Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Stellungnahme - 15-01028-01

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:


Anfrage:

 

Am 18.03.2015 wurde dem Bezirksrat mitgeteilt, dass im nördlichen Bereich der geplanten Baugebiete Holzmoor-Nord und Dibbesdorferstraße-Süd ein Bereich von 80 m Breite (Richtwert) für die Lokale Luftleitbahn von einer Neubebauung freigehalten werden soll.

 

Darüber hinaus soll auch eine Trasse für eine mögliche Campusbahn“ vorgehalten werden, die die Wabe und Mittelriede sowie die Bahnstrecke Richtung Gifhorn überbrücken müsste. Da dazu ein mindestens 6 m hohes Bauwerk mit entsprechenden Rampen und Dämmen gebaut werden müsste, könnte dieser Bereich nicht als Luftleitbahn dienen.

 

Für den Stadtbezirksrat ergeben sich daraus folgende Fragen:

-          Welche nge und Breite würden diese Bauwerke einschließlich seitlicher Anschüttungen haben?

-          Wird neben der Luftleitbahn ein entsprechender Bereich freigehalten, um dort ggf. den Bau der Campusbahn zu ermöglichen?“

 

 

Stellungnahme der Verwaltung:

 

Am 16. Dezember 2014 hat der Rat der Stadt im Rahmen der Erarbeitung eines Stadtbahnausbaukonzeptes beschlossen, dass sechs Stadtbahnkorridore weiterverfolgt werden sollen. Einer dieser Korridore ist die „Campusbahn“.

 

Der Rat hat weiterhin beschlossen, dass diese sechs Korridore auf ihre Wirtschaftlichkeit hin überprüft werden sollen. Voraussichtlich Anfang 2016 liegen die Ergebnisse der Wirtschaftlichkeitsuntersuchung vor, die anschließend den Ratsgremien vorgelegt werden. Auf dieser Grundlage kann dann entschieden werden, ob und für welche Trassen mit Detailplanungen begonnen werden soll.

 

Konkrete Angaben zu einzelnen Brückenbauwerken können erst auf Grundlage solcher Detailplanungen gemacht werden. Naturschutzrechtliche Belange wie Frischluftleitbahnen und Hochwasserschutz werden im Rahmen der Detailplanungen berücksichtigt.

 

Für den Bereich des geplanten Baugebietes „Holzmoor-Nord“ wurde ein Rahmenplan erarbeitet. Zwischen Querum und Gliesmarode ist ein durchgehender Grünzug zu erhalten. Dieser soll gleichzeitig als städtebauliche Zäsur, Luftleitbahn und Biotopverbundachse sowie zur wohnungsnahen Erholung und zur Unterbringung der Trasse der „Campusbahn“ dienen. Der genaue Verlauf durch das Plangebiet ist im weiteren Planungsprozess zu klären.

 

Die Klassifikation als lokale Luftleitbahn stellt bestimmte Anforderungen bzw. Einschränkungen an die Flächennutzung, insbesondere an eingelagerte Hindernisse und an die Dimensionierung der Freiflächen. Dabei steht der übliche Querschnitt einer Stadtbahntrasse der Funktion als Luftleitbahn nicht entgegen. Inwieweit für die „Campusbahn“ erforderliche bauliche Anlagen die Funktion der Luftleitbahn einschränken, wird im Zuge weiterer Planungsschritte geprüft werden.

 

 

 

 

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