Rat und Stadtbezirksräte
Antrag (öffentlich) - 15-01066
Grunddaten
- Betreff:
-
Grundrechte gelten auch in Braunschweig!
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Antrag (öffentlich)
- Federführend:
- 0100 Steuerungsdienst
- Verantwortlich:
- Fraktion DIE LINKE. im Rat der Stadt
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Verwaltungsausschuss
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Vorberatung
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Gestoppt
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Rat der Stadt Braunschweig
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Entscheidung
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17.11.2015
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Beschlussvorschlag
Der Rat möge beschließen:
1. Der Rat der Stadt Braunschweig verurteilt die seit über einem Jahr in Braunschweig stattfindenden Veranstaltungen von Rechtsextremisten, Hooligans und Hassbürgern (Bragida) auf das Schärfste. Er stellt sich an die Seite der Braunschweiger Migrantinnen und Migranten und spricht sich für eine Willkommenskultur aus.
2. Dass am Jahrestag der Reichspogromnacht eine Veranstaltung von Bragida auf dem Platz der deutschen Einheit von der Stadtverwaltung genehmigt und Proteste auf dem Platz untersagt wurden, empfindet der Rat als beschämend.
3. Der Oberbürgermeister wird gebeten, mit Mitarbeitern der Ordnungsverwaltung und des ZOD, eigene Lageeinschätzungen der Bragida-Veranstaltungen vorzunehmen. Vorhandene Spielräume und die neuen Erkenntnisse sollen dazu genutzt werden, dass mögliche Rechtsverstöße durch Bragida-Teilnehmer auch geahndet und die Bragida-Veranstaltungen auf das rechtlich geringst mögliche Maß reduziert werden.
Sachverhalt
Sachverhalt:
Anlässlich der diesjährigen Mai-Kundgebung der Gewerkschaften in Braunschweig, erklärte Oberbürgermeister Markurth, dass er stolz sei auf die Proteste gegen die rassistischen Bragida-Veranstaltungen und dass Bragida keinen Meter laufen dürfe. Die Realität sieht seit Monaten allerdings so aus, dass die Behörde des Oberbürgermeisters nicht nur alles bewilligt, was Bragida beantragt, sondern den Gegenveranstaltungen – und damit auch dem Redebeitrag des Oberbürgermeisters – eigene politische Positionen abspricht. Dies wurde u.a. auch vom Verwaltungsgericht Braunschweig mit Urteil vom 17.04.2015 zurück gewiesen. Es heißt dort: „Das Gericht hat in seiner Entscheidung klargestellt, dass es nicht der Einschätzung der Stadt folge, die Gegendemonstration verfolge lediglich das Ziel, die Versammlung des Beigeladenen zu verhindern, ohne eigene Positionen zu vertreten.“
Begründet ist die problematische Genehmigungspraxis der Stadtverwaltung in der Lageeinschätzung der Braunschweiger Polizeileitung. Diese setzt mittlerweile alles daran, diejenigen zu kriminalisieren, die den Aufruf von Bundesjustizminister Maas schon immer folgen und friedlich für eine Willkommenskultur und gegen Rassismus auf die Straße gehen. So wird mittlerweile der zulässige Protest in Sicht- und Hörweite unterbunden, das Benutzen von Trillerpfeifen führt zu sofortigen Verhaftungen und friedliche Blockaden werden mit unverhältnismäßiger Härte geräumt. Der § 8 des Grundgesetzes wird damit ausgehöhlt und lediglich für die Hassbürger von Bragida in Anwendung gebracht. Damit muss Schluss sein:
