Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Antrag (öffentlich) - 15-01068

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Zukünftig gibt der Bund 8 Milliarden Euro jährliche sogenannte Regionalisierungsmittel an die Länder, und die jährliche Dynamisierung steigt zudem auf 1,8 %. Vor dem Hintergrund dieser am 24. September 2015 zwischen der Bundeskanzlerin und den Länderchefs vereinbarten Erhöhung der Regionalisierungsmittel appelliert der Rat der Stadt Braunschweig an die Niedersächsische Landesregierung und alle im Landtag vertretenen Fraktionen, sich für die Verbesserung des öffentlichen Personennahverkehrs, insbesondere des schienengebundenen Nahverkehrs (SPNV) in der Region Braunschweig (Zweckverband Großraum Braunschweig, ZGB) einzusetzen.

Zudem werden die oben Angesprochenen dazu aufgefordert, sich für eine Änderung des Niedersächsischen Nahverkehrsgesetzes einzusetzen mit dem Ziel, den Verteilungsschlüssel so anzupassen, dass das Gebiet des ZGB an den Regionalisierungsmitteln angemessen partizipieren kann, so dass der öffentliche Personennahverkehr bedarfsgerecht modernisiert und betrieben werden kann.

 

Der Rat der Stadt Braunschweig unterstützt damit sowohl die Verbandsversammlung des ZGB als auch die Oberbürgermeister von Braunschweig, Salzgitter und Wolfsburg in ihren Forderungen nach einer angemesseneren Finanzausstattung für den ZGB, die mit einer zwischen allen beteiligten Körperschaften gemeinsam abgestimmten Maßnahmen- und Prioritätenliste unterlegt werden muss. Die zwingend notwendige Qualitätssteigerung in unserem regionalen Personennahverkehr muss auf dieser Basis dauerhaft aus den Regionalisierungsmitteln abgesichert werden.

 

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:
 

 

Am 24. September dieses Jahres fand im Kanzleramt der sogenannte Flüchtlingsgipfel statt. Am Rande dieses Gipfels wurde insgesamt über den schon länger in Verhandlung befindlichen Bund-Länder-Finanzausgleich Einigung erzielt. Ein Bestandteil dieser Übereinkunft ist die Erhöhung der Regionalisierungsmittel, also der vom Bund bereitgestellten Mittel zur Finanzierung des öffentlichen Nahverkehrs. Diese Mittel werden nun im Jahr 2016 überraschend deutlich und zwar von 7,4 auf 8,0 Milliarden Euro und dann künftig um 1,8 % jährlich (statt wie bisher um 1,5 % jährlich) erhöht.

 

Für das Land Niedersachsen bedeutet diese Regelung, dass im Jahr 2016 voraussichtlich etwa 54 Millionen Euro zusätzlich zu erwarten sind. Nach dem jetzigen niedersächsischen Verteilungsschlüssel (geregelt im Niedersächsischen Nahverkehrsgesetz) wären dies ca. 5,5 Millionen Euro zusätzlich pro Jahr für den ZGB.

 

Notwendig ist aber eine deutlich höhere Steigerung für das Gebiet des ZGB, so dass eine Änderung des derzeitigen Verteilungsschlüssels zugunsten der Region Braunschweig gebraucht wird. Dies erfordert, dass die Landesregierung und die Landtagsfraktionen das Nahverkehrsgesetz entsprechend anpassen. Nur auf diese Weise wird der öffentliche Personennahverkehr in unserer Region adäquat finanziell dotiert, zugleich würde endlich auch Fairness zur Region Hannover hergestellt, welche bei etwa gleicher Einwohnerzahl und nur der halben Fläche seit 1996 rund 1,2 Milliarden Euro mehr erhalten hat. Für die Anpassung des Verteilungsschlüssels ergibt sich vor dem Hintergrund der deutlichen Steigerung der Finanzmittel die historische Chance, für das ZGB-Gebiet eine Steigerung zu erreichen, ohne an anderer Stelle und in anderen Regionen damit Absenkungen zu verbinden. Die zusätzlichen Mittel lassen es vielmehr zu, dass auch landesweit, trotz erhöhter Zuweisung an den ZGB, von Erhöhungen ausgegangen werden kann. Damit könnte der Nahverkehr im ZGB-Gebiet endlich zur Nahverkehrsqualität in Nachbarregionen aufschließen.

 

Nicht nur der ZGB hat sich bereits in der Vergangenheit intensiv und wiederholt für eine höhere Finanzausstattung seitens des Landes eingesetzt. Erst im März dieses Jahres haben die Oberbürgermeister von Braunschweig, Salzgitter und Wolfsburg gemeinsam zusätzliche Mittel in Höhe von mindestens 25 Millionen Euro (vgl. bspw. Braunschweiger Zeitung vom 21. März 2015, „Markurth, Mohrs und Klingebiel machen Druck in Hannover“) für die Region eingefordert. Die zusätzlichen Mittel sollen u. a. dafür genutzt werden, zwischen den drei Städten den Halbstundentakt einzuführen, was eine Angleichung an den seit Langem in Hannover geltenden Standard bedeuten würde. Auch die anderen Schienenverkehre in der Region könnten nach Aussage des ZGB ohne die Zuweisung zusätzlicher Finanzmittel auf Dauer nicht finanziert werden. Außerdem kann der ZGB aufgrund fehlender eigener Nahverkehrsmittel nicht an den Förderprogrammen des Landes zur Verbesserung des ÖPNV teilnehmen. Dadurch kann der Nachholbedarf gegenüber der Region Hannover, die ihren ÖPNV insbesondere im Zuge der EXPO 2000 modernisieren konnte, nicht aufgeholt werden.

Ohne zusätzliche Mittel müsste zukünftig entweder eine Reduktion des Angebotes oder eine höhere finanzielle Beteiligung der ZGB-Kommunen zum Erhalt des Status quo ins Auge gefasst werden. Beides lehnen wir entschieden ab, weil es die Region deutlich benachteiligen würde.

 

Der innerhalb der Landesregierung zuständige Verkehrsminister Olaf Lies hat seit Amtsbeginn stets betont, die Forderungen der Region seien berechtigt, aber nur mit zusätzlichen Bundesmitteln erfüllbar. Lies wurde zum Beispiel am 26. Juni dieses Jahres in der Braunschweiger Zeitung dahingehend zitiert, dass die Qualität des Fahrplanangebotes deutlich verbessert werden solle, falls der Bund mehr Geld an die Länder überweisen würde.

 

Auch der finanzpolitische Sprecher der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Niedersächsischen Landtag, Gerald Heere, hat sich erst kürzlich dazu bekannt. So fordert er richtigerweise, dass bei zusätzlichen Bundesmitteln „der Verteilungsschlüssel im Sinne des ZGB neu berechnet werden“ müsse.

 

Der Fahrgastverband Pro Bahn hat ebenfalls einen starken Nachholbedarf beim ZGB erkannt und diesen bereits deutlich geäußert. So sagte dessen Sprecher Björn Gryschka: „Wenn auch Niedersachsen dann mehr Mittel zur Verfügung stehen, müssen diese überproportional in die Region Braunschweig fließen“ (vgl. BZ vom 25. Juni 2015, „Ein Nahverkehr wie in Hannover, das wär’s“).

 

Die deutlich erhöhten Finanzmittel des Bundes bieten die einmalige Chance, aus Ankündigungen nun Fakten werden zu lassen. Diese Chance darf nicht verpasst werden!

 

 

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