Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Mitteilung - 15-01004

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Kindern und Jugendlichen unabhängig von ihrer sozialen Herkunft mehr Chancengleichheit auf gesellschaftliche Teilhabe und gelingendes Aufwachsen zu ermöglichen, bildet das Leitziel des Kommunalen Handlungskonzeptes Kinderarmut „Braunschweig für alle Kinder“, das im Dezember 2012 vom Rat der Stadt beschlossen worden ist.

 

Kinderarmut ist in der Regel begründet in der Armut der Eltern oder des Haushaltes, in dem sie aufwachsen. Einkommensarmut ist zumeist darin begründet, dass die Eltern oder Sorge­berechtigten keiner Erwerbstätigkeit nachgehen, die einen materiell ausreichend fundierten Lebensunterhalt sichert. Besonders häufig wachsen Kinder von Alleinerziehenden, aus Familien mit Migrationshintergrund und in kinderreichen Familien mit Armutserfahrungen auf.

 

Arbeitslosigkeit und Unterbeschäftigung in befristeten Beschäftigungsverhältnissen, die vom Umfang oder von der Einkommenshöhe kein ausreichendes Einkommen ermöglichen, sind Ursachen, die auf der Ebene des Kommunalen Handlungskonzeptes Kinderarmut keine Einflussmöglichkeiten bieten. Die Zahl der armen Kinder in Braunschweig ist somit kein Indikator für die Wirkung des Konzeptes und die Arbeit des Sozialreferats.

 

Darüber hinaus ist die Zahl von Kindern in Armut schwer messbar. Konkurrierende Mess­konzepte kommen zu unterschiedlichen Ergebnissen. Selbst für die Zahl von Kindern in Familien mit Transfereinkommen gibt es auf Braunschweiger Ebene keine verlässlichen Angaben, da nicht alle Transferleistungen in den Grenzen der Stadt erfasst werden.

 

Messbar wäre allenfalls ein Input des Referats. Wie groß der Anteil der Arbeit des Referats an dem erzielten Output einzelner erfolgreich umgesetzter Projekte ist, lässt sich im Einzelfall nicht mathematisch darstellen.

 

Exemplarisch werden im Ausschuss einige Projekte und ihre Wirkungen mündlich vor­gestellt.

 

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