beginn der Asphaltierung der Hauptfahrbahnen auf je eine Richtungsfahrspur eingeschränkt werden. Die Erneuerung der Auf- und Abfahrtsrampen der jeweils benachbarten Anschlussstellen erfolgen nacheinander.

 

  • Ertüchtigung der Autobahnbrücke über die Münchenstraße

Um die Stabilität und die Standzeit der Brücke zu verlängern, sind in der Zeit zwischen April und dem Ende der Sommerschulferien 2016 Ertüchtigungs-maßnahmen vorgesehen. In Folge dessen muss der Verkehr auf der Münchenstraße während der Baudurchführung auf eine Spur je Fahrtrichtung eingeschränkt werden. Die Geh- und Radwege sowie die Stadtbahngleise bleiben benutzbar.

 

Umleitungsverkehr

Die Verkehrsumleitung soll vorrangig über das sonstige Autobahnnetz erfolgen. Umleitungsverkehre über das Stadtgebiet werden sich jedoch nicht vermeiden lassen. Hierfür steht im Wesentlichen die Straßenfolge Frankfurter Straße, Cyriaksring, Altstadtring, Sackring, Neustadtring und Celler Straße zur Verfügung. Auf dieser Strecke sind zeitgleich zur Autobahnbaumaßnahme keine Tiefbauarbeiten vorgesehen. Eine entsprechende Umleitungsbeschilderung wird eingerichtet. Lichtsignalanlagen werden ggf. dem Verkehrsaufkommen angepasst.

 

Straßenbeleuchtung

Die städtischen Straßenbeleuchtungseinrichtungen am betreffenden Autobahnabschnitt werden im Rahmen der Straßenbauarbeiten demontiert.

 

 

Über den Verlauf der Bauarbeiten wird die NLStBV in den Medien berichten.

 


 

 

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