Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Mitteilung - 15-01007

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

In der Altmarkstraße gilt die innerorts zulässige Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h. Für Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 3,5 t einschließlich ihrer Anhänger und Zugmaschinen, ausgenommen Personenkraftfahrzeuge und Kraftomnibusse, ist die zulässige Höchstgeschwindigkeit aufgrund des schlechten baulichen Zustandes der Fahrbahn der Altmarkstraße auf 30 km/h beschränkt.

 

Aufgrund von Hinweisen aus der Bevölkerung, dass auf der Altmarkstraße zu schnell gefahren werde, hat die Verwaltung in der Zeit vom 17. August bis zum 24. August 2015 ein Geschwindigkeitsprofil mit dem Seitenstrahlradargerät erstellt. Die Geschwindigkeitserhebung verlief zwischen Dammwiese und Waggumer Straße in beide Fahrtrichtungen.

 

Das Ergebnis stellt sich wie folgt dar:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Geschwindigkeit

Fahrtrichtung

Fahrtrichtung

beide Fahrtrichtungen

in km/h

 

Süden

 

Norden

 

 

 

 

 

Anzahl

Anteil in %

Anzahl

Anteil in %

Anzahl

Anteil in %

bis 30

 

1.916

5

1.814

5

3.730

5

31 bis 40

 

3.913

10

4.342

11

8.255

11

41 bis 50

 

12.050

32

13.322

33

25.372

32

51 bis 60

 

13.838

36

13.704

34

27.542

35

61 bis 70

 

6.221

16

6.168

16

12.389

16

71 bis 80

 

406

1

408

1

814

1

81 bis 90

 

40

0

37

0

77

0

91 bis 100

 

1

0

1

0

2

0

mehr als 100

0

0

0

0

0

0

 

 

38.385

100

39.796

100

78.181

100

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Bei den sehr hohen Geschwindigkeiten ist zu berücksichtigen, dass es sich teilweise um Einsatzfahrzeuge (Polizei, Feuerwehr, Krankenwagen etc.) gehandelt haben könnte.

 

 

 

 

 

 

 

 

Es ist festzustellen, dass in beiden Fahrtrichtungen das Geschwindigkeitsniveau wesentlich zu hoch ist.

 

Vor Ort stichprobenartig durchgeführte Beobachtungen ergaben, dass Kraftfahrzeuge mit mehr als 3,5 t zulässigem Gesamtgewicht die für sie maßgebliche Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h überschritten haben.

 

Eine Differenzierung der Messergebnisse nach Kraftfahrzeugen mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 3,5 t und übrigen Fahrzeugen lässt sich aus den gewonnenen Daten nicht herleiten.

 

Die messtechnischen Voraussetzungen für die Durchführung von Geschwindigkeitskontrollen mit dem städtischen Radarmesswagen in der Altmarkstraße liegen nicht vor. Die Verwaltung hat daher das zuständige Polizeikommissariat gebeten, im Rahmen der dortigen Möglichkeiten Geschwindigkeitsüberprüfungen vorzunehmen.


 

 

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